Hallo,
die KK bestätigt in einem Schreiben, dass sich auf meinem Beitragskonto derzeit ein Überschuss befände, da irrtümlicherweise in der Vergangenheit zu hohe Beiträge erhoben wurden.
Ich habe den Fehler nachvollzogen und um Erstattung der zu Unrecht erhobenen Beiträge gebeten - das war vor ca. vier Monaten. Seit dem habe ich nichts mehr von der KK gehört und auch keine Erstattung erhalten. Zwischenzeitlich hab ich unter Fristsetzung zwei Einschreiben und eine E-Mail geschickt, jeweils mit der Bitte, die Zahlung doch endlich anzuweisen oder mit alternativ mitzuteilen, wann ich damit rechnen kann.
Was kann ich tun, wenn sich die KK weiterhin tot stellt? Es geht um annähernd 1000 EUR zu viel gezahlter Beiträge.
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen diese auf Antrag erstattet werden (§26 SGB IV). Oder sind solche langen Zeiträume normal?
Viele Grüße
GKV_Versicherter
Erstattung zu viel gezahlter Beiträge: KK stellt sicht tot
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- Postrank3
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Richtig, zu Unrecht gezahlte Beiträge sind auf Antrag zu erstatten (vgl. § 26 SGB IV). Diesen Antrag hast Du doch schon gestellt, in dem Du um Erstattung gebeten hast.
Ich würde die Kasse nocheinmal anschreiben und auf die bestehende Verzinsungspflicht von 4 % pro Jahr hinweisen.
Zitat:
§ 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs
(1) Der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags, beim Fehlen eines Antrags nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Erstattung bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen. Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
Derzeit ist doch wohl eine sehr gute Kapitalanlage, wenn die Kasse weiterhin schludert. Wo bekommt man sonst 4 % Zinsen?!?
Ich würde die Kasse nocheinmal anschreiben und auf die bestehende Verzinsungspflicht von 4 % pro Jahr hinweisen.
Zitat:
§ 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs
(1) Der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags, beim Fehlen eines Antrags nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Erstattung bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen. Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.
Derzeit ist doch wohl eine sehr gute Kapitalanlage, wenn die Kasse weiterhin schludert. Wo bekommt man sonst 4 % Zinsen?!?
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- Postrank7
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also für den Bereich der Arbeitgeber gibt es dar was
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... id=3118639
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... id=3118639
Vergil09owl schlägt eine Verrechnung des Überschusses mit den jetzigen regulären und monatlichen Forderungen, anstatt einer Rückzahlung zu erwirken. Ich glaube das verkompliziert die Sache nur, wenn man es noch nie gemacht hat.
Die meisten Krankenkassen haben einen Antragsvordruck, wurde dieser korrekt ausgefüllt? Es mag vielleicht keine Voraussetzung sein, aber vielleicht beschleunigt das ganze den Vorgang und man ist auf der sicheren Seite um 4% Zinsen zu bekommen.
Die Vordrucke sehen bspw. so aus http://www.deutsche-rentenversicherung. ... V8225.html dann Formular auswählen.
Die meisten Krankenkassen haben einen Antragsvordruck, wurde dieser korrekt ausgefüllt? Es mag vielleicht keine Voraussetzung sein, aber vielleicht beschleunigt das ganze den Vorgang und man ist auf der sicheren Seite um 4% Zinsen zu bekommen.
Die Vordrucke sehen bspw. so aus http://www.deutsche-rentenversicherung. ... V8225.html dann Formular auswählen.
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