Nochmal Forderung GKV und deren Verrechnung
Verfasst: 09.04.2013, 09:59
Hallo,
Nach endlosen hin und her mit der KK wurde ein Teil des Mutterschaftsgeldes ausbezahlt.
Jedoch statt der 13€ nur 9€ pro Kalendertag.
Bescheid hierüber habe ich nach wie vor noch nicht erhalten. Dieser soll jetzt nach der Geburt kommen.
Zwischenzeitig ist das Kind zur Welt gekommen und ich konnte endlich mal persönlich zu meiner KK fahren um das mit der Forderung zu klären.
Erhalten habe ich eine Grundliste zum Kontostand.
Aus dieser geht hervor das am 31.5.2006 262,04€ ein Rückstand zur freiwilligen Versicherung gebucht wurde. Dazu noch 21€ FRW MGVG C (k.A was das bedeutet) und monatlich 12,50€
Diese 12,50€ wurden ab 1.6.06 bis 1.11.09 gebucht so das gesamt 525€ Sollzinsen angefallen sind.
Daraus ergibt sich die Gesamtsumme von 808,04€
So. Und nun versteh ich gar nichts mehr.
Freiwillig versichert war ich im Jahre 2004 bis Juli.
Danach war ich privat versichert zu 30% der Rest lief über die Beihilfe.
Im Jahre 2006 war ich definitiv Privat versichert also kann da kein Rückstand entstanden sein.
Wären diese 262,04€ Beitragsschulden aus 2004 dann müssten ja doch vor 1.6.06 schon Sollzinsen entstanden sein, oder?
Und warum wurden nach 1.11.09 keine weiteren Sollzinsen gebucht?
Seit 1.11.09 bin ich wieder bei dieser KK versichert liegt das daran?
Zumal ja Beitragsschulden aus 2004 auch 2004 schon gebucht hätten sein müssen oder nicht?
Ich mein, Grundsätzlich habe ich kein Problem damit wenn ein Teil meines Mutterschaftsgeldes verrechnet wird sofern die Forderung auch gerechtfertigt ist.
Ich kann aber null nachvollziehen das diese Forderung irgendwie gerechtfertigt wäre.
Wie gesagt, Beitragsschulden könnten höchstens 2004 entstanden sein weil danach durchgängig Private KKV bestand was der GKV auch bekannt war.
Nach endlosen hin und her mit der KK wurde ein Teil des Mutterschaftsgeldes ausbezahlt.
Jedoch statt der 13€ nur 9€ pro Kalendertag.
Bescheid hierüber habe ich nach wie vor noch nicht erhalten. Dieser soll jetzt nach der Geburt kommen.
Zwischenzeitig ist das Kind zur Welt gekommen und ich konnte endlich mal persönlich zu meiner KK fahren um das mit der Forderung zu klären.
Erhalten habe ich eine Grundliste zum Kontostand.
Aus dieser geht hervor das am 31.5.2006 262,04€ ein Rückstand zur freiwilligen Versicherung gebucht wurde. Dazu noch 21€ FRW MGVG C (k.A was das bedeutet) und monatlich 12,50€
Diese 12,50€ wurden ab 1.6.06 bis 1.11.09 gebucht so das gesamt 525€ Sollzinsen angefallen sind.
Daraus ergibt sich die Gesamtsumme von 808,04€
So. Und nun versteh ich gar nichts mehr.
Freiwillig versichert war ich im Jahre 2004 bis Juli.
Danach war ich privat versichert zu 30% der Rest lief über die Beihilfe.
Im Jahre 2006 war ich definitiv Privat versichert also kann da kein Rückstand entstanden sein.
Wären diese 262,04€ Beitragsschulden aus 2004 dann müssten ja doch vor 1.6.06 schon Sollzinsen entstanden sein, oder?
Und warum wurden nach 1.11.09 keine weiteren Sollzinsen gebucht?
Seit 1.11.09 bin ich wieder bei dieser KK versichert liegt das daran?
Zumal ja Beitragsschulden aus 2004 auch 2004 schon gebucht hätten sein müssen oder nicht?
Ich mein, Grundsätzlich habe ich kein Problem damit wenn ein Teil meines Mutterschaftsgeldes verrechnet wird sofern die Forderung auch gerechtfertigt ist.
Ich kann aber null nachvollziehen das diese Forderung irgendwie gerechtfertigt wäre.
Wie gesagt, Beitragsschulden könnten höchstens 2004 entstanden sein weil danach durchgängig Private KKV bestand was der GKV auch bekannt war.