Feststellungsbescheid der AOK, frisch eingetroffen

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Feststellungsbescheid der AOK, frisch eingetroffen

Beitragvon nobody » 17.06.2013, 22:20

Werte Forumsmitglieder,

Kurz vor den Beschluss des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden bekam ich einen Feststellungsbescheid der AOK samt Aufhebung der Versiherung versteht sich .Es ist ein 5 stelliger Betrag der sich zur häfte aus Säumniszuschlägen zusammensetzt.

Ich war Student und habe der KK eine Einzugsermöchtigung erteilt und mich angemeldet. Das kam verspätet, ich hatte schon damals länger nicht bezahlt als ich aus der Familienversicherung rausflog. Die haben wohl versucht einen grösseren Betrag abzuheben (das habe ich mir allerdings erst jetzt zusammengereimt) was nicht gelang und danach einfach nichts mehr eingezogen. Ich habs nicht bemerkt und dachte alles wäre Tacko. Die haben mir zwar brav Erinnerungen geschickt das auf der KKkarte ein Bild fehlt, aber keine Erinnerung oder Mahnung. Zu keinen Zeitpunkt erwähnte man was von Säumniszuschlägen. Unterschreiben sie hier und da, hiess es bei der Anmeldung.

Jedenfalls meine Frage, was soll ich tun?

Werden mir mit den neuen Gesetz die erhöhten Säumnisgebühren erlassen? Und wenn ja, komme ich trotz Feststelungsbescheid in den Genuss der neuen Regelung?

Meine Widerspuchsfrist verwirkt vermutich vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Soll ich Widerspruch einlegen und bei Ablehnung solange klagen bis das Gesetz in Kraft tritt?

Das ist doch eine absurde Veranstaltung, es muss der AOK klar sein, dass da ein Missstand vorliegt und der Gesetzgeber in erkannt hat.

Ich gebe zu, ist echt nicht so schön der Algemeinheit die Beiträge vorzuenthalten, aber bitte, das rechtfertigt doch nicht meinen Gang in den Privatinsolvenz. Das kann doch kaum der Allgemeinheit nützen wenn ich auf Jahre hin über keinen grösseren Betrag mehr verfügen kann und kaum krankenversichert bin obwohl ich ja durch den job nun meine Beiträge zahle. Zudem arbeite ich in einen Callcenter und da geht äh nicht viel mit den Minilohn. Jedwede Entwicklungschancen werden mir genommen. Kein neues Studium und noch haufenweise Kosten. Da kann ich auch gleich Hartz4 machen und beten dass das alles an mir vorbeigeht.

Zudem habe ich noch weitere Fragen, wie schnell tritt die Vollstreckung in Kraft? Kommen die wirckich zu mir nach hause und gucken nach? Wird mein Konto gepfändet? Wie zum Teufel soll ich dann noch soetwas wie eine Hoffnung für meine zukunft aufbauen? Kriege ich für den Fall den wenigstens mit den Notfalltarif antidepressiva?? ;)

Ich habe ausserdem eine Behandlung selbst bezahlt, ich war mir über meinen Status unsicher und habe daher kurzerhand die ECKarte gezückt. Hatte auch nichts anderes zur Hand. Werden die Kosten, es war ein akuter Schmerzzustand und ich musste Nachts in die notaufnahme, noch im nachhinnein erstattet bzw. von der Forderung abgezogen? Die Behandlung war der Auslöser dass ich mich nochmals bei der KK meldete um meinen Status abzuklären.

Und ja hätte ich von den säumniszuschlägen gewusst, hätte ich schon längst eine Ratenzahlung beantragt, bin doch nicht bescheuert.

Fragen über Fragen in einer ungewissen Lage.

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