Rückwirkende freiwillige Versicherung meiner Tochter
Verfasst: 17.07.2007, 13:09
Ich lebe seit drei Jahren von meiner Frau getrennt (nicht geschieden) und meine Tochter war bis zum April diesen Jahres in der Familienversicherung meiner Frau. Ich selbst bin privat versichert.
Bei einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass ich bereits seit 2003 über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene und deshalb soll meine Tochter nun rückwirkend zum 01.03.2003 als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden.
Gibt es eine Chance da rauszukommen und die fast 7.000 Euro nicht nachzuzahlen. Ich würde für die Behandlungskosten in der Zeit lieber privat aufkommen und meine Tochter zum 01.04. freiwillig oder in der PKV versichern.
Die GKV sagt, dass meine Tochter auf jeden Fall rückwirkend freiwillig versichert werden muss. Wo ist die Rechtsgrundlage dafür?
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
Bei einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass ich bereits seit 2003 über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene und deshalb soll meine Tochter nun rückwirkend zum 01.03.2003 als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden.
Gibt es eine Chance da rauszukommen und die fast 7.000 Euro nicht nachzuzahlen. Ich würde für die Behandlungskosten in der Zeit lieber privat aufkommen und meine Tochter zum 01.04. freiwillig oder in der PKV versichern.
Die GKV sagt, dass meine Tochter auf jeden Fall rückwirkend freiwillig versichert werden muss. Wo ist die Rechtsgrundlage dafür?
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.