Seite 1 von 1

nachgehender Leistungsanspruch als Alternative ?

Verfasst: 23.09.2013, 21:37
von kidronnie
Hallo,
habe eine Frage, inwieweit man praktisch den nachgehenden Leistungsanspruch übergangsweise als Alternative zur freiwilligen Versicherung benutzen könnte.

Rein theoretisch: Ich hätte einen Arbeitgeber, der mich jeden Monat einen Tag anstellt. Hätte ich dann mit de facto 12 Tagen versicherungspflichtigen Tagen eine "ganze" Krankenversicherung? (Nachteile wie verlängerte Kündigungsfrist etc. mal einkalkuliert)

Verfasst: 26.09.2013, 11:43
von kidronnie
Weiß wirklich niemand, wie das rechtlich aussieht??

Alternativ wäre ja auch jeden Monat nur für einen Tag ALG 1 zu beziehen, dann hätte man z.B. ohne weitere Kosten 180 Monate = 15 Jahre "kostenlose" Krankenversicherung.

Das kann doch nicht sein, oder?

Verfasst: 26.09.2013, 12:00
von martin0815
musst du dich nicht ab dem ersten Tag ohne versicherung freiwillig versichern?

Verfasst: 27.09.2013, 12:24
von kidronnie
nicht wenn anschließend ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder ALG1 folgt.

zumindest ist so mein Wissensstand...

Verfasst: 27.09.2013, 16:35
von Dipling
Es geht im Prinzip schon, sofern die Jobs jeweils sozialversicherungspflichtig sind.
Allerdings darf im Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs keine Erwerbstätigkeit (auch nicht geringfügig) ausgeübt werden.
Spätestens unmittelbar nach Ende des nachgehenden Leistungsanpruchs muss wieder ein Versicherungspflichttatbestand (z.B. ein neuer Job) vorliegen, sonst greift rückwirkend ab Ende des letzen Jobs die "freiwillige" Versicherung mit entsprechender Nachzahlung.