Seit 2010 kein Hartz4 = GKV ...bitte um Ratschläge !

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Seit 2010 kein Hartz4 = GKV ...bitte um Ratschläge !

Beitragvon Back2Life » 16.05.2013, 09:29

Hallo,

vorweg ein paar Details,um das ganze nicht all zu sehr in die Länge zu ziehen:

- 26 Jahre,männlich,ledig
- Seit Oktober ´10 kein Einkommen/ALG/o.ä

Ich war von Februar 09 - Sep 10 in einem Gleitzonenverhältnis angestellt,sprich 796 € brutto (~632 Netto) und hatte damals aufstockendes ALG2 bezogen,dies jedoch ist gegen Juni 10 ausgelaufen und eine Verlängerung wurde nicht von mir beantragt.Bekam dann auch zeitgleich etwa meine Papiere.

Ich kann es mir heute nicht erklären was für ein Vieh mich die letzten 3 Jahre geritten hat,oder zumindest das Jahr nach der Kündigung,aber Ich habe versucht ohne Sozialhilfe irgendwie über die Runden zu kommen ( Freunde,Familie,hier und da kleine PRIVATE Jobs (Gartenpflege,Tapezieren,etc) im nahen Bekannten und Verwandtenbereich, wofür Ich immer mal wieder eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen hatte !

Irgendwie schaffte Ich es bis etwa Mitte 11 meine Zahlungen zu begleichen,wenn auch nur mit familiärer Hilfe !!!

Nunja,wollte damals dann doch ALG2 beantragen,wurde aber vom Amt schikaniert und sollte Nachweise über jeden kleinen Furz vorlegen,eine Persokopie mit schriftlichen Nachweisen von meiner Familie über die bisher erhaltenen Unterstützungen,etc !
Irgendwann habe Ich erstmal aufgegeben und versucht, mich wie auch immer, weiter durch zu kämpfen.

Ich habe glücklicherweise eine Freundin,bei der Ich sehr gut aufgenommen wurde,und auch 90% meiner Zeit verbringe,Sie wohnt bei Ihren Eltern in einer Einliegerwohnung quasi,und ich kann & konnte hier jeden Tag mitessen,etc...

Ich schaffte es also noch weitere 6 Monate das wichtigste zu zahlen (Strom & Miete), DEN Rest leider nicht...
Wir schreiben jetzt hier Januar 12,als Ich mich nochmal aufraffen wollte,und zumindest das Ding mit ALG irgendwie durchbringen wollte,wie das Schicksal es so wollte,hatten wir dann einen großen Gebäudeschaden in dem Haus wo Ich zur Miete wohne (gehört meiner Mutter),also wurde das mit dem Amt ziemlich schnell...verdrängt ist glaube Ich das richtige Wort.
War dann bis Anfang 2013 quasi täglich damit beschäftigt,mich mit dem Haus sowie den Gegebenheiten auseinander zu setzen,und jenes eben wieder instand zu setzen in Eigenleistung...auch hier bekam Ich ab und an mal kleine 3-stellige Beträge als Dank,um eben über die Runden zu kommen mit dem wichtigsten,für viel mehr hat es auch wirklich nicht gereicht !

Joar,nun habe Ich im März die Eidesstattliche abgegeben,war nicht mehr umgehbar,da kamen und kommen weiterhin noch regelmäßig Gelbe Briefchen,von daher der wohl einzig richtige Schritt von mir in den letzten 3 Jahren - das ist auch der Grund,welcher mich wachgerüttelt hat !

Ich muss nun versuchen mein ganzes Leben wieder irgendwie in den Griff zu bekommen,ich habe nun jemanden kennen gelernt der eine Baufirma besitzt (5 Mann) und dort 2-3x ausgeholfen,er würde mich vermutlich auch auf 400 oder 800 Basis einstellen,aber Ich habe erstmal abgewunken nachdem Ich bemerkt hatte,das Ich ja eigentlich seit 3 Jahren keine KV mehr besitze (bzw nicht zahle,und Ich irgendwie den Rückwirkenden Zahlungen entgehen möchte,man ist ja Pflichtversichert bei seiner letzten KK)



Ok,eine doch etwas längere Geschichte,aber dies schließt hoffentlich einen Großteil der Fragen schon im voraus aus :)

Nun zum eigentlichen Thema,

wie kann Ich vorgehen,um eventuell die Rückwirkenden Zahlungen zu umgehen ?!
Zur Arge will Ich nicht schon wieder rennen,ich kenne das Prozedere inzwischen,Hartz4 schließe Ich also aus.
Würde auch eventuell den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen im Baugewerbe (Rund ums Haus diverse Arbeiten),aber bei einer PKV wirds noch schwieriger und die Zahlungen lassen sich nicht umgehen,oder?

Die nächste Anlaufstelle wird für mich übrigens die Schuldnerberatung sein,falls Ich also gar nicht umhin komme,müsste Ich die Rechnung der KK also auch gleich dorthin mitnehmen,ich hoffe aber das Ich das nicht muss :(

Ich schätze die Privaten Schulden belaufen sich jetzt schon auf etwa das gleiche,was die KK von mir rückfordern würde...fällt mir dank diesem Forum wenigstens 1 Stein vom Herzen? Ich hoffe es !!!

Danke im voraus

PS:
Jung & naiv hoch 100 = Ich !!!

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Beitragvon Back2Life » 16.05.2013, 11:20

...nochmal Hallo :)

Ich wollte mich erstmal recht herzlich bedanken bei Membern wie Rossi,Bruderherz & Cz...(?) :mrgreen:

Finde es klasse,das Ihr Eure Freizeit für die "Unterschicht" opfert,und tagtäglich Lösungen & Antworten hier im Forum findet,mein größter Respekt,auch wenn dieser nicht viel wert ist :)

Es ist zumindest für mich ein großer Lichtblick und eine Riesen Belastung die abfallen würde,wenn zufriedenstellende Lösungen gefunden werden...anders als auf Ämtern,wird man hier augenscheinlich zumindest noch großteils als Mensch behandelt,und nicht als Nummer die abzufertigen ist und gut !

Für die ganzen schlaflosen Nächte,Sorgen und Ängste bin Ich alleine verantwortlich,das ist Tatsache und Ich bin mir meiner Schuld bewusst,aber gerade deshalb finde Ich es faszinierend,das sich hier einige im wahrsten Sinne des Wortes opfern,und versuchen zu helfen - danke dafür !


Habe nun nochmal ein paar Seiten durchgelesen im Forum,so wie Ich das verstanden habe,würde für mich eventuell diese Lösung in Betracht gezogen werden können:

Ich einige mich mit einem AG (Ist es egal ob Ich dort vor 3 Jahren schon mal tätig war ?! ) auf eine Einstellung von ÜBER 400 € (400,800,etc).
Der Tag kommt,an dem Ich den Arbeitsvertrag unterschreiben werde,auf Nachfrage wo Ich den zuletzt versichert gewesen sei,teile Ich Ihm mit,das die letzten 18 Monate keine Versicherung für mich existent war,und Ich nun freies Wahlrecht auf eine neue hätte (Angenommen ehemals AOK,nun möchte Ich zur XXX)
Der AG bzw die Sekretärin MUSS diesen Wahlwunsch XXX annehmen,und bei dieser Versicherung eine Mitgliedschaft beantragen (richtig?)
Ich selbst stelle ebenfalls nach 2-3 (maximal aber 14) Tagen einen Mitgliedantrag an die XXX per Einschreiben,um mein Wahlrecht auszudrücken.
Gehe aber schon 7 Tage nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages arbeiten...
(Muss ich dem AG in der Zeit der 14 Tagen noch irgendwie eine Kopie von meinem Antrag abgeben? )

Nun warte Ich nur noch auf ein Schreiben der XXX,und fülle diesen fast vollständig ausgefüllt zurück (Ausnahme §5 Blabla-Blatt)
Die Versicherung wird versuchen das Dokument noch 2-3 weitere Male einzufordern,was Ich aber einfach ignoriere,und somit bin Ich dann letztlich Ohne Angst vor Rückzahlungen ab Antragsstellung wieder ganz normal Krankenversichert ?!

Ist das so alles korrekt ?

Lg

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.05.2013, 13:09

Tja, grundsätzlich kommst Du natürlich durch einen sv-pflichtigen Job wieder in die GKV.

Allerdings musst Du dann dem Arbeitgeber eine Mitgleidsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen. Das sog. Wahlrecht kannst Du nur gegenüber der Krankenkasse ausüben und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.

D.h., dass Du vorher zur Kasse musst und genau dann könnte das Theater losgehen. Es wird leider total unterschiedlich sein.

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Beitragvon Back2Life » 16.05.2013, 13:31

Danke erstmal,

sprich....

Ich muss erst den Antrag einreichen,und mir bleibt nichts übrig als abzuwarten ob die direkt NEIN sagen oder aber darauf zu hoffen,dass Sie mir eine Mitgliedbescheinigung zuschicken nachdem Ich "Letzte 18 Monate unversichert" auf diesem §5 Blatt angekreuzt habe,und die nicht weiter nachhaken ?

Letztere ist wohl eher Wunschdenken,gibt es eine "sicherere Lösung" ?!

Wie gesagt,ich weiß das Ich Fehler gemacht habe,keine Frage...im absoluten Notfall muss Ich dafür gerade stehen,und mit den KK irgendwas aushandeln - jedoch würde Ich das lieber irgendwie umgehen - auch wenn das natürlich nicht der ehrliche Weg ist.

PKK ist,wie Ich nun heraus gefunden habe,auch keine Lösung für mich,da mich erstens sicherlich keine mit EV annehmen wird (und auch nicht muss) und das nur weitere Probleme in unmittelbarer Zeit aufwerfen würde,sollten meine Auftragsbücher nicht brechend voll sein für die nächsten 5 Jahre und meine Arbeitszeit pro Tag 20 Stunden betragen,wird das wohl nix !


Gibt´s noch ein Schlupfloch,an das Ich mich krallen darf außer ALG2 ?!
(PS: Auch keine Hochzeit :) )

EDIT:

Angenommen Ich berede die Situation mit dem zukünftigen AG,und bitte Ihn darum,mich irgendwo,aber nicht bei meiner alten KK anzumelden,und er soll das ganze bitte fertig stellen... ?!

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Beitragvon Czauderna » 16.05.2013, 14:03

Hallo,
in der Praxis kann es aber auch so funktionieren. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei der Kasse an, die dieser ihm genannt hat. Bekommt er von ihm keine Kasse genannt, muss er eine aussuchen. Die Kasse erhält nun diese Anmeldung und "muss" eine Mitgliedschaft herstellen. Natürlich wird die Kasse eine Datenerhebung für die Mitgliedschaft machen , z.B. Adresse, Familienangehörige - da wird dann auchganz sicher nach der "Vorversicherungszeit" gefragt und wenn dann dort wahrheitsgemäss angegeben wird, dass in den letzten 18 Monaten keine Krankenversicherung
bestand, dann kommt es eben auf die Kasse an, ob sie nachharkt oder
ob sie das so hin nimmt - eine Verweigerung der Pflichtversicherung seitens der Kasse muesste dann natürlich begründet werden, auch dem Arbeitgeber gegenüber, der seiner Pflicht der Anmeldung nachgekommen ist - kommt dann eben auf die Kasse an.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Back2Life » 16.05.2013, 14:32

Klingt schon ein wenig besser das ganze =D>

Und wie hoch stehen die Chancen ?Hängt wahrscheinlich weniger von der Kasse ab,als von dem Mitarbeiter der die Mitgliedschaft bearbeitet,richtig?
Andernfalls hoffe Ich auf ein Vögelchen,das mir eine Kulante Kasse ***** könnte :)

Den letzten Passus muss Ich nochmal nachharken, XXX MUSS sich also erst einmal meiner Anfrage anehmen,aber wenn schon wahrheitsgemäß bei er Datenerhebung geantwortet wurde,das kein Versicherungsschutz in den letzten 18 Monaten bestand hatte,wie kann sich die KK dann noch vor einer Vollversicherung bzw Mitgliedschaft in vollem Umfang winden ?

Chef wählt auf meinen Anrat hin KK XXX aus,diese MÜSSEN mir Antragsformulare zusenden,ich fülle wahrheitsgemäß aus.
Ich meine,was wollen die den dann noch machen ? Sie müssen mich ja in vollen Umfang annehmen,oder?

Ich bin vielleicht nicht so der hellste,oder gerade einfach überfordert nach den zahlreichen gelesenen Seiten hier im Forum,könntest du mir das mit Querstellen der KK und deren folgen,und was Ich dagegen tun kann,näher erläutern....danke schonmal,das schellt gerade aus den Hirnwindungen heraus,bräuchte einen Microchirugischen Eingriff damit das Input auch da ankommt,wo es hin soll bei mir :D

PS:

Hab mich an diese Aussage geklammert,die Ich mir als Lesezeichen notiert hatte,kam übrigens auch von dir Cz...jedoch kam in dieser Aussage kein "Problemchen" vor :/

viewtopic.php?p=32278#32278

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Beitragvon Rossi » 16.05.2013, 19:50

Nun ja, es ist doch alles im SGB V geregelt.

Zitat: § 175 Abs. 3 SGB V

(3) Versicherungspflichtige haben der zur Meldung verpflichteten Stelle unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen.

Das Wahlrecht kann man nur gegenüber der Kasse und nicht dem Arbeitgeber erklären.

Also musst Du bei der Kasse vorsprechen und eine Mitgliedsbescheinigung dir ausstellen lassen.




Wird die Mitgliedsbescheinigung nicht spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht vorgelegt, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzumelden, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; bestand vor Eintritt der Versicherungspflicht keine Versicherung, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei einer nach § 173 wählbaren Krankenkasse anzumelden und den Versicherungspflichtigen unverzüglich über die gewählte Krankenkasse zu unterrichten.

Du hast also eine absolute 14 Tagesfrist für die Wahl und die Vorlage der Mitgliedsbescheinigung.

Wenn Du diese nicht vorlegst, dann muss dich der Arbeitgeber bei der letzten Kasse (in 2010) anmelden.


Sieht es in der Praxis etwa anders aus; Günther?

Im Bereich des ALG II gibt es hierzu eine schöne BSG-Entscheidung. Da hatte der Kunde im ALG II Antrag angegeben, wo er versichert werden möchte und somit keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt.

Iss nicht hat das BSG gesagt. Wenn keine Mitgliedsbescheinigung vorlegt wird, dann bei der letzten Kasse.

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Beitragvon Back2Life » 17.05.2013, 12:39

Ok...

Aber

bestand vor Eintritt der Versicherungspflicht keine Versicherung, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei einer nach § 173 wählbaren Krankenkasse anzumelden und den Versicherungspflichtigen unverzüglich über die gewählte Krankenkasse zu unterrichten.


sagt doch aus,das der AG die freie Wahl hat in meinem Fall,oder zwickt sich das Gesetz hier mit MEINEM freien Wahlrecht,das dann erlicht,und es im Endeffekt auf die letzte 2010er Kasse hinaus laufen "muss" ?

Dumme frage,aber kann Ich zB bei Antragen auch "Versicherungsbeginn ab" eintragen,und so in den nächsten 4-6 Wochen alle mir bekannten Versicherungen einen Antrag schicken,und warten bis EINE akzeptiert,dann den Rest kündigen ? Wahrscheinlich auch nicht,oder?

Einzige Möglichkeit die Ich sehe,mit dem AG mündlich einen Termin aushandeln wann der Vertrag unterschrieben wird,und 14 Tage vorher einen Batzen Anträge an die Versicherungen raushauen,mit viel Glück nimmt mich direkt eine,ich mache bei allen anderen von meinem Widerrufsrecht Gebrauch innerhalb der 14 Tagen,richtig ?!

Angenommen bin Ich spätestens mit dem Erhalt der Karte,oder frühstens,auch richtig?

Danke für Eure verständnissvolle Art mir gegenüber ;)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.05.2013, 14:50

Nun ja, das Wahlrecht des Arbeitgebers besteht aber nur in den Fällen, in denen noch nie eine Versicherung in der GKV bestanden hat.

Dies ist aber hier nicht so. Der Arbeitgeber muss dich bei der letzten Kasse anmelden.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 20.05.2013, 15:03

Übt der Arbeitnehmer sein Kassenwahlrecht nicht selbst aus und war er bisher bei keiner Krankenkasse versichert, ist das Wahlrecht nach § 173 SGB V durch den Arbeitgeber auszuüben.

Übt auch der Arbeitgeber das Wahlrecht nicht aus, kommt es zu einer - auch rückwirkenden - Zuweisung zu einer Krankenkasse anhand der beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers.


Grundsätzlich gilt das hier das Wahlrecht durch den AG ausgeübt wird wenn keine Kasse bekannt ist, sagt der AN dem AG dieletzte Kasse nicht, ist diese nicht bekannt. Ausübung des wahlrechts durch den AG.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159940&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Freie Wirtschaft ist da flexibler.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.05.2013, 22:24

Nun ja Jochen.

Dies ist aber leider die Theorie und vielfach nicht die Praxis der Kassen.

Du stellst sehr eindrucksvoll das Kassenwahlrecht ein, wenn innerhalb der letzten 18 Monate keine Mitgliedschaft bzw. eine Familienversicherung bestanden hat.

Und genau dort geht es dann auseinander.

Denn viele Kasse sagen, dass die "Mitgliedschaft gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kraft Gesetz eintritt" somit natürlich auch rückwirkend.

Damit kannst Du schon mal die 18 Monatsfrist (keine Versicherung) volle Kanne knicken. Denn in Deutschlang soll seit dem 01.04.2007 keiner druch die Gegend rennen, der nicht im Krankheitsfall abgesichert ist.

Also haben die meisten Kunden keine Lücke von 18 Monaten. Sie wissen es halt noch nicht!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 20.05.2013, 22:34

nuja irgendwann wenn denn informiert worden ist und nach 3 Monaten und 1 Tag und entsprechend durch die Kasse die Mitgliedchaft angezeigt worden sein, geht das konform. Naja weites Feld...

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Beitragvon Back2Life » 24.06.2013, 17:16

Guten Tag meine Damen (?!) und Herren,

meine Vorgeschichte steht ja schon mit Post #1 im Raum,letztendlich habe Ich mich bis heute,angesichts der überdimensionalen Summe die auf mich warten würde seitens der Versicherung, nicht getraut mich zu melden.

Nach wie vor hatte Ich keinerlei Kontakt mit irgendjemanden,einfach weil die Angst zu groß ist,noch weiter im Kostensumpf unterzugehen :(

Nun bin Ich zufällig auf einen Artikel gestoßen,der sich damit beschätfigt,das Nachzahlungen eventuell gestrichen werden,kann mich hierzu jemand mit dem nötigen Wissen,das Juristendeutsch zu deuten,aufklären ?

Gilt das schon ? Wenn ja,wie gehe Ich das ganze in der Praxis an ? Wenn nein,ab wann soll das Gesetz durchgesetzt werden,das so manchem einen ungeheuren Ballast von der Seele nehmen wird ?

Hab immer noch Herzklopfen,nach lesen des Artikels zu diesem Thema,es würde wirklich eine sooooo ungeheure Last von mir nehmen...tonnenschwere Sorgen könnten vom einen auf den anderen Moment entfallen...

Ich bitte um Absolution für mein Verhalten der letzten Jahre,ich möchte einfach wieder einen sorgenfreien Weg einschlagen können,und kann die Zusatzkosten die durch eine Nachversicherung auf mich zukommen würden,einfach nicht stemmen ohne weiteres...

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Beitragvon Czauderna » 24.06.2013, 19:21

Hallo,
nun, diese Gesetzesänderung muss noch durch den Bundesrat und danach muss der Spitzenverband der Krankenkassen noch die Durchführungsrichtlinien bekanntgeben und dann wird das klappen - Mitgliedschaft ohne Nachzahlung von Beiträgen - allerdings muss du dich bis zum 31.12.2013 bei deiner alten Kasse gemeldet haben. Du hast nun zwei Möglichkeiten - abwarten bis das alles in trockenen Tüchern ist und dich dann sofort melden bei deiner alten Kasse. Du kannst dies aber auch jetzt schon tun und unter Berufung auf die Gesetzesänderung jetzt schon bei der Kasse die Befreiung bzw. den Erlass der Beiträge beantragen. Ich würde dir zu ersterem raten, es sei denn, du fühlst die krank.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 25.06.2013, 11:41

Nun ja, der Poster kann sich auch schon jetzt melden.

Denn der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass diejenigen, die sich bis zur Veröffentlichung des Gesetzes schon vorher bei der Kasse gemeldet haben, auch von den nachzuzahlenden Beiträgen zu befreien sind. D.h., alle noch offenstehenden Beiträge sind zu erlassen. Hat man hingegen schon Beiträge auf einen Rückstand gezahlt, dann bekommt man diese natürlich nicht zurück.


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