Einkommensberechnung bei freiw.Mitglied
Verfasst: 06.03.2013, 01:31
Hallo Ihr Lieben,
es geht um die Berechnung des zugrunde zu legenden Einkommens für die Beitragsbemessung der Krankenkasse.
Also lt. Steuerbescheid:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 821,--
Einkünfte aus Vermietung : 20.665,--
21.486,-- p.a. (d.h. € 1.790,50 p.m.)
Nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von € 2.689.-- jährlich !
Lt. Krankenkasse soll ich einen Beitrag in Höhe von € 303,49 mtl. zahlen, als Berechnungsgrundlage wurden € 1.790,50 monatl. Einkommen genommen.
Weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen wurden in Abzug gebracht.
In einem älteren BSG-Urteil (12 RK 65/82) -eine neueres ist mir nicht bekannt- heißt es:
"Zu den sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt gehörten auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die zum Erwerb, zur Erhaltung und zur Sicherung dieser Einnahmen erforderlichen Aufwendungen seien dabei jedoch abzusetzen, weil Einnahmen zum Lebensunterhalt ihrer Natur nach nur vorlägen, wenn sie dem Versicherten auch tatsächlich zuflössen. Einnahmen aus Vermietung seien daher bei der Berechnung des Einkommens der Klägerin (wegen der in dieser Einkunftsart eingetretenen Verluste) für ihre Beitragseinstufung mit Null anzusetzen."
Die außergewöhnlichen Belastungen betragen, nach Abzug der zumutbaren Belastung, € 10.639.-- und waren für den „Erhalt und für die Sicherung“ meiner Einnahmen aus Vermietung unabdingbar.
Hätte die Krankenkasse nicht zumindest die außergewöhnlichen Belastungen in Abzug bringen müssen ???
Wie soll ich bei diesem Einkommen mtl. € 303.- Krankenkassenbeiträge zahlen ?
Für Eure Antworten bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus !
Liebe Grüße
Gipsy
es geht um die Berechnung des zugrunde zu legenden Einkommens für die Beitragsbemessung der Krankenkasse.
Also lt. Steuerbescheid:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 821,--
Einkünfte aus Vermietung : 20.665,--
21.486,-- p.a. (d.h. € 1.790,50 p.m.)
Nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von € 2.689.-- jährlich !
Lt. Krankenkasse soll ich einen Beitrag in Höhe von € 303,49 mtl. zahlen, als Berechnungsgrundlage wurden € 1.790,50 monatl. Einkommen genommen.
Weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen wurden in Abzug gebracht.
In einem älteren BSG-Urteil (12 RK 65/82) -eine neueres ist mir nicht bekannt- heißt es:
"Zu den sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt gehörten auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die zum Erwerb, zur Erhaltung und zur Sicherung dieser Einnahmen erforderlichen Aufwendungen seien dabei jedoch abzusetzen, weil Einnahmen zum Lebensunterhalt ihrer Natur nach nur vorlägen, wenn sie dem Versicherten auch tatsächlich zuflössen. Einnahmen aus Vermietung seien daher bei der Berechnung des Einkommens der Klägerin (wegen der in dieser Einkunftsart eingetretenen Verluste) für ihre Beitragseinstufung mit Null anzusetzen."
Die außergewöhnlichen Belastungen betragen, nach Abzug der zumutbaren Belastung, € 10.639.-- und waren für den „Erhalt und für die Sicherung“ meiner Einnahmen aus Vermietung unabdingbar.
Hätte die Krankenkasse nicht zumindest die außergewöhnlichen Belastungen in Abzug bringen müssen ???
Wie soll ich bei diesem Einkommen mtl. € 303.- Krankenkassenbeiträge zahlen ?
Für Eure Antworten bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus !
Liebe Grüße
Gipsy