Familienversicherung und Zinseinkünfte
Verfasst: 07.10.2013, 08:32
Hallo,
im Internet, aber vor allem mit Hilfe dieses Forums, habe ich mir ein Grundwissen zum Thema Familienversicherung erarbeitet. Allerdings würde ich dies, speziell auf meine Situation hin, nochmals bestätigt bekommen.
Folgende Situation:
Mein Arbeitgeber hat mir ein Abfindungsangebot unterbreitet. Mit diesem Betrag sowie meinen Ersparnissen könnte ich bis zur gesetzlichen Rente auskommen. Bisher sind meine Frau und ich bei der gleichen Krankenversicherung versichert. Meine Frau arbeitet weiter in ihrem regulären Arbeitsverhältnis und entrichtet somit von ihrem Einkommen ganz normal die Krankenkassenbeiträge. Im Rahmen der Familienversicherung könnte ich somit über meine Frau weiter versichert werden.
Fragen:
Wenn die monatlichen Zinserträge (sonstige Kapitaleinkünfte sind nicht vorhanden!) meiner Kapitalanlagen die Grenze von 385 Euro nicht übersteigen, muss ich mich nicht freiwillig versichern?
Meine Frau und ich haben keinen Ehevertrag geschlossen, sondern „leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft“. Werden in diesem Fall einfach sämtliche Zinsen aus unseren Kapitalanlagen durch 2 geteilt, zur Klärung der Frage, ob ich mich freiwillig (385 Euro Grenze) versichern muss?
Im Rahmen der Aufnahme in die Familienversicherung will die Krankenkasse wohl wissen, ob ich „sonstige Einkünfte“ habe. Wenn meine Zinserträge nun deutlich unterhalb der 385 Euro liegen, bin ich überhaupt verpflichtet, meine Vermögensverhältnisse der Krankenkasse offen zu legen? Unseren Einkommensteuerbescheid kann die Krankenkasse natürlich gerne einsehen.
Für den Augenblick belasse ich es erst einmal bei diesen grundsätzlichen Fragen.
Herzlichen Dank bereits jetzt an alle, die mich mit ihren fachkundigen Antworten unterstützen.
im Internet, aber vor allem mit Hilfe dieses Forums, habe ich mir ein Grundwissen zum Thema Familienversicherung erarbeitet. Allerdings würde ich dies, speziell auf meine Situation hin, nochmals bestätigt bekommen.
Folgende Situation:
Mein Arbeitgeber hat mir ein Abfindungsangebot unterbreitet. Mit diesem Betrag sowie meinen Ersparnissen könnte ich bis zur gesetzlichen Rente auskommen. Bisher sind meine Frau und ich bei der gleichen Krankenversicherung versichert. Meine Frau arbeitet weiter in ihrem regulären Arbeitsverhältnis und entrichtet somit von ihrem Einkommen ganz normal die Krankenkassenbeiträge. Im Rahmen der Familienversicherung könnte ich somit über meine Frau weiter versichert werden.
Fragen:
Wenn die monatlichen Zinserträge (sonstige Kapitaleinkünfte sind nicht vorhanden!) meiner Kapitalanlagen die Grenze von 385 Euro nicht übersteigen, muss ich mich nicht freiwillig versichern?
Meine Frau und ich haben keinen Ehevertrag geschlossen, sondern „leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft“. Werden in diesem Fall einfach sämtliche Zinsen aus unseren Kapitalanlagen durch 2 geteilt, zur Klärung der Frage, ob ich mich freiwillig (385 Euro Grenze) versichern muss?
Im Rahmen der Aufnahme in die Familienversicherung will die Krankenkasse wohl wissen, ob ich „sonstige Einkünfte“ habe. Wenn meine Zinserträge nun deutlich unterhalb der 385 Euro liegen, bin ich überhaupt verpflichtet, meine Vermögensverhältnisse der Krankenkasse offen zu legen? Unseren Einkommensteuerbescheid kann die Krankenkasse natürlich gerne einsehen.
Für den Augenblick belasse ich es erst einmal bei diesen grundsätzlichen Fragen.
Herzlichen Dank bereits jetzt an alle, die mich mit ihren fachkundigen Antworten unterstützen.