könnte hier § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V zum Tragen kommen?
Verfasst: 13.03.2013, 04:46
Hallo,
ich hab die letzten zwei Tage Paragraphen und Urteile gewälzt bis zum abwinken.
Aktuelle Situation:
Ich bin seit 01.09.2012 Student, über 30 und habe erst nach dem 30. Lebensjahr mein Studium aufgenommen. Dies im direkten Anschluss an mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg.
Durch den direkten Anschluss an das Abitur bin ich Bafoeg berechtigt. Da ich über 30 bin, bekomme ich den vollen Satz.
Zwischen dem Status als Schüler und dem Status als Student habe ich einen Monat ALGII bezogen.
Ich arbeite neben dem Studium für ca. 412 Euro Brutto bei meinem Arbeitgeber schon seit über einem Jahr. D.h. ich habe den Job noch als Schüler begonnen, damals mit einem bis zum 30.09.2012 befristeten Vertrag. Dieser Befristete Vertrag wurde kurz vor Fristende auf den 30.01.2013 verlängert. Und kurz vor diesem Fristende komplett entfristet, so dass ich nun unbefristet beschäftigt bin.
Da ich bei meinem Arbeitgeber in der Gleitzone angestellt bin, habe ich dort meine Krankenkassenbeiträge über meine Lohnabrechnung abgeführt.
Kurz nach Beginn des Studiums habe ich meinem Arbeitgeber eine Immatrikulationsbescheinigung gegeben (das müsste so im Oktober gewesen sein, vermute ich, da ich im September auf der Lohnabrechnung noch eine Krankenkassenzahlung habe) um korrekterweise anzuzeigen, dass ich nun Student bin.
Unwissentlich ist dabei folgendes Problem entstanden: Mein Arbeitgeber hat mich nun Rückwirkend zum 01.09.2012 als sogenannten Werksstudenten deklarier(en müssen?)t und seitdem bin ich nichtmehr Krankenversichert. Dies ist mir aber nicht bewusst gewesen.
Heute weiß ich, dass ich meine Lohnabrechnungen genauer hätte studieren müssen. Dies ist aber aus mehreren Gründen nicht geschehen:
zum einen habe ich in der kurzen Zeit die ich bei diesem Arbeitgeber arbeite schon öfters eine Gehaltserhöhung oder einen Zuschlag aus Überstunden (bin öfters für kranke Kollegen eingesprungen) erhalten und habe mir daher bei den minimalen Schwankungen der Gehaltseingänge auf meinem Konto nichts weiter bei gedacht.
Zum anderen habe ich von meiner Krankenkasse mitte Oktober 2012 eine Benachrichtigung bekommen, dass ich seit dem 01.10.2012 nichtmehr krankenversichert bin. Dies hat mich natürlich stutzig gemacht und ich habe sofort in der Buchungsabteilung meiner Firma angerufen und gefragt wie es dazu kam. Mir wurde am telefon erklärt, dass dies normal sei und dadurch entstanden ist, dass mein Vertrag zum 30.9.2012 auslaufen sollte. Und mit der verlängerung werde ich sofort wieder angemeldet und ich müsse mir keine Sorgen machen. Entsprechend habe ich mir auch keine weiteren sorgen gemacht.
Jedoch bekam ich jetzt zum Anfang des Monats einen Brief von der Krankenkasse, dass mein Versicherungsschutz seit dem 31.08.2012 nichtmehr besteht.
Nach einem Anruf bei der Krankenkasse wies man mich auf die Versicherungspflicht in Deutschland hin, dass ich mich rückwirkend frewillig Versichern soll und damit ein monatlicher Betrag von ca. 170 Euro nachgefordert wird. Mit dem Stand März 2013 kommt damit eine Nachforderung über 7 Monate von ca. 1200 Euro auf mich zu. Ein Betrag den ich als Student der gerade 3 Jahre Schüler-Dasein hinter sich hat, absolut nicht übrig habe.
Nachdem der Schock über diese Nachricht nachgelassen hat, machte ich mich im Internet auf die Suche nach Informationen wie ich als Student der mit 32 Jahren angefangen hat zu studieren (und das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg mit 29 begann) meine Kosten für die Krankenversorgung minimieren kann. Dabei fand ich heraus, dass das Problem die Altersgrenze von 30 Jahren ist. Wäre ich jünger hätte ich Anspruch auf einen Studententarif bei den Krankenkassen. Ebenfalls fand ich heraus, dass das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg eine verschiebung der Altersgrenze rechtfertigen kann, jedoch leider nur, wenn man schon vor dem 30. Lebensjahr mit dem Studieren angefangen hat.
Dann fand ich heraus, dass es wohl Möglichkeiten gibt in einer Privaten Krankenversicherung einen günstigeren Beitrag zahlen zu können. Leider teilte man mir am Telefon mit, dass es nicht möglich sei, dies nun Rückwirkend ab dem Datum der Nachforderung meiner letzten Krankenkasse durchzuführen. Also muss ich die 1200 Euro erst zahlen, bevor ich wechseln kann. Nach diesen Höhen und Tiefen wärend der Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen, inbesondere auf Beiträge zum § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V. Da ich absoluter Laie in solchen Dingen bin, frage ich mich nun, ob ich durch diesen Paragraphen vieleicht eine Ermäßigung meiner Nachforderung erwirken könnte?
Wenn ich mir allerdings den letzten Satz "Eine Ermäßigung der Beiträge scheidet aus, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Krankenversicherung bestand, dieses jedoch nicht ausgeübt wurde." auf Seite 32 der Satzung der AOK-Niedersachsen http://www.aok.de/assets/media/niedersa ... atzung.pdf durchlese, kommen mir fast die Tränen, da ich als Laie daraus lese, dass ich keine Chance habe.
Hat hier vieleicht jemand eine gute Nachricht für mich? Ich habe noch nichts weiter unterschrieben.
ich hab die letzten zwei Tage Paragraphen und Urteile gewälzt bis zum abwinken.
Aktuelle Situation:
Ich bin seit 01.09.2012 Student, über 30 und habe erst nach dem 30. Lebensjahr mein Studium aufgenommen. Dies im direkten Anschluss an mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg.
Durch den direkten Anschluss an das Abitur bin ich Bafoeg berechtigt. Da ich über 30 bin, bekomme ich den vollen Satz.
Zwischen dem Status als Schüler und dem Status als Student habe ich einen Monat ALGII bezogen.
Ich arbeite neben dem Studium für ca. 412 Euro Brutto bei meinem Arbeitgeber schon seit über einem Jahr. D.h. ich habe den Job noch als Schüler begonnen, damals mit einem bis zum 30.09.2012 befristeten Vertrag. Dieser Befristete Vertrag wurde kurz vor Fristende auf den 30.01.2013 verlängert. Und kurz vor diesem Fristende komplett entfristet, so dass ich nun unbefristet beschäftigt bin.
Da ich bei meinem Arbeitgeber in der Gleitzone angestellt bin, habe ich dort meine Krankenkassenbeiträge über meine Lohnabrechnung abgeführt.
Kurz nach Beginn des Studiums habe ich meinem Arbeitgeber eine Immatrikulationsbescheinigung gegeben (das müsste so im Oktober gewesen sein, vermute ich, da ich im September auf der Lohnabrechnung noch eine Krankenkassenzahlung habe) um korrekterweise anzuzeigen, dass ich nun Student bin.
Unwissentlich ist dabei folgendes Problem entstanden: Mein Arbeitgeber hat mich nun Rückwirkend zum 01.09.2012 als sogenannten Werksstudenten deklarier(en müssen?)t und seitdem bin ich nichtmehr Krankenversichert. Dies ist mir aber nicht bewusst gewesen.
Heute weiß ich, dass ich meine Lohnabrechnungen genauer hätte studieren müssen. Dies ist aber aus mehreren Gründen nicht geschehen:
zum einen habe ich in der kurzen Zeit die ich bei diesem Arbeitgeber arbeite schon öfters eine Gehaltserhöhung oder einen Zuschlag aus Überstunden (bin öfters für kranke Kollegen eingesprungen) erhalten und habe mir daher bei den minimalen Schwankungen der Gehaltseingänge auf meinem Konto nichts weiter bei gedacht.
Zum anderen habe ich von meiner Krankenkasse mitte Oktober 2012 eine Benachrichtigung bekommen, dass ich seit dem 01.10.2012 nichtmehr krankenversichert bin. Dies hat mich natürlich stutzig gemacht und ich habe sofort in der Buchungsabteilung meiner Firma angerufen und gefragt wie es dazu kam. Mir wurde am telefon erklärt, dass dies normal sei und dadurch entstanden ist, dass mein Vertrag zum 30.9.2012 auslaufen sollte. Und mit der verlängerung werde ich sofort wieder angemeldet und ich müsse mir keine Sorgen machen. Entsprechend habe ich mir auch keine weiteren sorgen gemacht.
Jedoch bekam ich jetzt zum Anfang des Monats einen Brief von der Krankenkasse, dass mein Versicherungsschutz seit dem 31.08.2012 nichtmehr besteht.
Nach einem Anruf bei der Krankenkasse wies man mich auf die Versicherungspflicht in Deutschland hin, dass ich mich rückwirkend frewillig Versichern soll und damit ein monatlicher Betrag von ca. 170 Euro nachgefordert wird. Mit dem Stand März 2013 kommt damit eine Nachforderung über 7 Monate von ca. 1200 Euro auf mich zu. Ein Betrag den ich als Student der gerade 3 Jahre Schüler-Dasein hinter sich hat, absolut nicht übrig habe.
Nachdem der Schock über diese Nachricht nachgelassen hat, machte ich mich im Internet auf die Suche nach Informationen wie ich als Student der mit 32 Jahren angefangen hat zu studieren (und das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg mit 29 begann) meine Kosten für die Krankenversorgung minimieren kann. Dabei fand ich heraus, dass das Problem die Altersgrenze von 30 Jahren ist. Wäre ich jünger hätte ich Anspruch auf einen Studententarif bei den Krankenkassen. Ebenfalls fand ich heraus, dass das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg eine verschiebung der Altersgrenze rechtfertigen kann, jedoch leider nur, wenn man schon vor dem 30. Lebensjahr mit dem Studieren angefangen hat.
Dann fand ich heraus, dass es wohl Möglichkeiten gibt in einer Privaten Krankenversicherung einen günstigeren Beitrag zahlen zu können. Leider teilte man mir am Telefon mit, dass es nicht möglich sei, dies nun Rückwirkend ab dem Datum der Nachforderung meiner letzten Krankenkasse durchzuführen. Also muss ich die 1200 Euro erst zahlen, bevor ich wechseln kann. Nach diesen Höhen und Tiefen wärend der Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen, inbesondere auf Beiträge zum § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V. Da ich absoluter Laie in solchen Dingen bin, frage ich mich nun, ob ich durch diesen Paragraphen vieleicht eine Ermäßigung meiner Nachforderung erwirken könnte?
Wenn ich mir allerdings den letzten Satz "Eine Ermäßigung der Beiträge scheidet aus, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Krankenversicherung bestand, dieses jedoch nicht ausgeübt wurde." auf Seite 32 der Satzung der AOK-Niedersachsen http://www.aok.de/assets/media/niedersa ... atzung.pdf durchlese, kommen mir fast die Tränen, da ich als Laie daraus lese, dass ich keine Chance habe.
Hat hier vieleicht jemand eine gute Nachricht für mich? Ich habe noch nichts weiter unterschrieben.