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Nachgehender Leistungsanspruch?

Verfasst: 26.06.2013, 13:09
von Momo_xD
Hallo,

Ich bin Krankenversichert bei der TK.
Vor einiger Zeit bekam ich Halbwaisenrente und war darüber dann Krankenversichert.
Ich habe aber mein Studium vor ein paar Monaten abgebrochen und war ab da Familienversicher.
Nun ist es so, dass ich in ein paar Tagen mein 23. Lebensjahr erreicht habe und die Familienversicherung wegfällt und ich ein Schreiben bekommen habe mit einem Antrag auf eine freiwillige Versicherung.
Ich habe zurzeit nur einen kleinen Nebenjob (Werbeverteiler jeden Samstag und monatl. meist um die 80-90€) der aber 2 Wochen nach meinem Geburtstag endet.
Meine Mutter bekommt Kindergeld.

So nun fange ich meine schulische Ausbildung an, die am 05.08. beginnt.
Würde also dann wieder Halbwaisenrente beziehen und darüber versichert sein.

Kann ich also einen Monat diesen nachgehenden Leistungsanspruch beziehen, da ich ja kein richtiges Einkommen habe und die paar einzelne Tage die noch übrig sind dann selber bezahlen?

Verfasst: 26.06.2013, 13:29
von martin0815
sobald du aus der Familienversicherung rausfällst, bist du automatisch pflichtversichert, da du ja keine andersweitige Absicherung hast. Also würde die Kasse später auch ab dem ersten Tag die Beiträge nachfordern, falls du dich einfach erst später melden würdest...

Da das ganze bei dir in der Zukunft liegt, würde ich den Fall als erstes mal mit der Kasse durchsprechen, evtl. wissen die eine Lösung...

Verfasst: 26.06.2013, 14:15
von Czauderna
Hallo,
gibt es den Rentenbezug noch ? - wenn ja - dann sollte geklärt werden ob nicht die Krankenversicherung der Rentner in Frage kommt.
Gruss
Czauderna

Re: Nachgehender Leistungsanspruch?

Verfasst: 26.06.2013, 22:26
von ratte1
HAllo,
Momo_xD hat geschrieben:Kann ich also einen Monat diesen nachgehenden Leistungsanspruch beziehen, da ich ja kein richtiges Einkommen habe und die paar einzelne Tage die noch übrig sind dann selber bezahlen?
Leider funktioniert das nicht. Ein nachgehender Leistungsanspruch besteht nur im Anschluss an eine eigene Mitgliedschaft (s. § 19 Abs. 2 SGB V) und auch nur, wenn keinerlei Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (auch kein 400 Euro-Job!).

Daher muss die Zeit vom 23. Geburtstag bis zum 04.08. mit einer freiwilligen Versicherung überbrückt werden: Ausnahme: Rentenbezug während dieser Zwischenzeit und damit wieder pflichtversichert als Rentner.

MfG
ratte1

Verfasst: 27.06.2013, 09:52
von Momo_xD
Danke für die Antworten! :)
Hat mir sehr geholfen.
Und nein beziehe keinerlei Rente, da ich die Halbwaisenrente erst wieder bekomme wenn meine Ausbildung beginnt.