Rückfall in die PkV mit 55 Jahren

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Wechselwilliger
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 17.01.2013, 22:54

Rückfall in die PkV mit 55 Jahren

Beitragvon Wechselwilliger » 31.07.2013, 05:41

Kann mir jemand sagen was ich machen kann wenn ich mit 55 jahren meinen Arbeitnehmer Job den ich mit 54 Jahren begonnen hab aus irgend einem Grund verliere wenn ich noch kein Jahr in der GKV war ? Ich werde in ein paar Monaten 55 jahre. Bin dann aber erst ein halbes Jahr in der GKV.
Vorher war ich in der PKV. Könnte dann aber wenn das passiert vielleicht nicht mehr zurück in die GKV, oder ?

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 01.08.2013, 09:55

Der alte PKV-Vertrag lebt wieder auf, wenn dieser mindestens 5 Jahre bestand und die Versicherungspflicht in der GKV vor Erfüllung der Vorversicherungszeit endet.
Zu prüfen ist, ob die Versicherung in der GKV durch Bezug von Arbeitslosengeld fortgeführt werden kann. Anspruch auf ALG1 etwa kann unter Umständen nach nur 6 Monaten Beitragszahlung bestehen.

Ein Rückfall in die PKV nach dem 55. Geburtstag wäre nicht endgültig, denn man kann einen neuen Job aufnehmen. Durch die zwischenzeitliche GKV-Mitgliedschaft greift der Befreiungstatbestand nach § 6(3a) SGB V nicht mehr und es entsteht auch nach dem 55. Geburtstag Versicherungspflicht in der GKV. Früher oder später ist die nötige Vorversicherungszeit in der GKV erfüllt (wenn Vorversicherungszeiten nach den zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Neuregelungen überhaupt noch nötig sind).


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste