Ende 2012 zurück nach DE - KK fordert Nachzahlung bis 2011
Verfasst: 21.07.2013, 13:32
Hallo liebe Forenmitglieder,
wir haben Zuhause gerade eine Situation, bei der ich selbst nicht mehr weiterweiß. Nun habe ich dieses Forum gefunden und hoffe, dass uns hier vielleicht jemand helfen kann. Es geht um Folgendes:
Meine Freundin (deutsche Staatsbürgerschaft) ist 2008 nach Österreich gezogen.
Sie hat zu dem Zeitpunkt ihre deutsche Krankenversicherung gekündigt und war dann in Österreich krankenversichert (selbstversichert) von 2008 - 2009.
2009 ist sie Mutter geworden und war dann weitere 2 1/2 Jahre krankenversichert (pflichtversichert).
Mit Auslaufen der Elternzeit hat 2011 die Versicherung in Österreich das Versicherungsverhältnis beendet, da meine Freundin nicht beschäftigt war (was sie aber eben nicht konnte, da sie auf ihr Kind aufpassen musste).
Also war sie seit 2011 nicht mehr krankenversichert in Österreich.
Im Dezember 2012 ist sie zu mir nach Deutschland zurückgezogen. Damit sie sich hier bei einer Krankenversicherung anmelden konnte, fehlten uns noch Dokumente aus Österreich, die ewig auf sich warten ließen. Letzten Monat sind diese endlich gekommen, also hat sie sich bei der Krankenversicherung anmelden wollen, bei der sie auch vor dem Umzug nach Österreich war.
Und dann kam gestern der große Schock... Die Krankenversicherung schrieb uns, dass sie nun bis einschließlich 2011 ihre Beiträge nachzahlen solle (was sich auf ~3000€ beläuft, die wir... beim besten Willen nicht über haben).
Zusammengefasst:
- Sie ist seit 2011 in Österreich nicht krankenversichert gewesen
- Sie ist Dezember 2012 zurück nach Deutschland gezogen
- Die Krankenkasse, bei der sie sich nun versichern will, fordert Nachzahlungen nicht etwa bis Dezember 2012, sondern bis 2011
Nun also meine Fragen:
Ist das rechtens so? Können die das machen? Das Versicherungsvertragsgesetz § 193 beispielsweise beginnt doch den Absatz über Versicherungspflicht mit den Worten
"(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, ..."
Was geht die Krankenkasse dann also überhaupt an, ob meine Freundin 2011 in Österreich versichert war oder nicht? So wie ich das verstehe, besteht laut dem Gesetz die Versicherungspflicht doch erst bei Wohnsitz im Inland, was ja ab Dezember 2012 wäre...
Darüber hinaus habe ich noch hier in diesem Forum von diesem neuen "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden" erfahren, laut welchem bei Anmeldung bei einer Krankenkasse bis Ende 2013 alle Nachzahlungen erlassen werden sollen. Müsste das hier nicht greifen?
Und zu guter Letzt: Es gab da so ein Gesetz von 2007 oder 2009, bin mir nicht mehr ganz sicher und kann es gerade leider nicht wiederfinden, sorry...
Aber ich weiß noch, dass ich wegen diesem Gesetz nach meinem Studium nicht die Krankenkasse wechseln durfte. Wir würden ja gerne auch mal bei anderen Krankenkassen anfragen und der jetzigen damit drohen, dass wir uns lieber eine andere suchen, die nicht so ungerechte Nachzahlungen fordert, aber könnte es sein, dass dieses Gesetz hier auch greift und sie nur zu der KK zurück kann, bei der sie zuletzt war? Erinnert sich hier jemand an das Gesetz, das ich meine, und weiß, ob das hier greift? Ich wäre da gerne deutlicher, aber ich finde es wie gesagt gerade nicht mehr wieder...
Das wäre erst mal alles. Für jederlei Ratschläge wäre ich euch unendlich dankbar!
Benedikt
wir haben Zuhause gerade eine Situation, bei der ich selbst nicht mehr weiterweiß. Nun habe ich dieses Forum gefunden und hoffe, dass uns hier vielleicht jemand helfen kann. Es geht um Folgendes:
Meine Freundin (deutsche Staatsbürgerschaft) ist 2008 nach Österreich gezogen.
Sie hat zu dem Zeitpunkt ihre deutsche Krankenversicherung gekündigt und war dann in Österreich krankenversichert (selbstversichert) von 2008 - 2009.
2009 ist sie Mutter geworden und war dann weitere 2 1/2 Jahre krankenversichert (pflichtversichert).
Mit Auslaufen der Elternzeit hat 2011 die Versicherung in Österreich das Versicherungsverhältnis beendet, da meine Freundin nicht beschäftigt war (was sie aber eben nicht konnte, da sie auf ihr Kind aufpassen musste).
Also war sie seit 2011 nicht mehr krankenversichert in Österreich.
Im Dezember 2012 ist sie zu mir nach Deutschland zurückgezogen. Damit sie sich hier bei einer Krankenversicherung anmelden konnte, fehlten uns noch Dokumente aus Österreich, die ewig auf sich warten ließen. Letzten Monat sind diese endlich gekommen, also hat sie sich bei der Krankenversicherung anmelden wollen, bei der sie auch vor dem Umzug nach Österreich war.
Und dann kam gestern der große Schock... Die Krankenversicherung schrieb uns, dass sie nun bis einschließlich 2011 ihre Beiträge nachzahlen solle (was sich auf ~3000€ beläuft, die wir... beim besten Willen nicht über haben).
Zusammengefasst:
- Sie ist seit 2011 in Österreich nicht krankenversichert gewesen
- Sie ist Dezember 2012 zurück nach Deutschland gezogen
- Die Krankenkasse, bei der sie sich nun versichern will, fordert Nachzahlungen nicht etwa bis Dezember 2012, sondern bis 2011
Nun also meine Fragen:
Ist das rechtens so? Können die das machen? Das Versicherungsvertragsgesetz § 193 beispielsweise beginnt doch den Absatz über Versicherungspflicht mit den Worten
"(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, ..."
Was geht die Krankenkasse dann also überhaupt an, ob meine Freundin 2011 in Österreich versichert war oder nicht? So wie ich das verstehe, besteht laut dem Gesetz die Versicherungspflicht doch erst bei Wohnsitz im Inland, was ja ab Dezember 2012 wäre...
Darüber hinaus habe ich noch hier in diesem Forum von diesem neuen "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden" erfahren, laut welchem bei Anmeldung bei einer Krankenkasse bis Ende 2013 alle Nachzahlungen erlassen werden sollen. Müsste das hier nicht greifen?
Und zu guter Letzt: Es gab da so ein Gesetz von 2007 oder 2009, bin mir nicht mehr ganz sicher und kann es gerade leider nicht wiederfinden, sorry...

Das wäre erst mal alles. Für jederlei Ratschläge wäre ich euch unendlich dankbar!
Benedikt