Ermittlung meines Einkommens von GKV
Verfasst: 12.07.2013, 13:07
Guten Tag
wie schön das es dieses Forum gibt. Bin jetzt Mitglied. Einige Beiträge hier habe ich mir schon angeschaut leider treffen diese es nicht auf meine Situation zu. Daher mach ich jetzt erstmal ein neues Thema auf.
Vielleicht finde ich ja Hilfe.
Seit etwas mehr als zwei Jahren bin ich bei einer GKV freiwillig Pflichtversichert und zahle den unteren Satz von einhundertpaarundfuffzig Euro. Jetzt will die KV mein Einkommen ermitteln. Ich beziehe keine Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder nichtselbstständiger Tätigkeit. Bestreite meinen Unterhalt aus einem kleinem Bankkonto mit Zinsen p. a. von unter 900 €. Einen Freistellungsauftrag habe ich nicht erteilt. Ledig, keine Angehörige.
Ich gehe davon aus das die GKV mein Guthaben bei der Bank nicht als Einkommen einstufen kann. Liege ich da richtig? Angaben zur ausgeübten Tätigkeit müsst ich mit Hausmann angeben. Was ist ein "Hausmann" in rechtlicher Hinsicht? Und inwieweit muß ich die Frage wodurch mein Lebensunterhalt sichergestellt wird überhaupt beantworten?
Ein Kommentar wäre wirklich nett.
Grüße an alle.
wie schön das es dieses Forum gibt. Bin jetzt Mitglied. Einige Beiträge hier habe ich mir schon angeschaut leider treffen diese es nicht auf meine Situation zu. Daher mach ich jetzt erstmal ein neues Thema auf.
Vielleicht finde ich ja Hilfe.
Seit etwas mehr als zwei Jahren bin ich bei einer GKV freiwillig Pflichtversichert und zahle den unteren Satz von einhundertpaarundfuffzig Euro. Jetzt will die KV mein Einkommen ermitteln. Ich beziehe keine Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder nichtselbstständiger Tätigkeit. Bestreite meinen Unterhalt aus einem kleinem Bankkonto mit Zinsen p. a. von unter 900 €. Einen Freistellungsauftrag habe ich nicht erteilt. Ledig, keine Angehörige.
Ich gehe davon aus das die GKV mein Guthaben bei der Bank nicht als Einkommen einstufen kann. Liege ich da richtig? Angaben zur ausgeübten Tätigkeit müsst ich mit Hausmann angeben. Was ist ein "Hausmann" in rechtlicher Hinsicht? Und inwieweit muß ich die Frage wodurch mein Lebensunterhalt sichergestellt wird überhaupt beantworten?
Ein Kommentar wäre wirklich nett.
Grüße an alle.