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Wer zahlt med. Leistungen nach rückw. Wechsel von PKV in GKV

Verfasst: 05.08.2013, 16:28
von NichtGanzKrank
Hallo,

ich war bisher PKV-versichert gewesen. Anfang April mußte ich mich als Selbständiger arbeitslos melden.
Da ich meine PKV nicht verlassen wollte, habe ich eine Zeit lang nach einer Möglichkeit gesucht, in der PKV zu bleiben - das ging letztlich nicht, da ich noch nicht 5 Jahre PKV-versichert war.
Also bin ich dann zwangsweise in die GKV gewechselt - allerdings erst am 01. Juli jedoch rückwirkend zum 1. April.
Zwischen April und Juli war ich aber beim Arzt und habe Rechnungen von ca. 500 Euro bezahlt, die ich aufgrund Selbstbeteilung in der PKV selbst bezahlen mußte.
Da ich ja rückwirkend zum 1. April GKV-versichert bin und die Kasse vom Amt den Beitrag bekommen hat, müßte meiner Meinung nach mir die GKV jetzt meine Arztrechnungen erstatten. Ist das so?
Wenn ja, in welchem Gesetz oder Durchführungs-VO ist das geregelt?
Muß die PKV mir jetzt die zwischen April und Juli gezahlten Beiträge zurück erstatten?

Ich hoffe, daß mir jemand helfen kann :)

Schöne Grüße,

Tim

Verfasst: 05.08.2013, 18:58
von Czauderna
Hallo,
grundsätzlich besteht ab dem 1. Tag einer GKV-Mitgliedschaft auch der volle Leistungsanspruch, allerdings nur in Höhe der Sachleistung, d.h. Behandlung auf Karte oder Überweisung. Und ich denke, genau diesen Anspruch kannst du geltend machen bei der Kasse, also die Vertragssätze - verbindlich kann dir das aber nur deine Kasse sagen - hast du sie schon gefragt ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.08.2013, 19:32
von NichtGanzKrank
Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hab noch nicht nachgefragt, da ich denke, daß die solche Forderungen erstmal abweisen wollen nach dem Motto: "jetzt nehmen wir Sie als Rückkehrer in die GKV schon auf und nun auch noch Geld haben wollen!"
Wenn ich denen gleich Argumente auf den Tisch legen kann, fällts auf jeden Fall schwerer, mir das von vornherein zu versagen.
Mein Vertrauen in solche Institutionen ist nicht sehr groß - jeder Pfennig tut denen heftig weh, wenn er ihnen nicht zufließt. Aus dem Grund werden Kuranträge auch grundsätzlich erstmal abgelehnt und nur wer Widerspruch erhebt, kann dann in den meisten Fällen zur Kur fahren.

Und muß die PKV die Beiträge zurückzahlen?

Schöne Grüße,
Tim

Verfasst: 05.08.2013, 19:52
von Czauderna
Hallo,
als Krankenkassenmitarbeiter schmerzen mich solche
Beiträge, aber um mich geht es ja nicht. Ob deine PKV. dir Beiträge zurückzahlen muss - ich weiß es nicht, aber ich glaube schon, denn schließlich musstest du ja offenbar gegen deinen Willen aus der PKV raus und in die GKV rein, ergo musste doch mit dem Leistungsbeginn von ALG-2 auch die PKV-Versicherung enden.
Gruss
Czauderna