Welche Versicherung muss mich jetzt nehmen PKV oder GKK

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Morama
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Welche Versicherung muss mich jetzt nehmen PKV oder GKK

Beitragvon Morama » 22.07.2013, 14:48

Ich habe ein Problem und keiner, selbst die PKV, noch die GKK weiß was.

Folgendes: War bisher privat versichert, ebenso Mann und Kind. Mein Mann schon immer und ich damals nach dem Erziehungsurlaub ( seit 2004 ). Meinem Mann wurde fristlos gekündigt zum 07.05.2013 und mein Mann meldete sich Arbeitslos und wir gingen dann in die GKK. Mit dem Gerichtsurteil vom 26.06. wurde die Kündigung aufgehoben, da sie unwirksam war und in eine ordentliche mit Ende 31.08.2013 umgewandelt.

Ich bin seit 2004 für Heim und Kind zuständig, also kein eigenens Einkommen.
Nun bekamen wir heute ein Schreiben, dass wir erst ab 01.09.2013 in der GKK versichert sind, da das Arbeitsverhältnis ja weiterhin besteht. Soweit, so gut, oder schlecht.

Keiner weiß, wie ich mich jetzt versichern muss. Der eine sagt, ich kann nicht in den alten Vertrag einsteigen, der andere sagt ja und der dritte sagt, ich kann mich auch in den Basistarif versichern. Die GKK meinte, ich könnte mich NICHT bis zum 01.09.2013 freiwillig gesetzlich versichern, da ich dahin zurück muss, wo ich zuletzt war. Bei meinem Mann ist das für mich einleuchtend, denn er ist ja "noch" berufstätig, zumindest auf dem Papier. Aber warum kann ich nicht solange freiwillig gesetztlich bleiben/werden bis zum 01.09.2013.

Ich habe chronische Erkrankungen und muss trotzdem zurück in die private so sagte man mir. Die müssten mich auch nehmen. Was stimmt denn nun?

Das Problem, wir fliegen morgen für 4 Wochen in die USA und kann eh nichts mehr abschließen. Und nun? Im Vorfeld hatte ich mich schon erkundet, nachdem wir die Kündigung hatten, wie es aussieht für den Fall, wenn die kündiung gekippt wurde. Keiner weiß was.

Irgendwer sagte mir was von § 5.1.13 SGB oder so ähnlich, trifft das auf mich denn zu? Keiner will mich so recht ;-(

Ich habe stundenlang rumtelefoniert, weil keiner was konkretes weiß. Jeder sagt was anderes. Dann ist irgendeine Frist abgelaufen, mit der ich zurück in die private könnte, der andere meint geht nicht, neuantrag, die GKK meint, ich kann nicht freiwillig gesetzlich etc. Was denn nun? Ich bin demnach ja unwissend seit Wochen nicht versichert gewesen, weil die PKV ja gekündigt war und wir zu unrecht in der GKK waren. Sehr komliziert. Könnt ihr Licht ins Dunkel bringen? Ich fliege wohl demnach morgen mit Kind und mann unversichert in den Urlaub und wenn ich zurückkomme, sind es nur 8 tage bis zur Rückkehr in die GKK, die uns die Zusage für den 01.09.13 heute erteilt hat, ab da wird mein Mann dann orffiziel Arbeitslos.

Lieben Dank für hoffentlich gute Nachrichten! :D

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Beitragvon Czauderna » 22.07.2013, 15:36

Hallo, so, wie geschildert hat die GKV-Kasse recht - eine Versicherung dort ist erst ab dem 01.09.2013 nach möglich, meiner Meinung nach. Die Versicherung für Ehefrau und Kind ist hier in der GKV nur im Rahmen der Familienversicherung möglich und wenn für den Hauptversicherten keine Krankenversicherungspflicht aufgrund ALG-1 Bezug möglich ist, dann gilt dies auch für die Familie.
Gruss
Czauderna

Morama
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Beitragvon Morama » 22.07.2013, 15:46

Erstmal Danke...

Das mag ja sein, aber die PKV weiß selbst nicht mal, wie sie mich versichern muss!? Heißt, zu den alten Konditionen, oder als Neuantrag. Und es wird eh nicht zu schaffen sein, da wir Morgen in Urlaub fliegen und wir heute erst das Schreiben erhalten haben.

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Beitragvon Vergil09owl » 22.07.2013, 18:21

Morama hat geschrieben:Erstmal Danke...

Das mag ja sein, aber die PKV weiß selbst nicht mal, wie sie mich versichern muss!? Heißt, zu den alten Konditionen, oder als Neuantrag. Und es wird eh nicht zu schaffen sein, da wir Morgen in Urlaub fliegen und wir heute erst das Schreiben erhalten haben.


9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html sieh hier Hinweis § Abs 9 SGB V

Taja denn würde ich mal schnell faxen und um Wiederaufleben des Vertrages dringen.

Morama
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Beitragvon Morama » 23.07.2013, 08:58

Virgil, vielen Dank. Aber sollte sowas nicht die PKV oder GKK wissen? Ich habe Stunden hin- und her telefoniert. Unglaublich. Ok, dann ist alles klar.

Danke! :D

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Beitragvon Vergil09owl » 23.07.2013, 09:01

Ähm wieso steht bei denen kein SGB V auf dem Arbeitsplatz? :roll:

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Beitragvon Max80 » 23.07.2013, 14:54

Warst du an jedem Arbeitsplatz von den?

Und dann heißt es auch, wenn man einen hat, heißt es nicht, dass man auch alles was da drin steht auch weiß.

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Beitragvon Vergil09owl » 23.07.2013, 19:31

Max80 hat geschrieben:Warst du an jedem Arbeitsplatz von den?

Und dann heißt es auch, wenn man einen hat, heißt es nicht, dass man auch alles was da drin steht auch weiß.


Ich muss nicht alles wissen, aber ich muss wissen wo ich zu suchen habe und mit die Mühe machen zu suchen, wir sind doch nicht in der SBZ und warten auf Freitag oder?

Ironie aus


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