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Mann PKV, Frau Arbeitslos was passiert bei Heirat
Verfasst: 14.07.2013, 19:09
von Anardil
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich bin selbstständig und in der PKV. Meine Partnerin ist arbeitslos und in der GKV. Wir möchten jetzt heiraten, was passiert dann mit der GKV meiner Partnerin.
Kann Sie in der GKV bleiben? und was passiert wenn Sie einen 400 bzw. 450 € Job annimmt, kann Sie dann auch in der GKV bleiben?
Danke schön...
Verfasst: 14.07.2013, 19:15
von Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert wird es teuer - mit dem Tag der Eheschließung fließt dein Einkommen in die Beitragsberechnung deiner, freiwillig bei der GKV versicherten Ehefrau mit ein, und dies mit 50%, maximal der halben Beitragsbemessungshöchstgrenze. Der 450,00 € Job spielt dabei für die Krankenversicherung keine Rolle.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 14.07.2013, 21:15
von Anardil
Hallo,
danke für die Antwort. Wie muss ich mir das vorstellen, ist man dann auf einmal freiwillig Gesetzlich versichert. Wie funktioniert das technisch, wird der Betrag direkt vom Arbeitslosen Geld abgezogen.
Was passiert wenn man wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, ist man dann wieder ganz normal in der GKV?
Scheint ein komplexes Thema zu sein.
Verfasst: 14.07.2013, 21:19
von Rossi
Nun ja, nun müssen wir zuächst einmal klären, wie die Holde derzeit versichert ist.
Erhält die Holde derzeit bspw. ALG I oder ALG II und hierüber pflichtversichert?
Oder ist die Holde bereits freiwillig in der GKV versichert, weil sie kein ALG I oder ALG II bekommt?
Also muss die Hose zunächst runter.
Verfasst: 14.07.2013, 21:20
von Anardil
sie bekommt ALG I
Verfasst: 14.07.2013, 21:39
von Rossi
Okay, sie bekommt ALG I.
Hierdurch besteht eine eigene Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Diese eigene Pflichtmitgliedschaft besteht für die Dauer der Leistungsbezuges im Rahmen des ALG I. Während des ALG I-Bezuges spielt es auch keine Rolle, dass der Ehegatte in der PKV ist. Also alles in Butter.
Die Karten werden neu gemischt, wenn das ALG I ausläuft. Denn dann ist die Holde hierüber nicht mehr Mitglied.
Nach dem Ausscheiden aus dem ALG I kann die Holde der freiwilligen Krankenversicherung in der GKV beitreten. Dies funktioniert derzeit nicht automatisch; man muss hierfür explizit einen "sog. Beitritt erklären". Aber spätestens in 4 Wochen (Gesetzesänderung) geht es automatisch. Natürlich kostet diese Mitgliedschaft Geld; nichts ist umsonst.
Bei der Beitragsbemessung für diese freiw. Mitgliedschaft wird die Hälfte des sog. Ehegatteneinkommens berücksichtigt. Dies allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze.
Wenn Du mehr als 3.937,50 € mtl. verdienst, dann wird nur max. die Hälfte hiervon (1.938,50 €) für die Beitragsbemessung herangezogen. Wenn Du darunter verdienst, dann ist es weniger.
Der Höchstbeitrag liegt bei ca. 330,00 € monaltich. Je nach dem, wie viel Du verdienst natürlich darunter.
Jetzt kannst Du selber überlegen, ob Du für die Holde in der PKV eine Vollversicherung für 330,00 € mtl. oder darunter bekommst.
Dies ist alles ein Rechenexempel, mehr nicht.
Verfasst: 14.07.2013, 21:55
von Anardil
Danke für die Antwort, jetzt ist mir einiges klarer geworden.
Das heißt dann auch, bei einem 450,- € Job muss man sich freiwillig GKV, hat man einen sozialversicherungspflichtigen Job ist man wieder ganz normal GKV.
Verfasst: 14.07.2013, 23:42
von GS
Das heißt dann auch, bei einem 450,- € Job muss man sich freiwillig GKV, hat man einen sozialversicherungspflichtigen Job ist man wieder ganz normal GKV.
Mit dem hier geschilderten Hintergrund: Ja
Gruß von
Gerhard
Verfasst: 15.07.2013, 05:53
von Czauderna
Hallo,
Ich bin bei meiner Antwort von einer freiwilligen Versicherung ausgegangen.
Bei einer bereits bestehenden Pflichtversicherung ändert sich nichts, auch nicht durch einen 450,00 € Job.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.07.2013, 21:25
von Anardil
Danke für die zahlreichen Antworten.
Das verstehe ich nicht ganz Czauderna: heißt das auch bei einem 450 € Job wäre sie ganz normal in der GKV und müsste sich nicht freiwillig GKV?