Wiedereinstieg KV akt. kein Versicherungsschutz
Verfasst: 28.07.2013, 15:14
Hallo
Es besteht folgender Sachverhalt,jemand ist seit dem 31.01.2011 nicht mehr Krankenversichert,der Grund ist der,das diese Person mit Immobilien ihr Geld verdient hat,wenn man 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren verkauft,braucht man kein Gewerbe anmelden,man kann diese dann Steuerfrei verkaufen, wenn man 2Jahre dort selbst gemeldet war.
Damals hat diese Person ein Schreiben von der Krankenversicherung bekommen,das man ab jetzt selber ca 130€ zahlen müsste .Nach einem Telefonat mit einen Sachbearbeiter,in dem man klären wollte, ob man sich das irgendwie sparen kann, kam der “Tipp“ einfach nicht auf die Schreiben zu antworten und dann wird man aus der Versicherung entlassen ohne Versicherungsschutz.
Nun möchte sich diese Person wieder Krankenversichern,muss er nun die Beitrage nach zahlen?
Ich meine, ich habe mal was von irgendwelchen Fristen gelesen, wie man diesen Betrag nicht bezahlen müsste,
Er will das halt nicht nachzahlen,da er ja niemand auf der Tasche lag und wenn er zum Arzt musste (kam 1mal vor) dieses halt aus seiner eigenen Tasche gezahlt hat.
Er hatte sich auch schon mit 2 Versicherungsberatern getroffen um GENAUE Informationen zu bekommen,doch leider konnte keiner genau sagen ob man den Beitrag rückwirkend zahlen muss.
Vielleicht hat jemand von euch ja eine Antwort,er war immer über die Gesetzliche Krankenversichert.
Ich bitte auch darum keine belehrende Ratschläge zu geben wie z.B. „Wie kann man so etwas nur machen?.....“
Er ist/war sich das Risiko bewusst ,ich bitte darum sich an den Frage zu orientieren.
Kurz zusammen gefasst....
Muss man den Beitrag nachzahlen?
Gibt es Fristen bezüglich nachzahlen?kann er vielleicht noch etwas warten damit er nicht bezahlen muss?
Also wie kommt er in die Krankenkasse ohne nachzuzahlen?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Es besteht folgender Sachverhalt,jemand ist seit dem 31.01.2011 nicht mehr Krankenversichert,der Grund ist der,das diese Person mit Immobilien ihr Geld verdient hat,wenn man 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren verkauft,braucht man kein Gewerbe anmelden,man kann diese dann Steuerfrei verkaufen, wenn man 2Jahre dort selbst gemeldet war.
Damals hat diese Person ein Schreiben von der Krankenversicherung bekommen,das man ab jetzt selber ca 130€ zahlen müsste .Nach einem Telefonat mit einen Sachbearbeiter,in dem man klären wollte, ob man sich das irgendwie sparen kann, kam der “Tipp“ einfach nicht auf die Schreiben zu antworten und dann wird man aus der Versicherung entlassen ohne Versicherungsschutz.
Nun möchte sich diese Person wieder Krankenversichern,muss er nun die Beitrage nach zahlen?
Ich meine, ich habe mal was von irgendwelchen Fristen gelesen, wie man diesen Betrag nicht bezahlen müsste,
Er will das halt nicht nachzahlen,da er ja niemand auf der Tasche lag und wenn er zum Arzt musste (kam 1mal vor) dieses halt aus seiner eigenen Tasche gezahlt hat.
Er hatte sich auch schon mit 2 Versicherungsberatern getroffen um GENAUE Informationen zu bekommen,doch leider konnte keiner genau sagen ob man den Beitrag rückwirkend zahlen muss.
Vielleicht hat jemand von euch ja eine Antwort,er war immer über die Gesetzliche Krankenversichert.
Ich bitte auch darum keine belehrende Ratschläge zu geben wie z.B. „Wie kann man so etwas nur machen?.....“
Er ist/war sich das Risiko bewusst ,ich bitte darum sich an den Frage zu orientieren.
Kurz zusammen gefasst....
Muss man den Beitrag nachzahlen?
Gibt es Fristen bezüglich nachzahlen?kann er vielleicht noch etwas warten damit er nicht bezahlen muss?
Also wie kommt er in die Krankenkasse ohne nachzuzahlen?
Danke
Mit freundlichen Grüßen