Angabe Kapitalerträge (Stw Abgeltungsst.) Was tut die GKV?

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Angabe Kapitalerträge (Stw Abgeltungsst.) Was tut die GKV?

Beitragvon digit » 10.06.2013, 12:00

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren freiwilliges Mitglied in der GKV. Als Solo-Selbständiger hatte ich in den letzten Jahren recht geringe Einkünfte und habe wegen der "Günstiger-Prüfung" immer meine Kapitalerträge in der Anlage KAP angegeben. Diese stehen dann entsprechend in den Bescheiden.

Jetzt höre ich von Bekannten immer öfter, dass sie seit Einführung der Abgeltungssteuer keine Kapitalerträge mehr angeben. Weder bei der Steuer (ist ja per Abgeltungssteuer alles erledigt), noch auf den Fragebögen der GKV. Dadurch fallen die Beiträge teilweise deutlich geringer aus.

Ich find's nicht wirklich lustig, ärgere mich und frage mich:
Was tun die GKV gegen diese ... wie soll man es nennen?

Die GKV müsste doch zumindest recht schnell einen entsprechenden Verdacht begründen können, wenn vor 2009 noch hohe Kapitalerträge in den Steuerbescheiden standen und dann auf einmal nix mehr?

Ausserdem müsste es der GKV doch möglich sein dadurch für Gerechtigkeit zu sorgen, dass sie über diese IdentNummer entsprechende Kapitalerträge abfragen - melden die Banken ja irgendwie an ein zentrales Register.
( Vielleicht habe ich in den letzten Tagen auch zu viel über dieses Prism -USA-SpitzelDings- gelesen.)

Gruss digit

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