Hoechstbeitrittsaltersgrenze GKV
Verfasst: 12.09.2013, 10:52
Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe einige Fragen zur GKV und hier speziell zu der „magischen“ Altersgrenze 55! Dieses Alter hatte ich am vergangenen 1. des Monats August erreicht!
Im Jahre 2007 bin ich nach Asien ausgewandert und habe mich auch damals bei meiner Krankenkasse abgemeldet. Eine private Vollkrankenversicherung bin ich zu keinem Zeitpunkt beigetreten. Lediglich eine Auslandskrankenversicherung fuer die ersten 3 Jahre (2007-2010) hatte ich bei der DKV in Anspruch genommen. Eine versicherungspflichtige Beschaeftigung bin ich seit 2007 auch nicht nach gegangen!
Nun ist es leider so, dass ich aus persoenlichen Grunden wieder nach Deutschland zurrueckkehren muss und dort auch erst einmal als arbeitssuchend gefuehrt werde.
Meine Fragen: Gilt diese Altersgrenze 55 fuer alle, heisst, muss ich auch im Zweifelsfall als Arbeitsloser einer PKV beitreten und sicher ebenso wichtig, kommt das Arbeitsamt sei es bei ALG oder Hartz 4 auch dafuer auf?
Wie verhaelt es sich bei einem vielleicht doch dann eintretenden Beschaeftigungsverhaeltnis?
Ich bin ein wenig Rat- und auch Wissenslos! javascript:emoticon('#-o')
Hoffe ihr koennt mir meine Fragen beantworten!
Liebe Gruesse
EVENT
ich habe einige Fragen zur GKV und hier speziell zu der „magischen“ Altersgrenze 55! Dieses Alter hatte ich am vergangenen 1. des Monats August erreicht!
Im Jahre 2007 bin ich nach Asien ausgewandert und habe mich auch damals bei meiner Krankenkasse abgemeldet. Eine private Vollkrankenversicherung bin ich zu keinem Zeitpunkt beigetreten. Lediglich eine Auslandskrankenversicherung fuer die ersten 3 Jahre (2007-2010) hatte ich bei der DKV in Anspruch genommen. Eine versicherungspflichtige Beschaeftigung bin ich seit 2007 auch nicht nach gegangen!
Nun ist es leider so, dass ich aus persoenlichen Grunden wieder nach Deutschland zurrueckkehren muss und dort auch erst einmal als arbeitssuchend gefuehrt werde.
Meine Fragen: Gilt diese Altersgrenze 55 fuer alle, heisst, muss ich auch im Zweifelsfall als Arbeitsloser einer PKV beitreten und sicher ebenso wichtig, kommt das Arbeitsamt sei es bei ALG oder Hartz 4 auch dafuer auf?
Wie verhaelt es sich bei einem vielleicht doch dann eintretenden Beschaeftigungsverhaeltnis?
Ich bin ein wenig Rat- und auch Wissenslos! javascript:emoticon('#-o')
Hoffe ihr koennt mir meine Fragen beantworten!
Liebe Gruesse
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