Meine Krankenkassenstory
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Meine Krankenkassenstory
da ich ein kleines Problem mit meiner Krankenkasse habe, lese ich schon
seit mehreren Tagen in diversen Foren und anderen Beiträgen herum.
Leider bin ich bisher auf keinen Beitrag gefunden, da jeder Fall,
wie die Menschen eben selbst individuell verschieden ist.
Zu meiner Person: Bin 24 Jahre alt, männlich und war bis zu meinem 23.
Jahr in einer GKV Familienverischert. Habe bis Anfang 2012 ein Praktikum
auf 400 Euro Basis gemacht und zuvor eine schulische Ausbildung.…
Um das ganze etwas übersichtlicher zu gestalten:
bis mitte 2011 - Schulische Ausbildung…
Mitte 2011 - Anfang 2012 - Praktikum 400 Euro Basis (ca 9 Monate)
anschließend habe ich sporadisch auf 400 Euro Basis gearbeitet um
mir das nötigste zu finanzieren, währenddessen ich mich auf die Suche
nach einer richtigen Arbeit gemacht habe…
Seit Anfang 2013 - Stelle angenommen, bei der gleichen Versicherung
angemeldet
Meine Krankenkasse hat mir zu meinem 24. Geburtstag schriftlich über
dass Ende meiner Familienversicherung zu meinem 23. Lebensjahr
informiert. Den Brief, dass ich somit quasi nicht mehr versichert bin,
habe ich also genau 1 Jahr später erhalten. Ich weiss daher erst Seit
Mitte 2012 dass meine Versicherung ausgelaufen ist, da ich bis
dahin angenommen hatte (auch während des Praktikums) weiterhin
Familienversichert zu sein.
Ich habe mich seitdem nicht mehr bei der Krankenkasse gemeldet, habe
Seit jedoch seit Anfang 2013 eine Vollzeitstelle angenommen und bin nun
wieder bei derselben Krankenkasse angemeldet/Versichert wie zuvor.
Diese schreibt mir nun, dass Leistungen zu ihren Kosten Abgerrechnet
wurden obwohl ich dort nicht versichert war (war dummerweise irgendwann
einmal beim Zahnarzt, zwecks einer Routinekontrolle, sonst keine
Arztbesuche oder sonstiges). in einem weiteren Schreiben ist außerdem
ein Antwortbogen, in welchem ich von der KV gefragt werde, wo ich in
dem Zeitraum seit dem 23. Geburtstag - Jetzt versichert war…
Da ich das ungute Gefühl habe, dass mir Nachzahlung blüht und mit den
Monaten sicherlich einiges an Rückzahlungen zusammengekommen ist –
Gibt es eine Möglichkeit einer Rückzahlung zu entgehen?
Hoffe auf Tipps, Meinungen, Einschätzungen.
Danke an alle die bis hierher gelesen haben…
seit mehreren Tagen in diversen Foren und anderen Beiträgen herum.
Leider bin ich bisher auf keinen Beitrag gefunden, da jeder Fall,
wie die Menschen eben selbst individuell verschieden ist.
Zu meiner Person: Bin 24 Jahre alt, männlich und war bis zu meinem 23.
Jahr in einer GKV Familienverischert. Habe bis Anfang 2012 ein Praktikum
auf 400 Euro Basis gemacht und zuvor eine schulische Ausbildung.…
Um das ganze etwas übersichtlicher zu gestalten:
bis mitte 2011 - Schulische Ausbildung…
Mitte 2011 - Anfang 2012 - Praktikum 400 Euro Basis (ca 9 Monate)
anschließend habe ich sporadisch auf 400 Euro Basis gearbeitet um
mir das nötigste zu finanzieren, währenddessen ich mich auf die Suche
nach einer richtigen Arbeit gemacht habe…
Seit Anfang 2013 - Stelle angenommen, bei der gleichen Versicherung
angemeldet
Meine Krankenkasse hat mir zu meinem 24. Geburtstag schriftlich über
dass Ende meiner Familienversicherung zu meinem 23. Lebensjahr
informiert. Den Brief, dass ich somit quasi nicht mehr versichert bin,
habe ich also genau 1 Jahr später erhalten. Ich weiss daher erst Seit
Mitte 2012 dass meine Versicherung ausgelaufen ist, da ich bis
dahin angenommen hatte (auch während des Praktikums) weiterhin
Familienversichert zu sein.
Ich habe mich seitdem nicht mehr bei der Krankenkasse gemeldet, habe
Seit jedoch seit Anfang 2013 eine Vollzeitstelle angenommen und bin nun
wieder bei derselben Krankenkasse angemeldet/Versichert wie zuvor.
Diese schreibt mir nun, dass Leistungen zu ihren Kosten Abgerrechnet
wurden obwohl ich dort nicht versichert war (war dummerweise irgendwann
einmal beim Zahnarzt, zwecks einer Routinekontrolle, sonst keine
Arztbesuche oder sonstiges). in einem weiteren Schreiben ist außerdem
ein Antwortbogen, in welchem ich von der KV gefragt werde, wo ich in
dem Zeitraum seit dem 23. Geburtstag - Jetzt versichert war…
Da ich das ungute Gefühl habe, dass mir Nachzahlung blüht und mit den
Monaten sicherlich einiges an Rückzahlungen zusammengekommen ist –
Gibt es eine Möglichkeit einer Rückzahlung zu entgehen?
Hoffe auf Tipps, Meinungen, Einschätzungen.
Danke an alle die bis hierher gelesen haben…
Nun ja, das unendliche Thema.
Die Kasse schreibt Dich erst 1 Jahr später an und teilt Dir mit, dass die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr vorliegen.
Aufgrund dieser verspäteteten Mitteilung will die Kasse offensichtlich dann auch noch volle Pulle die gesamten Beiträge haben.
Wie fühlt sich ein rechtsunkundiger Bürger bei so einer Vorgehensweise?
Gut beraten oder schlecht beraten!?
Nun mal ehrlich, fällt man hier nicht aus allen Wolken bzw. rückwärts vom Stuhl?!
Ehrlich gesagt würde ich erst einmal nix machen und gucken was von der Kasse jetzt noch kommt.
Ich kann Dir jetzt schon verraten; es wird ggf. sehr lustig werden.
Die Kasse schreibt Dich erst 1 Jahr später an und teilt Dir mit, dass die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr vorliegen.
Aufgrund dieser verspäteteten Mitteilung will die Kasse offensichtlich dann auch noch volle Pulle die gesamten Beiträge haben.
Wie fühlt sich ein rechtsunkundiger Bürger bei so einer Vorgehensweise?
Gut beraten oder schlecht beraten!?
Nun mal ehrlich, fällt man hier nicht aus allen Wolken bzw. rückwärts vom Stuhl?!
Ehrlich gesagt würde ich erst einmal nix machen und gucken was von der Kasse jetzt noch kommt.
Ich kann Dir jetzt schon verraten; es wird ggf. sehr lustig werden.
danke für deine Antwort *-)
die KK hat mir diese Woche geschrieben, dass sie einen Pauschalbetrag bzw. Regelsatz o.ä. x fehlende Monatliche Beiträge berechnet (ca 4000 € stand im Brief) berechnet, wenn ich mich nicht bis Monatsmitte zurückgemeldet habe.
Gibts es irgendwelche Wege und Möglichkeiten? Was kann ich tun?
die KK hat mir diese Woche geschrieben, dass sie einen Pauschalbetrag bzw. Regelsatz o.ä. x fehlende Monatliche Beiträge berechnet (ca 4000 € stand im Brief) berechnet, wenn ich mich nicht bis Monatsmitte zurückgemeldet habe.
Gibts es irgendwelche Wege und Möglichkeiten? Was kann ich tun?
Du musst einen Antrag gem. § 186 Abs. 11 SGB V in Verbindung mit § 76 Abs. 2 SGB IV auf Erlass der nachzuzahlenden Beiträge stellen.
Es ist hier unbillig für Dich, dass Du die Beiträge nachzahlen sollst.
Die Kasse hat die Beendigung der Familienversicherung festzustellen und Dir hierüber eine Nachricht zu erteilen. Wenn man hier über 1 Jahr pennt, dann ist es nicht dein Fehler gewesen, sondern der Fehler der Kasse. Aus diesem Grunde ist es unbillig, die vollen Beiträge zu fordern.
Aber es wird nicht so einfach werden; dies kann ich Dir schon jetzt garantieren.
Es ist hier unbillig für Dich, dass Du die Beiträge nachzahlen sollst.
Die Kasse hat die Beendigung der Familienversicherung festzustellen und Dir hierüber eine Nachricht zu erteilen. Wenn man hier über 1 Jahr pennt, dann ist es nicht dein Fehler gewesen, sondern der Fehler der Kasse. Aus diesem Grunde ist es unbillig, die vollen Beiträge zu fordern.
Aber es wird nicht so einfach werden; dies kann ich Dir schon jetzt garantieren.
habe eine Rückantwort von der Krankenkasse erhalten…
Darin enthalten war die Information, dass meine Versicherung Mitte 2011 Endete und mir dies Mitte 2012 mitgeteilt wurde. Das gleiche Schreiben von damals hat mir die Versicherung nocheinmal mitgeschickt…
In dem Brief stand außerdem, dass der Krankenkasse Leistungen abgerechnet wurden und eine Klärung erfolgen müsse, da mir diese Kosten sonst in Rechnung gestellt werden…
Ich habe nun in einem Rückschreiben um eine Auflistung der entstandenen Kosten gebeten, da ich stark davon ausgehe, dass diese niedriger sind, als die pauschalen Monatsraten in welchen ich nicht versichert war.
Kann es sein, dass ich die monatllichen Beiträge nicht zahlen muss, wenn ich die der Krankenkasse entstandenen Rechnungen übernehme? Denn dies suggeriert das Schreiben…
Vielen Dank für die Hilfe
Darin enthalten war die Information, dass meine Versicherung Mitte 2011 Endete und mir dies Mitte 2012 mitgeteilt wurde. Das gleiche Schreiben von damals hat mir die Versicherung nocheinmal mitgeschickt…
In dem Brief stand außerdem, dass der Krankenkasse Leistungen abgerechnet wurden und eine Klärung erfolgen müsse, da mir diese Kosten sonst in Rechnung gestellt werden…
Ich habe nun in einem Rückschreiben um eine Auflistung der entstandenen Kosten gebeten, da ich stark davon ausgehe, dass diese niedriger sind, als die pauschalen Monatsraten in welchen ich nicht versichert war.
Kann es sein, dass ich die monatllichen Beiträge nicht zahlen muss, wenn ich die der Krankenkasse entstandenen Rechnungen übernehme? Denn dies suggeriert das Schreiben…
Vielen Dank für die Hilfe
Hallo,
ja, wenn das Schreiben das so vermuten lässt, dann dürfte die Rückzahlung der Leistung der günstigere Weg sein. Frage doch einfach nochmal konkret nach und lass es dir bestätigen. Ich kenne diesen Fall aus der Praxis. Das war die beste Lösung für den Versicherten gewesen - Ratenzahlung - keine Säumniszuschläge und vor allem keine Leistungseinschränkung weil es ja auch keine Beiträge waren - ja, das geht auch.
Gruss
Czauderna
ja, wenn das Schreiben das so vermuten lässt, dann dürfte die Rückzahlung der Leistung der günstigere Weg sein. Frage doch einfach nochmal konkret nach und lass es dir bestätigen. Ich kenne diesen Fall aus der Praxis. Das war die beste Lösung für den Versicherten gewesen - Ratenzahlung - keine Säumniszuschläge und vor allem keine Leistungseinschränkung weil es ja auch keine Beiträge waren - ja, das geht auch.
Gruss
Czauderna
Sorry, dies herumeiern darf doch nicht sein.
Wir halten fest, dass der Poster über die Beendigung der Familienversicherung von der der Kasse nicht zeitnah informiert wurde.
Muss ein rechtsunkundiger Bürger immer selber wissen bzw. erkennen, wann irgendwelche Ansprüche enden?
Dafür gibt es die Behörden in Deutschland. Denn diese setzen das Gesetz um und informieren die rechtsunkundigen Bürger hierüber.
In diesem Einzelfall hat die Behörde bzw. die Kasse leider gepennt und war 1 Jahr lang im Dornröschenschlaf.
Dann kann es doch nicht sein, dann man entweder die vollen Beiträge fordert oder die in Anspruch genommen Leistungen alternativ zurückfordert.
Wo sind wir hier? Was ist das für eine Verwaltungspraxis? Hat diese Verwaltungspaxis ein rechtliches Fundament?
Meine bescheidene Auffassung, klipp und klar, dies ist völlig daneben.
Aber fangen wir zunächst damit an, ob die Familienversicherung einfach so endet oder ob die Kasse die Beendigung der Fami feststellen muss?
Dies nennt man Selbstvollzug im Gesetz.
Was meinst Du Günter; muss die Kasse nix machen oder muss die Kasse den Kunden hierüber informieren (Selbstvollzug)?
Meine Auffassung ist derzeit, dass die Kasse dies feststellen muss.
Zitat aus meinen Seminarunterlagen bzw. aus einem Musterwidespruch:
Zu Beginn meiner Familienversicherung (der Familienversicherung des/der Kindes/er) haben Sie aufgrund der von meinem Mann ausgefüllten und bei Ihnen eingereichten Erklärung zur Familienversicherung (alternativ: von mir für meine Kinder aufgrund des Getrenntlebens ausgefüllten Erklärung zur Familienversicherung) die Familienversicherung gem. § 289 SGB festgestellt und in das Versichertenverzeichnis eingetragen.
Ferner wurde die Feststellung der Voraussetzungen zur Familienversicherung auch noch durch die „Einheitlichen Grundsätze zum Meldeverfahren bei Durchführung der Familienversicherung“ (sog. Fami-Meldegrundsätze) für Sie verbindlich geregelt. Denn der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich gem. § 10 Abs. 6 SGB V dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen übertragen. Diese sog. Fami-Meldegrundsätze sehen gem. § 4 auch eine regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen für die Familienversicherung vor.
Somit muss der Verwaltungsvorgang nun im umgekehrten Fall – wenn eine Familienversicherung beendet werden soll – erneut von Ihnen vorgenommen werden und auch festgestellt werden.
Dies hat auch das LSG Bayern am 29.6.06 so entschieden (L 4 KR 359/05):
„Es bedurfte im vorliegenden Fall nämlich einer Verwaltungsentscheidung der Beklagten, aus der hervorging, dass die Familienversicherung beendet war, denn § 10 SGB V enthält keine des Selbstvollzuges fähige Regelung, sondern bedarf der rechtsstaatsgemäßen Umsetzung durch die Verwaltung. Diese wird ermächtigt und verpflichtet, unter anderem die Anspruchsvoraussetzungen der Familienversicherung zu prüfen sowie bei Verneinung einen entsprechenden, die Familienversicherung ablehnenden Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. hierzu § 289 SGB V).“
Ebenso das BSG in seiner Entscheidung 4 RK 1/94 vom 16.11.95:
„Einen Selbstvollzug des Gesetzes gibt es im Sozialverwaltungsrecht - also auch im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung - grundsätzlich nicht“.
Sind wir uns nunmehr vielleicht einig, dass die Kasse die Beendigung de Fami feststellen muss?
Die Kasse hier hat dies erst 1 Jahr verspätet gemacht. Also hat die Kasse es nicht zeitgerecht umgesetzt.
In dieser Konstellation darf und kann es nicht sein, dass man die vollen Beiträge fordert.
Es liegt hier ein vertetbarer Grund für die verspätete Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vor, die nachzuzahlenden Beiträge sind sogar zu erlassen.
Gleichwohl ist mir völlig klar, dass die Kassenpraxis derzeit anders aussieht. Man versucht die Unwissenheit der unbescholtenen Versicherten einfach nur auszunutzen und kehrt die eigenen Fehler einfach nur unter den Teppich.
Jepp, dat iss doch klasse oder nicht?!
Wir halten fest, dass der Poster über die Beendigung der Familienversicherung von der der Kasse nicht zeitnah informiert wurde.
Muss ein rechtsunkundiger Bürger immer selber wissen bzw. erkennen, wann irgendwelche Ansprüche enden?
Dafür gibt es die Behörden in Deutschland. Denn diese setzen das Gesetz um und informieren die rechtsunkundigen Bürger hierüber.
In diesem Einzelfall hat die Behörde bzw. die Kasse leider gepennt und war 1 Jahr lang im Dornröschenschlaf.
Dann kann es doch nicht sein, dann man entweder die vollen Beiträge fordert oder die in Anspruch genommen Leistungen alternativ zurückfordert.
Wo sind wir hier? Was ist das für eine Verwaltungspraxis? Hat diese Verwaltungspaxis ein rechtliches Fundament?
Meine bescheidene Auffassung, klipp und klar, dies ist völlig daneben.
Aber fangen wir zunächst damit an, ob die Familienversicherung einfach so endet oder ob die Kasse die Beendigung der Fami feststellen muss?
Dies nennt man Selbstvollzug im Gesetz.
Was meinst Du Günter; muss die Kasse nix machen oder muss die Kasse den Kunden hierüber informieren (Selbstvollzug)?
Meine Auffassung ist derzeit, dass die Kasse dies feststellen muss.
Zitat aus meinen Seminarunterlagen bzw. aus einem Musterwidespruch:
Zu Beginn meiner Familienversicherung (der Familienversicherung des/der Kindes/er) haben Sie aufgrund der von meinem Mann ausgefüllten und bei Ihnen eingereichten Erklärung zur Familienversicherung (alternativ: von mir für meine Kinder aufgrund des Getrenntlebens ausgefüllten Erklärung zur Familienversicherung) die Familienversicherung gem. § 289 SGB festgestellt und in das Versichertenverzeichnis eingetragen.
Ferner wurde die Feststellung der Voraussetzungen zur Familienversicherung auch noch durch die „Einheitlichen Grundsätze zum Meldeverfahren bei Durchführung der Familienversicherung“ (sog. Fami-Meldegrundsätze) für Sie verbindlich geregelt. Denn der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich gem. § 10 Abs. 6 SGB V dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen übertragen. Diese sog. Fami-Meldegrundsätze sehen gem. § 4 auch eine regelmäßige Überprüfung der Voraussetzungen für die Familienversicherung vor.
Somit muss der Verwaltungsvorgang nun im umgekehrten Fall – wenn eine Familienversicherung beendet werden soll – erneut von Ihnen vorgenommen werden und auch festgestellt werden.
Dies hat auch das LSG Bayern am 29.6.06 so entschieden (L 4 KR 359/05):
„Es bedurfte im vorliegenden Fall nämlich einer Verwaltungsentscheidung der Beklagten, aus der hervorging, dass die Familienversicherung beendet war, denn § 10 SGB V enthält keine des Selbstvollzuges fähige Regelung, sondern bedarf der rechtsstaatsgemäßen Umsetzung durch die Verwaltung. Diese wird ermächtigt und verpflichtet, unter anderem die Anspruchsvoraussetzungen der Familienversicherung zu prüfen sowie bei Verneinung einen entsprechenden, die Familienversicherung ablehnenden Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. hierzu § 289 SGB V).“
Ebenso das BSG in seiner Entscheidung 4 RK 1/94 vom 16.11.95:
„Einen Selbstvollzug des Gesetzes gibt es im Sozialverwaltungsrecht - also auch im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung - grundsätzlich nicht“.
Sind wir uns nunmehr vielleicht einig, dass die Kasse die Beendigung de Fami feststellen muss?
Die Kasse hier hat dies erst 1 Jahr verspätet gemacht. Also hat die Kasse es nicht zeitgerecht umgesetzt.
In dieser Konstellation darf und kann es nicht sein, dass man die vollen Beiträge fordert.
Es liegt hier ein vertetbarer Grund für die verspätete Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vor, die nachzuzahlenden Beiträge sind sogar zu erlassen.
Gleichwohl ist mir völlig klar, dass die Kassenpraxis derzeit anders aussieht. Man versucht die Unwissenheit der unbescholtenen Versicherten einfach nur auszunutzen und kehrt die eigenen Fehler einfach nur unter den Teppich.
Jepp, dat iss doch klasse oder nicht?!
Nun ja Günter, mich beeindruckt Dein nachfolgendes Zitat sehr:
Zitat:
Ich kenne diesen Fall aus der Praxis. Das war die beste Lösung für den Versicherten gewesen - Ratenzahlung - keine Säumniszuschläge und vor allem keine Leistungseinschränkung weil es ja auch keine Beiträge waren - ja, das geht auch
Kannst Du mir für diese Kassenpraxis auch einschlägige Rechtsgrundlagen bzw. Rechtsprechung benennen?
Bitte nicht den Spurch; wir haben es immer so gemacht; denn dies ist keine Rechtsgrundlage.
Ferner würde mich der Bescheid der Kasse (Rückforderung der Leistungen) brennend interessieren. Dies geht nur über § 50 Abs. 2 SGB X (Leistungen ohne Verwaltungsakt).
Hier muss man allerdings Ermessen ausüben und die Voraussetzungen des § 45 SGB X auch noch prüfen. Hier ist zu prüfen (Rückforderung der Leistungen) ob der Kunde wusste, dass er nicht mehr die Voraussetzungen für die Fami erfüllt hat. Wie in aller Welt willst Du dies in deiner Praxis beweisen?
Zitat:
Ich kenne diesen Fall aus der Praxis. Das war die beste Lösung für den Versicherten gewesen - Ratenzahlung - keine Säumniszuschläge und vor allem keine Leistungseinschränkung weil es ja auch keine Beiträge waren - ja, das geht auch
Kannst Du mir für diese Kassenpraxis auch einschlägige Rechtsgrundlagen bzw. Rechtsprechung benennen?
Bitte nicht den Spurch; wir haben es immer so gemacht; denn dies ist keine Rechtsgrundlage.
Ferner würde mich der Bescheid der Kasse (Rückforderung der Leistungen) brennend interessieren. Dies geht nur über § 50 Abs. 2 SGB X (Leistungen ohne Verwaltungsakt).
Hier muss man allerdings Ermessen ausüben und die Voraussetzungen des § 45 SGB X auch noch prüfen. Hier ist zu prüfen (Rückforderung der Leistungen) ob der Kunde wusste, dass er nicht mehr die Voraussetzungen für die Fami erfüllt hat. Wie in aller Welt willst Du dies in deiner Praxis beweisen?
Rossi hat geschrieben:Nun ja Günter, mich beeindruckt Dein nachfolgendes Zitat sehr:
Zitat:
Ich kenne diesen Fall aus der Praxis. Das war die beste Lösung für den Versicherten gewesen - Ratenzahlung - keine Säumniszuschläge und vor allem keine Leistungseinschränkung weil es ja auch keine Beiträge waren - ja, das geht auch
Kannst Du mir für diese Kassenpraxis auch einschlägige Rechtsgrundlagen bzw. Rechtsprechung benennen?
Bitte nicht den Spurch; wir haben es immer so gemacht; denn dies ist keine Rechtsgrundlage.
Ferner würde mich der Bescheid der Kasse (Rückforderung der Leistungen) brennend interessieren. Dies geht nur über § 50 Abs. 2 SGB X (Leistungen ohne Verwaltungsakt).
Hier muss man allerdings Ermessen ausüben und die Voraussetzungen des § 45 SGB X auch noch prüfen. Hier ist zu prüfen (Rückforderung der Leistungen) ob der Kunde wusste, dass er nicht mehr die Voraussetzungen für die Fami erfüllt hat. Wie in aller Welt willst Du dies in deiner Praxis beweisen?
Hallo Rossi,
was willst du von mir ?
Wenn er deinen Weg gehen will, dann solll er das tun - er ist ein erwachsener Mensch mit eigenem Willen.
Gruss
Czauderna
Rossi hat geschrieben:Jooh, allerdings ohne Rechtsgrundlage.
Haben wir immer so gemacht, dies kenne ich selbstverständlich auch.
Hallo Rossi,
das ist deine Vermutung, so habe ich das aber nicht geschrieben und schon gar nicht gemeint - ich habe geschrieben, dass ich solche Fälle kenne, n icht mehr und nicht weniger. Ob das immer so gemacht wurde oder wird, woher soll ich das wissen ?
Gruss
Czauderna
Nun ja, meine bescheidene Auffassung für diesen Sachverhalt.
Die Kasse geht leer aus, sie hat weder eine Rechtsgrundlage die Beiträge gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V zu fordern noch die bereits erbrachten Leistungen zurückzufordern.
Für die verspätete Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V liegt klar ein erkennbarer Grund vor, den der Versicherte nicht zu vertreten hat.
Die Kasse hat 1 Jahr verspätet die Beendigung der Fami festgestellt. Der Fehler liegt also bei der Kasse und nicht beim Versicherten.
Die Kasse geht leer aus, sie hat weder eine Rechtsgrundlage die Beiträge gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V zu fordern noch die bereits erbrachten Leistungen zurückzufordern.
Für die verspätete Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V liegt klar ein erkennbarer Grund vor, den der Versicherte nicht zu vertreten hat.
Die Kasse hat 1 Jahr verspätet die Beendigung der Fami festgestellt. Der Fehler liegt also bei der Kasse und nicht beim Versicherten.
vielen Dank für die hilfreichen Antworten Czauderna und Rossi.
Habe (leider?) bisher nichts mehr von der Krankenkasse gehört, aber werde abwarten und sehen was passieren wird =) (Bin natürlich nicht bereit der KK das Geld freiwillig in den Rachen zu werfen).
schönes Wochenende in diesem Sinne,
euer Al Bundy
Habe (leider?) bisher nichts mehr von der Krankenkasse gehört, aber werde abwarten und sehen was passieren wird =) (Bin natürlich nicht bereit der KK das Geld freiwillig in den Rachen zu werfen).
schönes Wochenende in diesem Sinne,
euer Al Bundy
Du wirst vermutlich auch eine Ablehnung bekommen. D.h., die Kasse fordert die Beiträge.
Meine Erfahrungen zeigen leider, dass hier fundiertes Wissen und Kampfgeist vorhanden sein müssen.
Aber das GR vom 20.03.2007 bietet schon mal einen Ansatzpunkt.
Guckst Du hier:
http://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2007/rds_20070320-5Abs1Nr13SGBV.pdf
Seite 58
Zitat:
Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nicht zeitnah bei Beginn an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann ( § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V). Dabei sind folgende Eckpunkte bei dieser in der Satzung zu treffenden Härtefallregelung zu berücksichtigen:
1. a) Die beitragsrechtliche Begünstigung erfasst allein Versicherte, die das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht unverschuldet ("... Gründe, die er nicht zu vertreten hat...") zu spät anzeigen.
Den Nachweis des "Unverschuldetseins" hat der Versicherte, der sich hierauf beruft, zu führen. Allein der Hinweis auf die Unkenntnis der neuen Regelung oder ein Fehlverhalten, das nicht durch falsche oder irreführende Auskunft der Krankenkasse verursacht ist, kann wegen des Grundsatzes der formellen Publizität von Gesetzen (Gesetze gelten mit ihrer Verkündung im maßgeblichen Gesetz- und Verordnungsblatt als allen Normadressaten bekannt gegeben) nicht als unverschuldet im vorgenannten Sinne gewertet werden.
Meine Erfahrungen zeigen leider, dass hier fundiertes Wissen und Kampfgeist vorhanden sein müssen.
Aber das GR vom 20.03.2007 bietet schon mal einen Ansatzpunkt.
Guckst Du hier:
http://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2007/rds_20070320-5Abs1Nr13SGBV.pdf
Seite 58
Zitat:
Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nicht zeitnah bei Beginn an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann ( § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V). Dabei sind folgende Eckpunkte bei dieser in der Satzung zu treffenden Härtefallregelung zu berücksichtigen:
1. a) Die beitragsrechtliche Begünstigung erfasst allein Versicherte, die das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht unverschuldet ("... Gründe, die er nicht zu vertreten hat...") zu spät anzeigen.
Den Nachweis des "Unverschuldetseins" hat der Versicherte, der sich hierauf beruft, zu führen. Allein der Hinweis auf die Unkenntnis der neuen Regelung oder ein Fehlverhalten, das nicht durch falsche oder irreführende Auskunft der Krankenkasse verursacht ist, kann wegen des Grundsatzes der formellen Publizität von Gesetzen (Gesetze gelten mit ihrer Verkündung im maßgeblichen Gesetz- und Verordnungsblatt als allen Normadressaten bekannt gegeben) nicht als unverschuldet im vorgenannten Sinne gewertet werden.
Hallo liebe Freunde der Krankenkassen,
falls jemand wissen möchte wie die Story ausgegangen ist…
Habe Anfang April erneut Post von der Krankenkasse bekommen. Diesmal wurden die Beiträge anhand
der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen berechnet und erreichten somit eine Stolze Summe
von über 10 000 €.
Hierbei habe ich kulanterweise einen Monat Zeit bekommen, um die Beiträge durch
entsprechende Einkommensnachweise nach unten zu korregieren…
Mein Antwortschreiben enthielt die erneute Mitteilung, dass ich im gesamten Zeitraum nie mehr als 400 €
verdient habe und die Bitte um Stundung/Erlass mit den von Rossi vorgeschlagenen Paragrafen.
Desweiteren habe ich die Krankenkasse auf die verspätete und somit nicht zeitnahe Anzeige der
Versicherungspflicht aufmerksam gemacht (Wiederspruch eingelegt).
Leider wurde dieses Schreiben komplett ignoriert. Ich erhielt Mitte Mai ein weiteres Schreiben, mit der Bitte
die geforderten Beiträge (ca. 10 000€) bis Anfang Juni zu überweisen.
Als ich am darauffolgenden Werktag persönlich bei der Krankenkasse erschien sagte man mir, dass mein
schreiben noch in der Bearbeitung sei und der letzte Schrieb der KK wohl fälschlicherweise maschinell
verschickt wurde…
Kurze Zeit später erhielt ich einen Anruf, dass meine Beiträge in einer »Einzelfallentscheidung« ohne
»präjudizierende Wirkung« auf etwas mehr als 40€ pro Monat gesenkt wurden.
Ich bin mehr als zufrieden damit und habe die geforderte Summe bereits überwiesen… Vielen Dank an Rossi und Czauderna.
falls jemand wissen möchte wie die Story ausgegangen ist…
Habe Anfang April erneut Post von der Krankenkasse bekommen. Diesmal wurden die Beiträge anhand
der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen berechnet und erreichten somit eine Stolze Summe
von über 10 000 €.

entsprechende Einkommensnachweise nach unten zu korregieren…
Mein Antwortschreiben enthielt die erneute Mitteilung, dass ich im gesamten Zeitraum nie mehr als 400 €
verdient habe und die Bitte um Stundung/Erlass mit den von Rossi vorgeschlagenen Paragrafen.
Desweiteren habe ich die Krankenkasse auf die verspätete und somit nicht zeitnahe Anzeige der
Versicherungspflicht aufmerksam gemacht (Wiederspruch eingelegt).
Leider wurde dieses Schreiben komplett ignoriert. Ich erhielt Mitte Mai ein weiteres Schreiben, mit der Bitte
die geforderten Beiträge (ca. 10 000€) bis Anfang Juni zu überweisen.

Als ich am darauffolgenden Werktag persönlich bei der Krankenkasse erschien sagte man mir, dass mein
schreiben noch in der Bearbeitung sei und der letzte Schrieb der KK wohl fälschlicherweise maschinell
verschickt wurde…

Kurze Zeit später erhielt ich einen Anruf, dass meine Beiträge in einer »Einzelfallentscheidung« ohne
»präjudizierende Wirkung« auf etwas mehr als 40€ pro Monat gesenkt wurden.
Ich bin mehr als zufrieden damit und habe die geforderte Summe bereits überwiesen… Vielen Dank an Rossi und Czauderna.
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