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"Freiwillige Zwangsversicherung"

Verfasst: 28.03.2013, 17:25
von Micha123
Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zu denen ich hier im Forum auf eine Antwort hoffe.

Meine Kinder waren mit mir in der GKV familienversichert. Meine Frau (selbständig/privatversichert) hatte das dafür zulässige Einkommen. Bei der letzten Abfrage durch die GKV zur kostenfreien Familienversicherung konnte ich den Steuerbescheid von 2009 einreichen und die kostenlose Familienversicherung hatte weiter Bestand. Das war März 2012. Ende März bekamen wir den Bescheid für 2010. Auf Grund dieses Bescheides hätten meine Kinder freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden müssen (wie ich mitlerweile weiß). Ich habs vergessen der Kasse mitzuteilen. 8)

Ich habe dann die gesetzliche Krankenkasse unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30.11.2012 gekündigt und meine Kinder freiwillig in einer anderen gesetzlichen KK versichert.

Jetzt zu meinen Fragen. Meine alte KK hat mich nach Beendigung der Mitgliedschaft aufgefordert, die kostenfreie Mitgliedschaft meiner Kinder nochmals nachzuweisen. Ist das Rechtens? Hätte es nicht in den letzten Wochen der Mitgliedschaft erfolgen können/müssen)? Dürfen "die" nach Beendigung der Mitgliedschaft noch Daten von mir abfordern?

Was mich stutzig macht, ich habe schon 3 harmlose Briefe mit "Bitten" und "Erinnerungen" bekommen. Jedes Mal wieder mit neuen Fristen.

Nächste Frage. Gesetzt dem Fall ich muss nachzahlen, kann es da passieren, dass mich die KK trotz Kündigung der Familienversicherung zum 30.11.12 zwingt, meine Kinder unter Einhaltung einer neuerlichen Kündigungsfrist freiwillig bei der Kasse zu versichern, obwohl derzeit bereits eine freiwillige Versicherung bei einer anderen gesetzlichen Kasse besteht??

Und letzte Frage. Woher wissen die bei welcher KK ich jetzt bin. Von mir nicht und von meiner neuen Kasse angeblich auch nicht. Gibt es da nen Austausch unter den GKV.

Viele Fragen :shock: . Vielleicht kann mir jemand helfen.

Allen ein schönes OSTERFEST!

Verfasst: 28.03.2013, 18:17
von heinrich
STB 2010 kam Ende März.

Meinst Du Ende März 2013 ??

Wie hoch sind denn die Einkünfte der privat versicherten Person darin ???

Verfasst: 28.03.2013, 18:59
von Czauderna
Hallo,
die Familienversicherung wurde im März 2010 letztmalig geprüft. Durch Kündigung endete die Hauptversicherung zum 30.11.2012. Das bedeutet, dass die Kasse die Familienversicherung für die Zeit vom April 2010 - November 2011 nachprüfen darf, ja sogar muss. Das wäre nicht weiter tragsich und auch nicht schlimm, wenn der Einkommensteuerbescheid nicht schon im März 20?? eingegangen wäre. Normalerweise wird die Familienversicherung bei Wegfall der Familienversicherung mit dem Monat der Ausstellung/Einreichung beendet, nicht aber, wenn der Bescheid so verspätet vorgelegt wird - dann gilt der Monat der Ausstellung als Ende, also in diesem Fall der März/April 20??.
Wenn die Kasse hartnäckig bleibt, dann droht
ggf. genau dies und du bist gezwungen entweder deine Kinder rückwirkend selbst zu versichern oder die Anspruch genommenen Leistungen zurück zu zahlen - da alles kommt aber auch auf die Kasse an. Jedenfalls, um auf deine eigentliche Frage zurückzukommen - ja, sie darf das.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.03.2013, 19:35
von Micha123
Letzt Prüfung der KK war im März 2012!

Der Bescheid (für 2010) kam im Ende März 2012, nachdem ich der KK bereits Mitte März (mit Bescheid von 2009- das war der aktuelle) geantwortet hatte. Das ich nachzahlen muss (April-November 2012) hatte ich schon geahnt/gewusst.

Ich hatte nur gehofft, dass die KK, die Einkommensdaten meiner Frau innerhalb der Mitgliedschaft abfragen muss. Zeit genug wäre in der Kündigungsfrist gewesen.

Kann es passieren, dass meine Kündigung der Familienversicherung nicht für die nun rückwirkend zu zahlende freiwillige Versicherung meiner Kinder gilt?

Hat man eigentlich Wahlrecht, ob man die in Anspruch genommenen Leistungen selber trägt oder nachzahlt?

April-November = 8 x 300€ = 2.400€. .-.

Verfasst: 29.03.2013, 07:41
von Vergil09owl
Intressant, wie und warum ist denn die freiwillige Versicherung deiner Kinder ab 11/2012 zustand gekommen, wo doch grundsätzlich noch ein Anspruch auf Familienversicherung bestand. Übrigens ich würde die Fragebögen zurücksenden sonst kommt die Kasse noch auf die Ide ein Bussgeld in höhe von 2000 € zu verhängen. Naja da seit 11/2012 woanders eine Mitgliedschaft besteht ....., wird denn wahrscheinlich die Kosten erstatten zu sein.

Verfasst: 29.03.2013, 08:45
von heinrich
ich hatte noch nach der Höhe der Einkünfte gefragt.

, welche sich aus STB 2010 ergeben.

diese Frage wurde noch nicht beantwortet.

Verfasst: 29.03.2013, 09:17
von Micha123
Vergil09owl hat geschrieben:Intressant, wie und warum ist denn die freiwillige Versicherung deiner Kinder ab 11/2012 zustand gekommen, wo doch grundsätzlich noch ein Anspruch auf Familienversicherung bestand. Übrigens ich würde die Fragebögen zurücksenden sonst kommt die Kasse noch auf die Ide ein Bussgeld in höhe von 2000 € zu verhängen. Naja da seit 11/2012 woanders eine Mitgliedschaft besteht ....., wird denn wahrscheinlich die Kosten erstatten zu sein.


Der Anspruch auf die Familienversicherung bestand bei der neuen KK nicht mehr, weil ich dort natürlich ordnungsgemäß den Steuerbescheid von 2010 vorgelegt habe, den ich Ende März erhalten hatte. 2010 lag meine Frau bei knapp 50T€ zu versteuerndes Einkommen.

Verfasst: 29.03.2013, 13:35
von Vergil09owl
ok, das versteh ich denn, wann wurde denn der Einkommensteuerbescheid 2010 rechtsgültig? Knapp 50000 €?

Verfasst: 29.03.2013, 15:48
von Micha123
Vergil09owl hat geschrieben:ok, das versteh ich denn, wann wurde denn der Einkommensteuerbescheid 2010 rechtsgültig? Knapp 50000 €?


23. März 2012

Verfasst: 29.03.2013, 16:27
von Vergil09owl
najut, denn hat sich die Sache erledigt, oder auch nicht. Wenni m März 12 der Einkommensteuerbescheid vorlag und du im Rahmen der Bestandspflege Familienversicherung ihn nicht mit eingereicht hast, kann die Kasse mit Datum Rechtskraftwerdung die Familienversicherung rückwirkend beenden. Falls Kosten entstanden sein sollten gibt es eine Privatrechnung. Will mal hoffen das es keine längeren Krankenhausaufenthalt gab. Übrigens, das Finanzamt ist im Rahmen der Amtshilfe zur auskunft verpflichtet 8)

Verfasst: 02.04.2013, 07:40
von heinrich
verdammte Hacke,

es ist hier wie im Leben. Niemand beantwortet meine Frage richtig.

Ich hatte nach Einkünften gefragt und nicht nach zu versteuerndem Einkommen.

Denn die G r e n z e für die FAMI der Kinder lag im Jahr 2012 (darauf kommt es an, wenn der Einkommensteuerbescheid im Jahre 2012 erstellt wurde)

bei 50.850


Knapp 50.000 ist ja wohl unter 50.850.

Also nochmals die Frage: wie hoch sind die E i n k ü n f t e
aus Gewerbe aus selbstständiger Tätigkeit
und bitte auch aus allen anderen Einkünftequellen wie z.B. Vermietung und Verpachtung