Seite 1 von 1
Ist Beitrags- Rückerstattung bei Wechsel in GKV möglich ?
Verfasst: 30.07.2013, 05:25
von Wechselwilliger
Bin seit 2 Wochen als Arbeitnehmer beschäftigt. Bin in die GKV gewechselt.
Habe allerdings meiner PKV noch nichts davon gesagt. Ab 01.08 wäre wieder ein PKV Beitrag fällig. Soweit ich mich errinnere hat meine GKV gesagt, ich könne bis zu 3 Monaten im Nachhinein bei der PKV kündigen und würde das überzahlte Geld bei Nachweis einer GKV dann wieder von der PKV zurück erhalten. Ist dies richtig ?
Wer kann mir bitte dies Beantworten
Verfasst: 30.07.2013, 08:01
von Dipling
Die Aussage der GKV ist richtig. Der PKV-Vertrag ist rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündbar.
Siehe § 205 Abs. 2 VVG:
"(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich."
Verfasst: 30.07.2013, 08:26
von dr.kuwano
und die Beitragsrueckerstattung gibt es auch noch, so war es zumindest bei mir, am jahresanfang zurueck in die Pflichtversicherung und im Juni BRE bekommen...
Verfasst: 31.07.2013, 05:26
von Wechselwilliger
Vielen Dank für die schnelle Antwort.