Familienversicherung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtun
Verfasst: 23.04.2013, 14:28
Hallo,
meine Frau und ich tragen uns mit dem Gedanken einige Jahre das Leben in vollen Zügen zu genießen und nicht einer Angestelltentätigkeit nachzugehen. Wir haben bisher beide oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sind aber dem System GKV wg. Kindern (Familienversicherung) treu geblieben.
Unsere zukünftigen, gesamten (gemeinsamen) Einkünfte (50/50) aus Immobilien sind höher als die Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Die Immobilien gehören uns je zur Hälfte. Uns stellt sich jetzt die Frage, ob wir einmal den max. Beitrag für die GKV bezahlen müssen und der andere Partner im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert ist, oder ob wir jeweils auf die Hälfte der Gesamt-Einnahmen GKV-Beitrag zahlen müssen.
Ich bin dabei auf den alten Passus bzgl. der Definition des Gesamteinkommens aus den Rundschreiben der Spiteznverbände gestoßen. So. z.B. aus 2002
"Sofern Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kapitalvermögen...oder aus Vermietung und Verpachtung haben..., sollte es der Entscheidung der Ehegatten überlassen beleiben, wem die Einkünfte aus diesen Erwerbsquellen zuzurechnen sind. Bei solchen Einkünften ist es den Ehegatten ohnehin unbenommen, die Eigentumsanteile je nach Interessenlage ganz oder teilweise umzuschichten, ohne dass daraus negative steuerliche oder sonstige Konsequenzen eintreten."
Mittlererweile gibt es ja das Rundschreiben vom 24.10.2008 in dem es heißt:
"Sofern und soweit Ehegatten steuerrechtlich ein Dipositionsrecht hinsichtlich der Zuordnung der Einkünfte eingeräumt ist, gilt diese Zurechnung dann aber auch auf jeden Fall für die Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung."
Hat sich die Situation hierdurch verändert/verschlechtert, oder ist die kostenlose Familienversicherung bei einmaliger Bezahlung des Höchstbetrages noch möglich?
Besten Dank für Eure Diskussion!
meine Frau und ich tragen uns mit dem Gedanken einige Jahre das Leben in vollen Zügen zu genießen und nicht einer Angestelltentätigkeit nachzugehen. Wir haben bisher beide oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sind aber dem System GKV wg. Kindern (Familienversicherung) treu geblieben.
Unsere zukünftigen, gesamten (gemeinsamen) Einkünfte (50/50) aus Immobilien sind höher als die Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Die Immobilien gehören uns je zur Hälfte. Uns stellt sich jetzt die Frage, ob wir einmal den max. Beitrag für die GKV bezahlen müssen und der andere Partner im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert ist, oder ob wir jeweils auf die Hälfte der Gesamt-Einnahmen GKV-Beitrag zahlen müssen.
Ich bin dabei auf den alten Passus bzgl. der Definition des Gesamteinkommens aus den Rundschreiben der Spiteznverbände gestoßen. So. z.B. aus 2002
"Sofern Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kapitalvermögen...oder aus Vermietung und Verpachtung haben..., sollte es der Entscheidung der Ehegatten überlassen beleiben, wem die Einkünfte aus diesen Erwerbsquellen zuzurechnen sind. Bei solchen Einkünften ist es den Ehegatten ohnehin unbenommen, die Eigentumsanteile je nach Interessenlage ganz oder teilweise umzuschichten, ohne dass daraus negative steuerliche oder sonstige Konsequenzen eintreten."
Mittlererweile gibt es ja das Rundschreiben vom 24.10.2008 in dem es heißt:
"Sofern und soweit Ehegatten steuerrechtlich ein Dipositionsrecht hinsichtlich der Zuordnung der Einkünfte eingeräumt ist, gilt diese Zurechnung dann aber auch auf jeden Fall für die Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung."
Hat sich die Situation hierdurch verändert/verschlechtert, oder ist die kostenlose Familienversicherung bei einmaliger Bezahlung des Höchstbetrages noch möglich?
Besten Dank für Eure Diskussion!