Androhung von Säumniszuschlägen
Verfasst: 29.05.2013, 19:44
Hallo,
ich hatte gestern ein Erlebnis der besonderen Art...
Ich hatte ein "klärendes" Gespräch mit einem Geschäftsbereichsleiter der AOK. Es sollte (zumindest von meiner Seite) darum gehen, einen vorrangegangen Sachverhalt zu klären.
doch es kam ganz anders..
zuerst wurde mir gesagt, dass, falls ich Klage ( geht um Schadensersatz) einreichen sollte ich nur verlieren könne und dass die AOK ein Heer von Anwälten beschäftigen, die ich dann bezahlen müßte...
Als ich daraufhin erwähnte, man könne die REchtsprüfung ja dem Sozialministerium überlassen, wurde mir angedroht, dass in diesem Falle Säumniszuschläge erhoben würden. Meiner Entgegnung, dass ich bereits die mündliche Zusage eines Mitarbeiters sowie einen Zahlungsbescheid ohne Zuschläge hätte, wurde entgegenhalten, dass diese dann "halt nachträglich" erhoben werden...
Fühle mich gerade massiv unter Druck gesetzt und genötigt...
So. Was jetzt?
Ich habe (jetzt erst recht!) eine Beschwerde und Bitte um rechtliche Überprüfung der vorangegangenen Situation angefertigt und losgeschickt. Was mache ich aber, wenn in der Zwischenzeit ein Bescheid mit Säumniszuschlägen kommt? Auf die Entscheidung des Ministeriums verweisen?
Eine andere Frage: wie und wo kann ich eine Schadensersatzforderung geltend machen?
Herzliche Grüße
ich hatte gestern ein Erlebnis der besonderen Art...
Ich hatte ein "klärendes" Gespräch mit einem Geschäftsbereichsleiter der AOK. Es sollte (zumindest von meiner Seite) darum gehen, einen vorrangegangen Sachverhalt zu klären.
doch es kam ganz anders..
zuerst wurde mir gesagt, dass, falls ich Klage ( geht um Schadensersatz) einreichen sollte ich nur verlieren könne und dass die AOK ein Heer von Anwälten beschäftigen, die ich dann bezahlen müßte...
Als ich daraufhin erwähnte, man könne die REchtsprüfung ja dem Sozialministerium überlassen, wurde mir angedroht, dass in diesem Falle Säumniszuschläge erhoben würden. Meiner Entgegnung, dass ich bereits die mündliche Zusage eines Mitarbeiters sowie einen Zahlungsbescheid ohne Zuschläge hätte, wurde entgegenhalten, dass diese dann "halt nachträglich" erhoben werden...
Fühle mich gerade massiv unter Druck gesetzt und genötigt...
So. Was jetzt?
Ich habe (jetzt erst recht!) eine Beschwerde und Bitte um rechtliche Überprüfung der vorangegangenen Situation angefertigt und losgeschickt. Was mache ich aber, wenn in der Zwischenzeit ein Bescheid mit Säumniszuschlägen kommt? Auf die Entscheidung des Ministeriums verweisen?
Eine andere Frage: wie und wo kann ich eine Schadensersatzforderung geltend machen?
Herzliche Grüße