GKV - Einfach melden?

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JadeFalls
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GKV - Einfach melden?

Beitragvon JadeFalls » 16.08.2013, 17:22

Hallo,

ich hatte vor ein paar Monaten hier schon einmal geposted, seit dem hat sich nicht wirklich etwas geändert :?

Wie ist das denn momentan mit dem in die Krankenkasse eintreten bei nicht Versicherten?
Also ich bin seit 2010 nicht mehr versichert, kann ich mich nun einfach bei der GKV melden?
Finde leider nur News die meinen, dass es beschlossen wird, aber was nun genau passiert ist kann ich nirgends finden.

Würde mich gerne freiwillig versichern so lange die Möglichkeit dazu noch besteht.

lg

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Beitragvon martin0815 » 16.08.2013, 18:49

die Gesetzesänderung wird hier diskutiert:
viewtopic.php?t=5723&postdays=0&postorder=asc&start=0

aktueller Stand ist das der Spitzenverband der Kassen bis zum 15.9 dem Ministerium eine Vorlange vorlegen wie die Umsetzung in der Praxis vonstatten gehen soll....

heinrich
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Beitragvon heinrich » 16.08.2013, 19:23

Jadefalls

Jedenfalls (kleiner Scherz) solltest Du Dich melden.

Kannst Du jetzt schon bei Deiner letzten KK machen.
Spätestens solltest Du dies bis 31.12.2013.
Dann läuft die Amnestie ab.

Wenn Du seit 2010 KEINE Leistungen der KK in Anspruch genommen hast
(dies wirst Du sicherlich unterschreiben müssen) dann bekommst Du die Beiträge für den rückliegenden Zeitraum ERLASSEN.

cool ne. Dieses Gesetz gilt ab 1.8.2013. Leider gibt es noch keine Detail-Informationen. Dazu hat der Spitzenverband Zeit dem Mininsterium bis 15.09.2013 Vorschläge zu machen (obwohl Gesetz schon seit 1.8.2013).


ALSO: Du kannst Dich jetzt melden. Man wird Dich wohl evt. vertrösten müssen bis die Details geklärt sind
oder
nach dem 15.09.2013

spätestens aber bis 31.12.2013.

Ich an Deiner Stelle, würde jetzt schon mal einen Termin mit der Fachabteilung machen. Frag bei Deiner KK nach der Beitragsabteilung und mache einen Termin.

JadeFalls
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Beitragvon JadeFalls » 19.08.2013, 06:21

Danke für Eure Antworten.

Meine Sorge ist eigentlich nur, dass ich dann eine Rechnung bekomme, die ich nicht bezahlen kann.

Ob ich 1-2 Monate vertröstet werde, wäre im Endeffekt auch schon egal.

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Beitragvon hatri » 19.08.2013, 17:18

Sorry an den Threadersteller, wenn ich hier reinplatze.

heinrich hat geschrieben:
Wenn Du seit 2010 KEINE Leistungen der KK in Anspruch genommen hast
(dies wirst Du sicherlich unterschreiben müssen) dann bekommst Du die Beiträge für den rückliegenden Zeitraum ERLASSEN.


Eine Verständnisfrage: Wie soll jemand Leistung der KK in Anspruch genommen haben, bei dem aktiv keine Mitgliedschaft läuft (und die KK keine monatlichen Beiträge bekam)? Da würde sich doch die KK schon (damals) bei Inspruchnahme von Leistungen gemeldet haben ("bitte zahlen sie ihre Beiträge"). Oder ist das so gemeint, dass, wenn jemand seine Arztrechnung mal selber bezahlt hat, dieser eine KK-Leistung in Anspruch genommen hat (was ich mir aber nicht vorstellen kann)?

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Beitragvon Czauderna » 19.08.2013, 18:00

Hallo,
es gibt dazu zwei Antworten - einmal - die Karte wurde seinerzeit nicht zurückgegeben und weiter eingesetzt oder - der Betroffene hat natürlich auch rückwirkend vom ersten Tag der Mitgliedschaft an einen Leistungsanspruch solange nicht die Verjährung (4 Jahre nach Entstehen) eingetreten ist, könnte also theoretisch seine bis dahin bezahlten Rechnung der Kasse zur anteiligen Erstattung einreichen.
Bei bestimmten Fallkonstellationen kann es demnach darauf ankommen ob der Betroffene gegenüber der Kasse einen Leistungsverzicht erklärt und danach die Beiträge erlassen bekommt - warten wir es ab.
Gruss
Czauderna

hatri
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Beitragvon hatri » 19.08.2013, 18:36

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es gibt dazu zwei Antworten - einmal - die Karte wurde seinerzeit nicht zurückgegeben und weiter eingesetzt oder - der Betroffene hat natürlich auch rückwirkend vom ersten Tag der Mitgliedschaft an einen Leistungsanspruch solange nicht die Verjährung (4 Jahre nach Entstehen) eingetreten ist, könnte also theoretisch seine bis dahin bezahlten Rechnung der Kasse zur anteiligen Erstattung einreichen.


Aber praktisch dürfte doch die KK das nicht bezahlt haben und auf die zu zahlenden Beiträge verwiesen haben bzw. schon längst Nachzahlung gefordert haben. Somit dürfte (so stelle ich mir das zumindest vor) keine Leistungs-Inanspruchnahme stattgefunden haben.

Zumindest kann ich mir praktisch nicht vorstellen, dass Leute jahrelang keine Beiträge gezahlt haben, aber zwischendurch mal eine Rechnung eingereicht haben, die beglichen wurde durch eine KK und die Leute weiter nichts bezahlt haben. Die erste genannte Möglichkeit kann ich mir praktisch garnicht vorstellen (dürfte rein technisch nicht funktionieren, oder?).

heinrich
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Beitragvon heinrich » 19.08.2013, 19:43

hatri,


es werden keine Rechnungen eingereicht.

Wenn jeder Arzt Apotheke und sonst was eine Rechnung bei der KK einreichen würden, dies wäre Millionen Rechnungen.

Dies läuft alles etwas pauschaler über die kassenärztliche Vereinigung ab.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 19.08.2013, 20:43

Hallo,
wie Heinrich es schon schrieb - das Abrechnungsverfahren in der GKV funktioniert nicht so, dass die Kasse für den Versicherten die Rechnung erhält und diese bezahlt - das läuft alles anders ab. Natürlich werden auch Prüfungen vorgenommen ob Karten "falsch" eingesetzt wurden, aber da handelt es sich meines Wissens nach um Stichproben.
Ob das Verfahren mit der neuen egK. anders sein wird - ich weiss es nicht.
Tatsache war, dass nicht zurückgegebene Karten, die noch ein Gültigkeitsdatum hatten, sehr begehrt waren.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon JadeFalls » 20.08.2013, 09:41

Die Karte hat damals ihre Gültigkeit verloren, da ich nicht mehr über meine Eltern versichert war.

Lg


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