Auszahlung Lebensversicherung / freiwillig in der GKV
Verfasst: 16.08.2013, 14:18
Liebe Fachleute,
ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Lebensversicherung. Ich bin selbstständig und als freiwilliges Mitglied in der GKW.
Im nächsten Jahr wird (nach 35 Jahren Beitragszahlung) meine rein private Lebensversicherung ausgezahlt.
Der Großteil davon ist zur Ablösung meines Hauskredites vorgesehen. Dazu wurde die Police auch bei der finanzierenden Bank als Sicherheit hinterlegt.
Jetzt habe ich gehört, dass ich von der Auszahlungssumme KV-Beiträge zahlen muss.
Da die Versicherung ein Altvertrag ist, muss ich die Auszahlung nicht versteuern, also wird die Auszahlung auch vermutlich nicht auf dem Steuerbescheid erscheinen.
Muss ich das etwa selbst bei der Versicherung melden? Und muss ich wirklich für die ganze Summe KV-Beiträge bezahlen?
Ich würde mich freuen, einen Rat zu bekommen. Mein Einkommen ist nicht wirklich hoch und von der Versicherung bleiben wirklich nur ein paar Tausend Euro übrig, nach Tilgung des Hauskredits. Wenn ich jetzt aber für die komplette Summe KV-Beiträge zahlen muss, kann ich wohl Hartz IV beantragen.
Viele Grüße
ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Lebensversicherung. Ich bin selbstständig und als freiwilliges Mitglied in der GKW.
Im nächsten Jahr wird (nach 35 Jahren Beitragszahlung) meine rein private Lebensversicherung ausgezahlt.
Der Großteil davon ist zur Ablösung meines Hauskredites vorgesehen. Dazu wurde die Police auch bei der finanzierenden Bank als Sicherheit hinterlegt.
Jetzt habe ich gehört, dass ich von der Auszahlungssumme KV-Beiträge zahlen muss.
Da die Versicherung ein Altvertrag ist, muss ich die Auszahlung nicht versteuern, also wird die Auszahlung auch vermutlich nicht auf dem Steuerbescheid erscheinen.
Muss ich das etwa selbst bei der Versicherung melden? Und muss ich wirklich für die ganze Summe KV-Beiträge bezahlen?
Ich würde mich freuen, einen Rat zu bekommen. Mein Einkommen ist nicht wirklich hoch und von der Versicherung bleiben wirklich nur ein paar Tausend Euro übrig, nach Tilgung des Hauskredits. Wenn ich jetzt aber für die komplette Summe KV-Beiträge zahlen muss, kann ich wohl Hartz IV beantragen.
Viele Grüße