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Krankenversicherung nach Scheidung

Verfasst: 30.08.2013, 12:56
von paxi63
Hallo,

meine Mutter(47 Jahre) lässt sich demnächst von ihrem Ehegatten scheiden, der derzeit auch noch die private Krankenversicherung bezahlt. (900 € monatlich)
Da meine Mutter allerdings nur geringfügig beschäftigt ist (450 €/Monat) kann sie sich diesen Versicherungsschutz nicht weiter leisten. Nach einer Internetrecherche fand ich heraus, dass sie auch keinen Anspruch auf Aufnahme in eine GKV hat. Außerdem las ich, dass die bisherige Krankenversicherung (darf man den Namen hier nennen?) selbst beim basistarif den Höchstbetrag von 610€ fordert.
Was ist nun zu tun?

Viele Grüße
paxi63

Verfasst: 30.08.2013, 17:48
von Czauderna
Hallo,
ohne Eintritt einer Krankenversicherungspflicht bleibt tatsächlich nur die PKV übrig - was tun ?
Nun, eine Beschäftigung über 450,00 € aufnehmen wäre das wohl günstigste für die Mutter, dann könnte auch der Wechsel in die GKV vollzogen werden.
Ansonsten bliebe nur noch ALG-2 übrig ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 30.08.2013, 20:06
von heinrich
über ALG II aber KEINE Krankenversicherung, da unmittelbar vorher privat versichert

Verfasst: 30.08.2013, 22:32
von Czauderna
Hallo Heinrich, das habe ich auch nicht gemeint -aber wieso keine Krankenversicherung - zahlt die ARGE. bei ALG-2 keine Beiträge mehr an die PKV ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.08.2013, 09:19
von Vergil09owl
Den 450 € Job nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber auf 451 € erhöhen, Midi job, Gleitzone, kommt günstiger für den Arbeitgeber udn führt unmittelbar zur Versicherungspflicht.

Verfasst: 01.09.2013, 15:39
von heinrich
sorry Czauderna,

das Jobcenter müsste wohl die Prämie zur privaten Krankenversicherung zahlen.

Zumindest die Prämie, die man halbigeren lassen kann, wenn man SGB II-Bedürftigkeit nachweist

Verfasst: 01.09.2013, 21:53
von Rossi
@paxi63

Ich auch empfehle der Mutter ein dringendes Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Der Lohn sollte auf 450,01 € oder mehr angehoben werden. Dann ist das Theater mit der PKV vorbei und die Mutter spart sich ggf. 900,00 € mtl.

Dabei spart der Arbeitgeber auch noch, wenn er in der Lage ist, sich richtig mit der Materie zu beschäftigen.