Hallo Zusammen,
ich habe aktuell leider ein Problem mit der Kranken- und Pflegeversicherung und würde gerne eine Auskunft zur aktuellen Gesetzeslage bekommen. Es geht um folgendes:
Ich bin Masterstudent an einer niedersächsischen Hochschule und an dieser auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einer „halben Stelle“ angestellt. Ich arbeite 20 Stunden pro Woche und verdiene knapp 1600€ brutto.
Jetzt bin ich im Mai 30 Jahre alt geworden, und scheide damit mit dem Ende des Sommersemesters aus der studentischen Krankenversicherung aus. Daher würde ich mich jetzt gerne über den Arbeitgeber „normal“ kranken- und pflegeversichern. Doch dieser will dies nicht machen, mit der Begründung das ich ja weiterhin Student bin und als dieser nur RV-pflichtig und mich selbst über die freiwillige KV absichern müsste. Und dies kann ich echt nicht glauben, zumal ich schon sehr oft falsche Aussagen und falsche Abrechnungen von der OFD Aurich bekommen habe. Ich bin der Meinung das ich als Arbeitnehmer, doch ein Anrecht auf die Sozialversicherungsleistungen vom Arbeitgeber haben müsste. Student hin oder her…?!
Was ich halt sehr sehr merkwürdig finde ist, dass wenn ich jetzt kein Student wäre diese Fragestellung gar nicht aufkommen würde. Und warum sollte ich jetzt derart benachteiligt werden? Der Nachteil liegt ja auf der Hand. In der freiwilligen KV müsste ich den AG-Anteil der KV selbst tragen.
Ich hoffe das mir hier jemand eine korrekte Antwort geben kann, egal ob positiv oder negativ für mich. Aber bitte keine Begründung wie „ist halt so“, sondern bitte einen §, oder etwas ähnlich Aussagekräftiges, mit angeben.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.
MFG
KV Student ü30 mit höherem Bruttoeinkommen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun ja, diese vermeintliche Benachteiligung hat leider seine Schranken bei den gesetzlichen Bestimmungen.
Studenten sind schon immer etwas Besonderes gewesen.
Solange Du ordentlicher Student bist und die Studenteneigeschaft überwiegend ist, wirst Du über den anderen Job nicht pflichtig in der GKV.
Dies ist in § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V geregelt.
Zitat:
§ 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
...
3. Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
Nun die Gretchenfrage!
Bist Du noch ordentlicher Student an der Uni? Jawoll oder ?!
Dann musst Du normalerweise nicht weiter überlegen. Denn die derzeitige Beschäftigung ist dann "versicherungsfrei" im Sinne von § 6 SGB V und der Arbeitgeber hat somit völlig recht.
Du musst Dich freiwilig versichern und Beiträge löhnen. Es wird sich dann bei ca. 270,00 € mtl. einpendeln. Für den Arbeitgeber bist Du - dieses hast Du auch schon erkannt - eine billige Arbeitskraft. Denn Lohnnebenabgaben hat der Arbeitgeber in dieser Konstellation nicht zu zahlen.
Studenten sind schon immer etwas Besonderes gewesen.
Solange Du ordentlicher Student bist und die Studenteneigeschaft überwiegend ist, wirst Du über den anderen Job nicht pflichtig in der GKV.
Dies ist in § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V geregelt.
Zitat:
§ 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
...
3. Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
Nun die Gretchenfrage!
Bist Du noch ordentlicher Student an der Uni? Jawoll oder ?!
Dann musst Du normalerweise nicht weiter überlegen. Denn die derzeitige Beschäftigung ist dann "versicherungsfrei" im Sinne von § 6 SGB V und der Arbeitgeber hat somit völlig recht.
Du musst Dich freiwilig versichern und Beiträge löhnen. Es wird sich dann bei ca. 270,00 € mtl. einpendeln. Für den Arbeitgeber bist Du - dieses hast Du auch schon erkannt - eine billige Arbeitskraft. Denn Lohnnebenabgaben hat der Arbeitgeber in dieser Konstellation nicht zu zahlen.
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Re: KV Student ü30 mit höherem Bruttoeinkommen
study hat geschrieben:Hallo Zusammen,
ich habe aktuell leider ein Problem mit der Kranken- und Pflegeversicherung und würde gerne eine Auskunft zur aktuellen Gesetzeslage bekommen. Es geht um folgendes:
Ich bin Masterstudent an einer niedersächsischen Hochschule und an dieser auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einer „halben Stelle“ angestellt. Ich arbeite 20 Stunden pro Woche und verdiene knapp 1600€ brutto.
Jetzt bin ich im Mai 30 Jahre alt geworden, und scheide damit mit dem Ende des Sommersemesters aus der studentischen Krankenversicherung aus. Daher würde ich mich jetzt gerne über den Arbeitgeber „normal“ kranken- und pflegeversichern. Doch dieser will dies nicht machen, mit der Begründung das ich ja weiterhin Student bin und als dieser nur RV-pflichtig und mich selbst über die freiwillige KV absichern müsste. Und dies kann ich echt nicht glauben, zumal ich schon sehr oft falsche Aussagen und falsche Abrechnungen von der OFD Aurich bekommen habe. Ich bin der Meinung das ich als Arbeitnehmer, doch ein Anrecht auf die Sozialversicherungsleistungen vom Arbeitgeber haben müsste. Student hin oder her…?!
Was ich halt sehr sehr merkwürdig finde ist, dass wenn ich jetzt kein Student wäre diese Fragestellung gar nicht aufkommen würde. Und warum sollte ich jetzt derart benachteiligt werden? Der Nachteil liegt ja auf der Hand. In der freiwilligen KV müsste ich den AG-Anteil der KV selbst tragen.
Ich hoffe das mir hier jemand eine korrekte Antwort geben kann, egal ob positiv oder negativ für mich. Aber bitte keine Begründung wie „ist halt so“, sondern bitte einen §, oder etwas ähnlich Aussagekräftiges, mit angeben.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.
MFG
Das gilt allerdings nur, solange das Studium eindeutig im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.[/quote]
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 07010.html
Student ist, wer an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert (eingeschrieben) ist.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=160001&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_btml
Als ordentlich Studiernder der nicht mehr als 20 Stunden in der woche arbeitet bist du in der jetzigen Beschäftigung versicherugnsfrei.
Somit müßtete du dich ab dem Tag der der Vollendung des 30 Lebensjahres freiwillig verischern.
Sofern nicht ein Verlängerungstatbestand vorliegt.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=160004&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv#gld1.5
Bemessungsgrundlage für dein freiwillige KV wäre denn das Arbeitsentgelt.
Übrigens dein Arbeitgeber spart sich demit die Beiträge zur Arbeitslosen udn Krankenversicherung.
Schon einmal vielen Dank für die Antworten. Sie haben schon einmal sehr viel weiter geholfen.
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 07010.html[/quote]
In dem Link steht folgendes, Zitat:
"Arbeitszeiten werden zusammen gerechnet
Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in den Semesterferien auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so ist das unschädlich für die bestehende Versicherungsfreiheit. Übt ein Student mehrere Beschäftigungen nebeneinander aus, werden die wöchentlichen Arbeitszeiten für die Beurteilung der 20-Stunden-Grenze zusammengerechnet. Liegt die Arbeitszeit danach insgesamt über 20 Stunden, kann bei den einzelnen Beschäftigungen noch geprüft werden, ob es sich jeweils um eine geringfügige Beschäftigung handelt. "
Heißt das jetzt wenn ich noch einen 450€-Job annehme und mit diesem mehr als 20 Studen pro Woche arbeiten würde, müsste mein Arbeitgeber für den ich 20 Stunden pro Woche arbeite dann für mich die SV-Beiträge zahlen? Wobei mich hier der letzte Satz etwas unsicher macht.
Ein anderer Ausweg für mich wäre evtl., das ich vor dem Studium eine Ausbildung gemacht habe die in gewisser Weise eine Vorraussetzung für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gewesen ist. Dies habe ich heute meiner KK vorgeschlagen und die waren erstmal nicht abgeneigt. Ich soll das jetzt nochmal schriftlich einreichen und dann werden die entscheiden. Hoffe das die ein Einsehen haben, vor allem weil es bei nur noch um ein halbes Jahr geht.
Nochmals vielen Dank für die sehr kompetenten Antworten!
MFG
Das gilt allerdings nur, solange das Studium eindeutig im Vordergrund steht, also Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 07010.html[/quote]
In dem Link steht folgendes, Zitat:
"Arbeitszeiten werden zusammen gerechnet
Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in den Semesterferien auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so ist das unschädlich für die bestehende Versicherungsfreiheit. Übt ein Student mehrere Beschäftigungen nebeneinander aus, werden die wöchentlichen Arbeitszeiten für die Beurteilung der 20-Stunden-Grenze zusammengerechnet. Liegt die Arbeitszeit danach insgesamt über 20 Stunden, kann bei den einzelnen Beschäftigungen noch geprüft werden, ob es sich jeweils um eine geringfügige Beschäftigung handelt. "
Heißt das jetzt wenn ich noch einen 450€-Job annehme und mit diesem mehr als 20 Studen pro Woche arbeiten würde, müsste mein Arbeitgeber für den ich 20 Stunden pro Woche arbeite dann für mich die SV-Beiträge zahlen? Wobei mich hier der letzte Satz etwas unsicher macht.
Ein anderer Ausweg für mich wäre evtl., das ich vor dem Studium eine Ausbildung gemacht habe die in gewisser Weise eine Vorraussetzung für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gewesen ist. Dies habe ich heute meiner KK vorgeschlagen und die waren erstmal nicht abgeneigt. Ich soll das jetzt nochmal schriftlich einreichen und dann werden die entscheiden. Hoffe das die ein Einsehen haben, vor allem weil es bei nur noch um ein halbes Jahr geht.
Nochmals vielen Dank für die sehr kompetenten Antworten!
MFG
Nee
Zitat:
Heißt das jetzt wenn ich noch einen 450€-Job annehme und mit diesem mehr als 20 Studen pro Woche arbeiten würde, müsste mein Arbeitgeber für den ich 20 Stunden pro Woche arbeite dann für mich die SV-Beiträge zahlen? Wobei mich hier der letzte Satz etwas unsicher macht.
jenes wird nicht funktionieren. Denn der 450 € Job ist eh sozialversicherungsfrei. Dieser zählt nicht mit. Wenn Du einen weiteren an sich sv-pflichtigen Job (bsp. 500,00 €) aufnimmst, dann müssten die Karten neu gemischt werden.
Zitat:
Heißt das jetzt wenn ich noch einen 450€-Job annehme und mit diesem mehr als 20 Studen pro Woche arbeiten würde, müsste mein Arbeitgeber für den ich 20 Stunden pro Woche arbeite dann für mich die SV-Beiträge zahlen? Wobei mich hier der letzte Satz etwas unsicher macht.
jenes wird nicht funktionieren. Denn der 450 € Job ist eh sozialversicherungsfrei. Dieser zählt nicht mit. Wenn Du einen weiteren an sich sv-pflichtigen Job (bsp. 500,00 €) aufnimmst, dann müssten die Karten neu gemischt werden.
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