KSK, KSVG !! HORROR !! Ungleichbehandlung Gbr und GmbH, etc.
Verfasst: 18.07.2007, 11:52
Hallo liebe Kreative,
wir sind verzweifelt - unsere Kunden bekommen Post von der "Deutschen Rentenversicherung". Diese überprüft aufgrund einer Gesetzesänderung vom Juni 2007 nun ALLE Unternehmen (vorzugsweise natürlich erst mal die größeren - so wie unsere Kunden) daraufhin, ob seit Unternehmensgründung jemals künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch genommen worden sind (maximal rückwirkend die letzten 5 Jahre).
JEDES Unternehmen nimmt irgendwann einmal künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch. JEDES Unternehmen wird somit irgendwann BEITRAGSPFLICHTIG zur KSK, bzw. KSVG !!!!!!!!!!
JEDES !!!! Es ist auch vollkommen egal ob der oder die Beauftragte Journalist, Autor, Designer, Filmer, Webdesigner, Werbefuzzi selber in der KSK oder KSVG Mitglied ist - es ist sogar vollkommen wurscht, ob diese Person überhaupt (weil vielleicht sogar im Ausland lebend) jemals in den Genuss irgendwelcher Leistungen kommen kann aus KSK oder KSVG ...
... was zählt ist lediglich, ob und wieviele künstlerische oder publizistische Leistungen in den letzten 5 Jahren in Anspruch genommen wurden. Davon hat dann unser KUNDE (!!!) Jahr für Jahr unterschiedliche Beiträge zur KSVG nachzuzahlen - falls nicht droht Bußgeld bis 50.000,- EURO !!!!
Ist das nicht ein Hammer????????
Es kommt noch dicker!
1) Es werden zur Berechnung der Beitragsnachzahlungen auch alle Nebenkosten mit hinzugezogen! - Also auch die Schaltungskosten für eine Anzeige??? - Oder die Kosten für Werbemittel??? - Das wäre ja ein starkes Stück! - Ich gestalte einen Kugelschreiber-Aufdruck in 15 Minuten, krieg dafür 30,- Euro, der Kunde bestellt 10.000 Stück für insgesamt 15.000,- Euro und soll dann Beiträge in Höhe von 5% von 15.030,- Euro zahlen, weil ich ihm die Kugelschreiber besorgt habe??????
2) Auch die EIGENEN Mitarbeiter des eigenen Unternehmens führen zu einer Beitragspflicht! - Sie haben eine Presseabteilung? - Dort hat schon mal jemand eine Anzeige selber getextet oder gestaltet? - Glückwunsch! - Sie dürfen Beiträge nachzahlen!
3) Nachdem also wie oben gesagt, vollkommen Wurscht ist, ob ein Unternehmen selber oder bei jemand fremden künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt - und nachdem auch völlig wurscht ist, ob diese Leistungen von einem Mitglied der KSK oder KSVG geleistet wurden gibt es sehr wohl EINE AUSNAHME!: Die Ausnahme lautet Zitat "Ausgenommen sind lediglich Zahlungen an juristische Personen (z.B. GmbH)."
... somit sind also ab sofort alle Einzelunternehmer, Gbrs, OHGs, KGs klar benachteiligt im Wettbewerb, da man jeden Kunden und zukünftigen Kunden darauf hinweisen müsste, dass auf alle Angebote nochmal 5-6 % Zusatzkosten draufgeschlagen werden müssten, als Beitragsabgabe an die Rentenversicherung ... gehts noch?
Muss jetzt jeder Student sofort nach dem Diplom eine GmbH gründen, nur damit dann seine Kunden vor der Beitragspflicht geschützt werden?
WER HAT SICH EINEN SOLCHEN MIST AUSGEDACHT???????
Welches vernünftig mit kaufmännischem Sachverstand agierende Wirtschaftsunternehmen wird zukünftig jemals wieder eine Gbr beauftragen? - Dies ist doch ein klarer Verstoß gegen die Gleichbehandlung in steuerlichen Belangen und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und und und - oder etwa nicht?
NUR weil wir eine Gbr sind, werden all unsere Kunden rückwirkend für die letzten 5 jahre zur Kasse gebeten! - Hätten wir die gleichen künstlerischen und publizistischen Leistungen als GmbH unseren Kunden verkauft, dann wäre alles in Butter.
Wer weis Rat? - Gibt es schon eine Sammelklage gegen diesen Mist? - Gibts es Petitionen? etc.???
Bitte lasst uns alle Informationen zu diesem Thema sammeln - ich werde ein kostenloses Forum einrichten - bis dahin bitte alle Infos an isselmann@mac.com senden
Vielen Dank!
wir sind verzweifelt - unsere Kunden bekommen Post von der "Deutschen Rentenversicherung". Diese überprüft aufgrund einer Gesetzesänderung vom Juni 2007 nun ALLE Unternehmen (vorzugsweise natürlich erst mal die größeren - so wie unsere Kunden) daraufhin, ob seit Unternehmensgründung jemals künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch genommen worden sind (maximal rückwirkend die letzten 5 Jahre).
JEDES Unternehmen nimmt irgendwann einmal künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch. JEDES Unternehmen wird somit irgendwann BEITRAGSPFLICHTIG zur KSK, bzw. KSVG !!!!!!!!!!
JEDES !!!! Es ist auch vollkommen egal ob der oder die Beauftragte Journalist, Autor, Designer, Filmer, Webdesigner, Werbefuzzi selber in der KSK oder KSVG Mitglied ist - es ist sogar vollkommen wurscht, ob diese Person überhaupt (weil vielleicht sogar im Ausland lebend) jemals in den Genuss irgendwelcher Leistungen kommen kann aus KSK oder KSVG ...
... was zählt ist lediglich, ob und wieviele künstlerische oder publizistische Leistungen in den letzten 5 Jahren in Anspruch genommen wurden. Davon hat dann unser KUNDE (!!!) Jahr für Jahr unterschiedliche Beiträge zur KSVG nachzuzahlen - falls nicht droht Bußgeld bis 50.000,- EURO !!!!
Ist das nicht ein Hammer????????
Es kommt noch dicker!
1) Es werden zur Berechnung der Beitragsnachzahlungen auch alle Nebenkosten mit hinzugezogen! - Also auch die Schaltungskosten für eine Anzeige??? - Oder die Kosten für Werbemittel??? - Das wäre ja ein starkes Stück! - Ich gestalte einen Kugelschreiber-Aufdruck in 15 Minuten, krieg dafür 30,- Euro, der Kunde bestellt 10.000 Stück für insgesamt 15.000,- Euro und soll dann Beiträge in Höhe von 5% von 15.030,- Euro zahlen, weil ich ihm die Kugelschreiber besorgt habe??????
2) Auch die EIGENEN Mitarbeiter des eigenen Unternehmens führen zu einer Beitragspflicht! - Sie haben eine Presseabteilung? - Dort hat schon mal jemand eine Anzeige selber getextet oder gestaltet? - Glückwunsch! - Sie dürfen Beiträge nachzahlen!
3) Nachdem also wie oben gesagt, vollkommen Wurscht ist, ob ein Unternehmen selber oder bei jemand fremden künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt - und nachdem auch völlig wurscht ist, ob diese Leistungen von einem Mitglied der KSK oder KSVG geleistet wurden gibt es sehr wohl EINE AUSNAHME!: Die Ausnahme lautet Zitat "Ausgenommen sind lediglich Zahlungen an juristische Personen (z.B. GmbH)."
... somit sind also ab sofort alle Einzelunternehmer, Gbrs, OHGs, KGs klar benachteiligt im Wettbewerb, da man jeden Kunden und zukünftigen Kunden darauf hinweisen müsste, dass auf alle Angebote nochmal 5-6 % Zusatzkosten draufgeschlagen werden müssten, als Beitragsabgabe an die Rentenversicherung ... gehts noch?
Muss jetzt jeder Student sofort nach dem Diplom eine GmbH gründen, nur damit dann seine Kunden vor der Beitragspflicht geschützt werden?
WER HAT SICH EINEN SOLCHEN MIST AUSGEDACHT???????
Welches vernünftig mit kaufmännischem Sachverstand agierende Wirtschaftsunternehmen wird zukünftig jemals wieder eine Gbr beauftragen? - Dies ist doch ein klarer Verstoß gegen die Gleichbehandlung in steuerlichen Belangen und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und und und - oder etwa nicht?
NUR weil wir eine Gbr sind, werden all unsere Kunden rückwirkend für die letzten 5 jahre zur Kasse gebeten! - Hätten wir die gleichen künstlerischen und publizistischen Leistungen als GmbH unseren Kunden verkauft, dann wäre alles in Butter.
Wer weis Rat? - Gibt es schon eine Sammelklage gegen diesen Mist? - Gibts es Petitionen? etc.???
Bitte lasst uns alle Informationen zu diesem Thema sammeln - ich werde ein kostenloses Forum einrichten - bis dahin bitte alle Infos an isselmann@mac.com senden
Vielen Dank!