Selbständig, krankgeschrieben, Unternehmensverkauf
Verfasst: 28.08.2013, 12:56
Ich bin seit 3 Jahren selbständig und habe ein Gewerbe angemeldet.
Ich bin seit 3 Jahren auch gesetzlich versichert.
Ich bin seit 25.3.2012 krankgeschrieben und erhalte Krankengeld, das gerade so die Kosten deckt. Der Krankengeldbezug läuft am 22.9.2013 aus. Ich bin auch weiterhin krankgeschrieben.
Ich verkaufe mein kleines Unternehmen (1-Mann-Betrieb, keine GmbH) zum 1.10.2013 und bekomme eine Ablöse für die Einbauten und Maschinen.
Am 1.10.2013 soll auch der Kaufpreis überwiesen werden.
Ich möchte vermeiden, dass der Kaufpreis in eine Berechnung für einen Krankenkassenbeitrag herangezogen wird. Wenn ich mein Gewerbe abmelde, während ich krankgeschrieben bin, muss ich dann irgendwelche Krankenkassenbeiträge zahlen, weil ich ja doch wieder ein "Einkommen" habe? Und kann ich mein Gewerbe angemeldet lassen, obwohl das Unternehmen veräußert ist und die Betriebsstätte nicht mehr zur Verfügung steht? Oder muss ich das Gewerbe am 1.10.2013 abmelden.
Ich möchte einfach nur vermeiden, dass ich noch mal Beiträge an die Krankenkasse zahlen muss, weil meine finanzielle Situation extrem angespannt ist und ich von der Ablöse noch nicht mal meine Schulden zahlen kann.
Falls diese Frage zu aufwendig ist: Wer kann mir einen günstigen Anwalt empfehlen?
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Jens
Ich bin seit 3 Jahren auch gesetzlich versichert.
Ich bin seit 25.3.2012 krankgeschrieben und erhalte Krankengeld, das gerade so die Kosten deckt. Der Krankengeldbezug läuft am 22.9.2013 aus. Ich bin auch weiterhin krankgeschrieben.
Ich verkaufe mein kleines Unternehmen (1-Mann-Betrieb, keine GmbH) zum 1.10.2013 und bekomme eine Ablöse für die Einbauten und Maschinen.
Am 1.10.2013 soll auch der Kaufpreis überwiesen werden.
Ich möchte vermeiden, dass der Kaufpreis in eine Berechnung für einen Krankenkassenbeitrag herangezogen wird. Wenn ich mein Gewerbe abmelde, während ich krankgeschrieben bin, muss ich dann irgendwelche Krankenkassenbeiträge zahlen, weil ich ja doch wieder ein "Einkommen" habe? Und kann ich mein Gewerbe angemeldet lassen, obwohl das Unternehmen veräußert ist und die Betriebsstätte nicht mehr zur Verfügung steht? Oder muss ich das Gewerbe am 1.10.2013 abmelden.
Ich möchte einfach nur vermeiden, dass ich noch mal Beiträge an die Krankenkasse zahlen muss, weil meine finanzielle Situation extrem angespannt ist und ich von der Ablöse noch nicht mal meine Schulden zahlen kann.
Falls diese Frage zu aufwendig ist: Wer kann mir einen günstigen Anwalt empfehlen?
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Jens