Kündigung der freiwilligen Versicherung
Verfasst: 10.07.2007, 16:31
Hallo zusammen,
bei meinen Geschwistern ist im Rahmen einer Prüfung zur Sozialversicherung Ende 2005 festgestellt worden, dass aufrgrund einer Familien GmbH und Ihrer Einbindung in das Unternehmen rückwirkend keine Sozialversicherungspflicht bestand.
In diesem Zusammenhang ist das Versicherungsverhältnis rückwirkend von pflicht in freiwillg geändert worden.
Daraus resultierte dann eine Nachzahlung von ca. je 2000 Euro. Die finanziellen gegebenheiten liessen es damals leider nicht zu diese Nachzahlung zu begleichen. So konnten auch die folgenden Beiträge nicht gezahlt werden. Briefe der Kasse wurden nicht geöffnet und beiseite gelegt. Irgendwann, Ende des Jahres 2006 ist dann durch die Kasse das Versicherungverhältnis aufgekündigt worden (War ja nicht anders zu erwarten). Nun ist es so, dass die Kasse, mitlerweile schon mittels Hauptzollamt die Forderung von nunmehr ca. je 6000 Euro zwangsweise einziehen will.
Nach ausbleiben der Nachzahlung und des Folgebeitrags hat die Kasse im folgenden Schreiben darauf hingewiesen, sie wäre verpflichtet, das Versicherungsverhältnis bei weiterer ausbleibender Zahlung zu Kündigen (§ 191 SGB V). Hätte sie dieses mal getan. Dieses Schreiben kam monatlich wieder, ohnen das etwas gezahlt wurde. Stattdessen wurde monatlich immer schön was auf den Schuldenberg draufgepackt. Hätte die Kasse sich an die gestzliche Kündigungsfrist gehalten, wären die Schulden heute halb so hoch.
Meine Frage hierzu ist:
Kann man der Kasse hier versäumen vorhalten, dass sie nicht rechtzeitig gekündigt hat, um eine Reduktion der Schulden zu erreichen?
Im Endeffekt wäre das die einzige Möglichkeit die Sache noch begleichen zu können.
Vielen Dank für die Antworten
bei meinen Geschwistern ist im Rahmen einer Prüfung zur Sozialversicherung Ende 2005 festgestellt worden, dass aufrgrund einer Familien GmbH und Ihrer Einbindung in das Unternehmen rückwirkend keine Sozialversicherungspflicht bestand.
In diesem Zusammenhang ist das Versicherungsverhältnis rückwirkend von pflicht in freiwillg geändert worden.
Daraus resultierte dann eine Nachzahlung von ca. je 2000 Euro. Die finanziellen gegebenheiten liessen es damals leider nicht zu diese Nachzahlung zu begleichen. So konnten auch die folgenden Beiträge nicht gezahlt werden. Briefe der Kasse wurden nicht geöffnet und beiseite gelegt. Irgendwann, Ende des Jahres 2006 ist dann durch die Kasse das Versicherungverhältnis aufgekündigt worden (War ja nicht anders zu erwarten). Nun ist es so, dass die Kasse, mitlerweile schon mittels Hauptzollamt die Forderung von nunmehr ca. je 6000 Euro zwangsweise einziehen will.
Nach ausbleiben der Nachzahlung und des Folgebeitrags hat die Kasse im folgenden Schreiben darauf hingewiesen, sie wäre verpflichtet, das Versicherungsverhältnis bei weiterer ausbleibender Zahlung zu Kündigen (§ 191 SGB V). Hätte sie dieses mal getan. Dieses Schreiben kam monatlich wieder, ohnen das etwas gezahlt wurde. Stattdessen wurde monatlich immer schön was auf den Schuldenberg draufgepackt. Hätte die Kasse sich an die gestzliche Kündigungsfrist gehalten, wären die Schulden heute halb so hoch.
Meine Frage hierzu ist:
Kann man der Kasse hier versäumen vorhalten, dass sie nicht rechtzeitig gekündigt hat, um eine Reduktion der Schulden zu erreichen?
Im Endeffekt wäre das die einzige Möglichkeit die Sache noch begleichen zu können.
Vielen Dank für die Antworten