Alterrente beantragt.KK will nicht in der KVDR versichern !

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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smiley44
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Alterrente beantragt.KK will nicht in der KVDR versichern !

Beitragvon smiley44 » 29.08.2013, 20:24

Hallo ,brauche dringend Hilfe. Meine Mutter 65 j hat die Alterrente letzten Monat beantragt .Rentenbeginn im Nov2013 .Dez 2013 wird das erste Geld ausbezahlt. Minirente 446,32 € brutto. Bekommt seit 2004 Grundsicherung ,davor 2 monate Jobcenter Alg 2 .Von 1992 Sozialhilfe 2004 .Von 1964 bis 1991 gearbeitet .Krankenkasse Secuvita ,lehnt die Versicherungpflicht in der Kranken-und Pflegeversicherung der Retner mit der Begründung ab ,das die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind. Die neun Zehntel Regelung ,verstehe ich nicht ,wie wird das berechnet. ?

Meine Mutter war nie Privat versichert. Zahlt die Grusi und Sozialamt keine Beiträge zur Krankenkasse ein? Meine Mutter hatte eine schwere Leistenbruch op , mit dünndarm entfernung .Ich bin sehr froh das sie noch lebt.
Sie muß weiter mit der Grusi aufstocken ,das die Rente nicht reicht.
Was können wir tun? Meine Mutter muß ja weiter krankenversichert sein . :cry:

Czauderna
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Re: Alterrente beantragt.KK will nicht in der KVDR versicher

Beitragvon Czauderna » 29.08.2013, 21:25

smiley44 hat geschrieben:Hallo ,brauche dringend Hilfe. Meine Mutter 65 j hat die Alterrente letzten Monat beantragt .Rentenbeginn im Nov2013 .Dez 2013 wird das erste Geld ausbezahlt. Minirente 446,32 € brutto. Bekommt seit 2004 Grundsicherung ,davor 2 monate Jobcenter Alg 2 .Von 1992 Sozialhilfe 2004 .Von 1964 bis 1991 gearbeitet .Krankenkasse Secuvita ,lehnt die Versicherungpflicht in der Kranken-und Pflegeversicherung der Retner mit der Begründung ab ,das die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind. Die neun Zehntel Regelung ,verstehe ich nicht ,wie wird das berechnet. ?

Meine Mutter war nie Privat versichert. Zahlt die Grusi und Sozialamt keine Beiträge zur Krankenkasse ein? Meine Mutter hatte eine schwere Leistenbruch op , mit dünndarm entfernung .Ich bin sehr froh das sie noch lebt.
Sie muß weiter mit der Grusi aufstocken ,das die Rente nicht reicht.
Was können wir tun? Meine Mutter muß ja weiter krankenversichert sein . :cry:


Hallo,
Berechnung der Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner :
Tag der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung bis zum Tag der Rentenantragstellung - dieser Zeitraum wird genau in der Hälfte geteilt.
In der zweiten Hälfte müssen 9/10 mit einer Mitgliedschaft oder Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen werden. Nur wenn dies der ist kann man auch als Renter pflichtversichert werden.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon heinrich » 29.08.2013, 21:28

wie ist sie denn derzeit versichert ???


freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse ???
frag doch mal beim Grusi-Amt/Sozialamt nach ???
oder bei der jetzigen KK nachfragen ??

das können wir hier ja schlecht hellsehen


Falls sie bereits jetzt freiwillig versichert ist, bleibt diese freiw. Versicherung auch ab Rentenbezug bestehen.


Wenn Du nach der Nachfrage bei KK oder Amt noch fragen hast, dann kannst Du Dich ja melden.

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Beitragvon smiley44 » 29.08.2013, 22:31

Meine Mutter ist gesetzlich über die Grusi versichert. Pflichtversichert bin ich der Meinung.Es kann nie ein schreiben , das meine Mutter sich freiwillig versichern soll .War vor der Grusi 6 monate bei Jobcnter alg 2 .


Wie wird nun konkret die 9 / 10 berechnet.

Wird dann nun Beiträge bei der Grusi abgeführt oder nicht. Was würde meine Mutter bei einer Gesetzlichen Privat Weiterführung bezahlen ?
Sie muß weiter mit Grsi aufstocken .Hätten sie weniger als 382 € im 'Monat zur Verfügung?

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Beitragvon martin0815 » 29.08.2013, 23:04

war das damals beim Sozialamt nicht so das diese die Leistungsbezieher nicht krankenversichert haben, sondern stattdessen die Arztrechnungen so übernommen hatten? könnte also dann ggf. die Jahre 1992 - 2004 betreffen... oder wurden die dann erst ab Einführung der Krankenversicherungspflicht ab April 07 auch wieder versichert?

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Beitragvon smiley44 » 30.08.2013, 02:32

Sehe gerade ,das meine Mutter zur dem Bescheid eine Komplette andere Versicherten Nr mit dem P davor hat .Kann ihre Versichertennr nicht sein ,da bei der Bestätigung der Versicherung und bei der Befreiung der Zuzahlung Ausweiss die gleiche VersichertenNr steht ,und zwar ohne P.

Heißt das P Privat ?

Da schneit doch ein fehler aufgetreten zu sein? Oder ihre ich mich da?

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Beitragvon heinrich » 30.08.2013, 07:48

Mensch,


frag nicht uns.

Frag die Krankenkasse oder das Amt, wie sie DERZEIT versichert.

Danach können wir weitere Antwort geben, was wir gerne machen.

sonst tappen wir doch nur im Dunkeln.

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Beitragvon smiley44 » 30.08.2013, 08:05

Wieso hier sind doch mitarbeiter der Krankenkasse oder nicht? Außerdem habe ich schon ein schreiben aufgesetzt. Ich möchte aber vorher informiert sein ,bevor das Kind in den brunnen fällt.

Man muß nähmlich höllisch in diesem System aufpassen .

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Beitragvon Czauderna » 30.08.2013, 10:52

smiley44 hat geschrieben:Wieso hier sind doch mitarbeiter der Krankenkasse oder nicht? Außerdem habe ich schon ein schreiben aufgesetzt. Ich möchte aber vorher informiert sein ,bevor das Kind in den brunnen fällt.

Man muß nähmlich höllisch in diesem System aufpassen .


Hallo,
was hast du genau an meinem Beitrag zur Berechnung der 9/10 Frist nicht verstanden ?
Gib uns die genauen Daten deiner Mutter dazu und wir können dir die Frist berechnen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon smiley44 » 30.08.2013, 16:14

Hallo hier die Daten .
Grusi seit 2005 bis jetzt durchgängig.Lt KK ist meine Mutter über § 264 sgb V versichert. Zum ersten mal 1964 gearbeitet bis 1968 , dann Kindererzeihungszeiten 1969 komplett alles lt versicherungverlauf bis 1996 berechnet.
Dann sozialhilfe von 97 genauer nach unterlagen aber schon 94 anscheint das Sozialamt nicht eingezahlt .Von 97 bis 30 .01 .2004.
Dann Pflichtbeiträge bei Alg 2 .Ab 01.09 .2005 Grusi bis jetzt .Altersrente beginnt am dez 2013 .65 Jahre alt.
Alles sehr komisch da immer gestzlich versichert nie privat .Wer bezahlt dann den beitrag zur KV ? Wollen die Krankenkassen neuerdings die alten Leute wegen der Kosten rausschmeißen ?
War sogar letztes in der presse !
Nochmal wieso 2 Versichterennr ? was hat das P vor der Nummer zu bedeuten ? und die 20 am Ende ?

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Beitragvon heinrich » 30.08.2013, 20:01

aha, seit 2005 bis jetzt nach § 264 SGB V versichert
so schreibst Du.

ABER: die § 264 Sache ist KEINE Versicherung.

Die KK hat einen Auftrag des Sozialamtes, dass die KK Deine Mutter "betreuen" soll. Die KK macht dies im Auftrag des Sozialamtes.
Die KK bekommt KEINE Mitgliedschaftsbeiträge.
Es besteht KEINE Mitgliedschaft.

Einige nennen es Quasi-Versicherte.

Man hat den so einen Versicherungsschutz als wäre man quasi versichert.

Daher zählen diese Zeiten (da KEINE richtige Mitgliedschaft/Versicherung) auch NICHT mit für die 9/10Rechnung bei der Krankenversicherungspflicht der Rentner.

UND jetzt ???
Falls trotz Rentenbezug weiter Grusi-Anspruch = DANN weiter
quasi-Versicherung über diesen § 264

Falls Rente zu hoch: dann kann ab dem Zeitpunkt an dem Grusi eingestellt wird, eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Bürgerversicherung) beantragt werden

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Beitragvon Czauderna » 30.08.2013, 22:36

Hallo, und was die Versicherungsnummer mit dem P davor betrifft, so handelt es sich hier wahrscheinlich um die lebenslange Krankenversicherten-Nr., die, ähnlich wie die Rentenversicherungsnummer, bleibt, egal bei welcher Kasse man versichert ist. Diese Nummer löst die Kasseninternen Mitgliedsnummern auf der Krankenversichertenkarte ab.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon smiley44 » 06.09.2013, 21:30

Sehr komisch meine Mutter hat jetzt eine alte Krankenkversicherten Karte bekommen,die Gültig bis 2014 ist. Steht 264 § SGV V drauf .
Unter den Experten ,was heißt das nun? Hat meine Mutter eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen ?
Nach dem § 264 steht was von einer Verwaltungsgebühr ? Wer bekommt die ? Die Krankenkasse ?Oder zahlt das Grundsicherungsamt die an die Krankenkasse ?
Lerider muß meine Mutter wieder ins Krankenkassen haus .Wieder Leistenbruch auf der linken Seite . :cry: Auch da muß ja gewährt sein ,das dies bezahlt wird.Also was hat der § 264 auf sich?
Wer kann das beantworten ?

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Beitragvon ratte1 » 06.09.2013, 22:57

smiley44 hat geschrieben:Also was hat der § 264 auf sich?
Nach § 264 SGB V ist sie nicht bei der KK versichert, sondern wird im Auftrag des Sozialamtes von der KK betreut.

Die KK stellt über die Krankenversichertenkarte Leistungen der Krankenversicherung zur Verfügung, ähnlich wie ihren eigenen Versicherten.
Das Sozaialamt erstattet der KK dann die Aufwendungen plus einer Verwaltungsgebühr.

MfG
ratte1

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Beitragvon smiley44 » 07.09.2013, 12:27

@Ratte 1 ,danke für die Antwort. Leider hat die Grusi im schreiben meiner Mutter nicht geantwortet ,wie hoch die Verwaltungsgebühr ist?
Es muß aber geklärt sein ,ob meiner Mutter weiter ,weil sie mit Grusi aufstocken muß ,als Bereute nach 264 § SGBV dann versichert ist ?
Wenn immer über grusi abgrechnet wird ,sind ja die Kommunen bald pleite .
?
Es darf ja nicht sein ,das meine Mutter ohne Krankenverischerten schutz in der Rente da steht. Kann das hier mal jemand beantworten ?

Was passiert ,wenn meine Mutter gegen den bescheid der Krankenkasse Wiuderspruch einlegt ?
Muß sie sich gesetzlich freiwiilig versichern ?übernimmt das Grusi die Kosten ?
Wieso kann der Rententräger dazu keine Konkrete Auskunft geben?


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