Wenn ich die Härtefallregelung zur freiw. GKV nutzen will, habe ich Fragen zu folgenden Punkten:
Vermögenswerte: Ich habe einen Pkw, Wert ca. 5000E. Und eine selbstbewohnte Eigentumswohnung, allerdings noch mit hoher Kreditbelastung. Gehe aus H4 in Selbständigkeit; beide Vermögenswerte sind/waren für H4 geschützt. Schließt die ETW die Härtefallregelung aus ?
Einkommensnachweis: War 2012 zeitweise schon selbständig, als H4-Aufstocker. Habe noch keinen EkSt.-Bescheid für 2012, Antrag aber schon vor 2 Monaten abgegeben. Wie erfolgt dann der Einkommensnachweis bei Beantragung der Härtefallregelung ?
Bitte Details zur Härtefallregelung der freiw. Versicherung
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