KV Student ü30 mit höherem Bruttoeinkommen
Verfasst: 01.09.2013, 19:58
Hallo Zusammen,
ich habe aktuell leider ein Problem mit der Kranken- und Pflegeversicherung und würde gerne eine Auskunft zur aktuellen Gesetzeslage bekommen. Es geht um folgendes:
Ich bin Masterstudent an einer niedersächsischen Hochschule und an dieser auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einer „halben Stelle“ angestellt. Ich arbeite 20 Stunden pro Woche und verdiene knapp 1600€ brutto.
Jetzt bin ich im Mai 30 Jahre alt geworden, und scheide damit mit dem Ende des Sommersemesters aus der studentischen Krankenversicherung aus. Daher würde ich mich jetzt gerne über den Arbeitgeber „normal“ kranken- und pflegeversichern. Doch dieser will dies nicht machen, mit der Begründung das ich ja weiterhin Student bin und als dieser nur RV-pflichtig und mich selbst über die freiwillige KV absichern müsste. Und dies kann ich echt nicht glauben, zumal ich schon sehr oft falsche Aussagen und falsche Abrechnungen von der OFD Aurich bekommen habe. Ich bin der Meinung das ich als Arbeitnehmer, doch ein Anrecht auf die Sozialversicherungsleistungen vom Arbeitgeber haben müsste. Student hin oder her…?!
Was ich halt sehr sehr merkwürdig finde ist, dass wenn ich jetzt kein Student wäre diese Fragestellung gar nicht aufkommen würde. Und warum sollte ich jetzt derart benachteiligt werden? Der Nachteil liegt ja auf der Hand. In der freiwilligen KV müsste ich den AG-Anteil der KV selbst tragen.
Ich hoffe das mir hier jemand eine korrekte Antwort geben kann, egal ob positiv oder negativ für mich. Aber bitte keine Begründung wie „ist halt so“, sondern bitte einen §, oder etwas ähnlich Aussagekräftiges, mit angeben.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.
MFG
ich habe aktuell leider ein Problem mit der Kranken- und Pflegeversicherung und würde gerne eine Auskunft zur aktuellen Gesetzeslage bekommen. Es geht um folgendes:
Ich bin Masterstudent an einer niedersächsischen Hochschule und an dieser auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einer „halben Stelle“ angestellt. Ich arbeite 20 Stunden pro Woche und verdiene knapp 1600€ brutto.
Jetzt bin ich im Mai 30 Jahre alt geworden, und scheide damit mit dem Ende des Sommersemesters aus der studentischen Krankenversicherung aus. Daher würde ich mich jetzt gerne über den Arbeitgeber „normal“ kranken- und pflegeversichern. Doch dieser will dies nicht machen, mit der Begründung das ich ja weiterhin Student bin und als dieser nur RV-pflichtig und mich selbst über die freiwillige KV absichern müsste. Und dies kann ich echt nicht glauben, zumal ich schon sehr oft falsche Aussagen und falsche Abrechnungen von der OFD Aurich bekommen habe. Ich bin der Meinung das ich als Arbeitnehmer, doch ein Anrecht auf die Sozialversicherungsleistungen vom Arbeitgeber haben müsste. Student hin oder her…?!
Was ich halt sehr sehr merkwürdig finde ist, dass wenn ich jetzt kein Student wäre diese Fragestellung gar nicht aufkommen würde. Und warum sollte ich jetzt derart benachteiligt werden? Der Nachteil liegt ja auf der Hand. In der freiwilligen KV müsste ich den AG-Anteil der KV selbst tragen.
Ich hoffe das mir hier jemand eine korrekte Antwort geben kann, egal ob positiv oder negativ für mich. Aber bitte keine Begründung wie „ist halt so“, sondern bitte einen §, oder etwas ähnlich Aussagekräftiges, mit angeben.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.
MFG