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Das heißt denn der ehmann mus sich denn selber versichern, entweder als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied. Es käme jetzt drauf an ob der Ehemann die Voraussetzungen als versicherungpflichtiges Rentner erfüllt. die sogannte 9/10 Regelung.
Da sollte man denn mal mit der Krankenkasse reden und es müßte denn von der Rentenversicherung das Formular R810, vom zuständigen Rentenversichrungsträger bei Rentenantrastellung, an die Kasse gesandt werden. Sofern es sich denn um eine deutsche Rente handelt.
Die Vorrausetzungen für die Familienversichrung sind nicht mehr gegeben, laut den vorliegenden Angaben. Grenze Gesamteinkommen 385 € > Rente 1300 €, die Familienversichrung würde eh enden wenn die Vorraussetzungen für die Pflichtversicherung vorliegen.
Allerdings müßte ich ich noch mal schauen , wie das ausieht wenn die EU Rente, wo anscheinend die Vorversicherugnszeit nicht erfüllt ist, umgewandelt wird in eine altersrente. Meiner ansicht nach ist die Vorversichrugnszeit weiterhin nicht erfüllt, und die freiwillige Mitgliedschaft bleibt bestehen. eine Pflichtmitgleidchaft kommt denn nicht zustande. Meiner Ansicht nach.