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Sohn 23 Jahre selbständig geringes Einkommen Versicherungsbe

Verfasst: 04.09.2013, 08:52
von spassig
Hallo Forum

Falle mal direkt mit der Tür ins Haus ;-)

Sohn, < 23 Jahre, noch familienversichert, keine Berufsausbildung aufgrund nicht hier zu publizierenden Dinge, dann selbstständig gemacht voriges Jahr mit zunehmend nachweisbaren höheren Einkünften, noch bei Eltern lebend, muss sich ab 23 Jahren doch selber versichern.

Welche Möglichkeiten hat er ?

Privat Vorteile Nachteile
GKV Vorteile Nachteile

Ich kenne die Aussage, dass er wohl ca. 350 Euro zahlen müsste. Das bricht ihm das Knick, da dies gewiss die nächsten 1 bis 2 Jahre durch die Selbständigkeit nicht reinkommt. Er sagt was anderes ? ;-)

Hat da jemand Tipps ?

Beratung bei der GKV steht demnächst auch noch an.

Jochen

Verfasst: 04.09.2013, 14:47
von martin0815
es gibt eine Härtefallregelung, mit der für selbständige mit geringem Einkommen der Beitrag auf etwas über 200 € gesenkt werden kann...

Alternativ Gewerbe als Nebengewerbe und zusätzlich eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle annehmen, dann würde der Gewerbegewinn ggf. garnicht für die Beitragshöhe eingerechnet....

mir stellt sich jetzt aber auch noch die Frage ob er trotz Gewerbe in einer Familienversicherung bleiben durfte, oder ob er sich direkt hätte freiwillig versichern müssen...

Verfasst: 04.09.2013, 16:44
von spassig
Danke Martin für feedback

martin0815 hat geschrieben:es gibt eine Härtefallregelung, mit der für selbständige mit geringem Einkommen der Beitrag auf etwas über 200 € gesenkt werden kann...

A) Hast Du da einen Link, Nachweis oder Referenz ?

martin0815 hat geschrieben:Alternativ Gewerbe als Nebengewerbe

B) Wie meinst Du das, ist ja derzeit Hauptgewerbe

martin0815 hat geschrieben:und zusätzlich eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle annehmen, dann würde der Gewerbegewinn ggf. garnicht für die Beitragshöhe eingerechnet....

C) Teilzeitstelle ist keine Option da er arbeitstechnisch mit dem Hauptgewerbe voll ausgelastet ist. Arbeitet im Bereich Fotografie, Werbung und da stehen laufend auch Kundentermine an. Das würde kollidieren. Mit großem Gewinn ist eh nichts. 2012 ist es + - ausgegangen, was schon sehr gut war, da am Anfang ja größere Investitionen anstanden. Dieses Jahr im Mai hat er ein Studio angemietet, da muss erst mal die monatliche Miete verdient werden.

martin0815 hat geschrieben:mir stellt sich jetzt aber auch noch die Frage ob er trotz Gewerbe in einer Familienversicherung bleiben durfte, oder ob er sich direkt hätte freiwillig versichern müssen...

D) Das war 2012 mit der GKV so abgestimmt und ist bis 23 Jahre möglich wenn die Einkünfte unterhalb einer gewissen Summe liegen.

Derzeit wird geprüft ob eine KV in der KSK möglich ist, da seine Arbeiten das durchaus zulassen würden. Antrag ist in Arbeit.

Weitere Tipps und feedback zu A) gerne erwünscht.

Jochen

Verfasst: 09.09.2013, 11:10
von martin0815
spassig hat geschrieben:Danke Martin für feedback

martin0815 hat geschrieben:es gibt eine Härtefallregelung, mit der für selbständige mit geringem Einkommen der Beitrag auf etwas über 200 € gesenkt werden kann...

A) Hast Du da einen Link, Nachweis oder Referenz ?


https://www.google.de/search?q=gkv+haertefallregelung

;-)