GKV/ALG I nach Kündigung Teilzeitbeschäftigung
Verfasst: 23.08.2013, 09:53
Liebe Experten,
eine Frage, zu der ich auch durch googeln nicht schlauer wurde als vorher, ich bitte um Verständnis, da ich keinerlei Vorbildung auf diesem Gebiet habe:
mal angenommen, jemand ist (unbefristet) 14 Stunden/Woche ganz regulär angestellt (Bruttomonatsgehalt: 1400 Euro). Nun wird (nach knapp 2 Jahren Beschäftigung) die Arbeitsstelle gekündigt. Derjenige meldet sich gleich brav bei der Arbeitsagentur, um sich zunächst arbeitssuchend zu melden; zum einen geht es darum, ALG zu erhalten, zum anderen um die Krankenversicherung.
Bei diesem Anruf wird ihm mitgeteilt, daß er keinerlei Anspruch auf ALG I hat (da die gekündigte Beschäftigung < 15 Stunden/Woche).
Nun die Frage an Sie/Euch: ist das tatsächlich so - immerhin wurden ja Sozialversicherungsbeiträge abgeführt ?
Problem wäre dann ja, daß das Arbeitsamt keine GKV-Beiträge bezahlt, oder ?
Vielen Dank und viele Grüße
Michael
eine Frage, zu der ich auch durch googeln nicht schlauer wurde als vorher, ich bitte um Verständnis, da ich keinerlei Vorbildung auf diesem Gebiet habe:
mal angenommen, jemand ist (unbefristet) 14 Stunden/Woche ganz regulär angestellt (Bruttomonatsgehalt: 1400 Euro). Nun wird (nach knapp 2 Jahren Beschäftigung) die Arbeitsstelle gekündigt. Derjenige meldet sich gleich brav bei der Arbeitsagentur, um sich zunächst arbeitssuchend zu melden; zum einen geht es darum, ALG zu erhalten, zum anderen um die Krankenversicherung.
Bei diesem Anruf wird ihm mitgeteilt, daß er keinerlei Anspruch auf ALG I hat (da die gekündigte Beschäftigung < 15 Stunden/Woche).
Nun die Frage an Sie/Euch: ist das tatsächlich so - immerhin wurden ja Sozialversicherungsbeiträge abgeführt ?
Problem wäre dann ja, daß das Arbeitsamt keine GKV-Beiträge bezahlt, oder ?
Vielen Dank und viele Grüße
Michael