Seite 1 von 1
Vermietung ohne Mieteinnahme?
Verfasst: 26.09.2013, 21:24
von lecoi
Hallo,
Muss die Mieteinnahme aus einem vermieteten Objekt zur Berechnung der Einnahmen hinzugezogen werden, falls die Miete überhaupt nicht auf mein Konto geht, sondern direkt und voll auf ein Konto eines Familienmitlglieds (zB Ehepartner oder Geschwister)?
Gruß
Verfasst: 27.09.2013, 19:46
von heinrich
bei wem steht es denn im Steuerbescheid oder wird es im STB stehen ?
bei dem, der die Miete auch tatsächlich bezieht ??
Verfasst: 30.09.2013, 10:51
von lecoi
Also ein Plan wäre die Besteuerung über den Ehepartner laufen zu lassen, sodass ich auch per Steuerbescheid überhaupt nichts mehr mit der Mieteinahme zu tun habe.
Verfasst: 30.09.2013, 20:07
von heinrich
meine Frage wurde leider nichts konkret beantwortet.
Daher antworte ich auch nur pauschal.
Bei dem, der Miete bezieht , müsste sie auch im Steuerbescheid stehen.
Allerdings schaut das Finanzamt auch genau nach, wer Eigentümer im Grundbuch ist.
Wenn dort das Objekt 50/50 auf beide Ehegatten steht, dann werden die Einnahmen auch je zur Hälfte im STB stehen.
alles ohne Gewähr , da ich gerade Steuerrecht und SV.Recht mischen musste und eigentlich für eine Beurteilung eines STB einshen müsste, den aber nicht hatte und hellsehen müsste, was ich nicht kann.
Verfasst: 30.09.2013, 20:44
von lecoi
Stimmt. Da war auch meine Frage zu Anfang unpräzise. Das vermietete Objekt ist voll in meinem Besitz. Nur würden wie geschrieben die Mieteinnahmen überhaupt nicht auf mein Konto gehen.
Verfasst: 01.10.2013, 08:33
von heinrich
einfach nur so nicht auf Dein Konto, weil es gerade günstig für Dich ist, wegen einer sozialversicherungsrechtichen Regelung (wie die Frage hier)
oder
z.B. wegen Nießbrauch
Verfasst: 11.10.2013, 10:45
von lecoi
Ein Nießbrauch besteht nicht. Das Geld würde vollständig zur Abzahlung eines Kredits herangezogen werden.
Verfasst: 11.10.2013, 17:48
von heinrich
irgendwie finde ich meine Fragen nicht konkret genug beantwortet.
Warum, verdammt Axt, wird die Miete denn auf eine anderes Konte gegeben.
Wem steht es steuerlich zu.
Bei wem steht das Objekt im Grundbuch
Verfasst: 29.10.2013, 12:35
von matteo
Die Krankenkasse interessiert es überhaupt nicht, welche Mieten auf welches Konto gehen, und warum, oder wer im Grundbuch steht.
Für die Beitragsbemessung zählt einzig und allein die Zahl im Einkommensteuerbescheid.
Ob Du über dieses fiktive Einkommen im Steuerbescheid verfügen kannst, oder ob sich das gleich die Bank oder das Finanzamt vereinnahmt, interessiert die Krankenkasse nicht.