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früher PK Versichert, dann Schulden, jetzt in GK?

Verfasst: 10.10.2013, 15:56
von wolfhagen
Hallo,
ich bin selbständig und ich war privat versichert,erst hatte 2008 nicht mehr die Möglichkeit pünklich zu zahlen und dann kündigte mich die Versicherung wegen Nichtzahlung. seit dem war ich nicht versichert.
Jetzt möchte ich als Selbststäniger in die GK mit Schuldenerlass. Ist das Möglich?

Verfasst: 10.10.2013, 15:58
von martin0815
so ohne weiteres dürfte das nicht gehen, da du ja als letztes privat versicherst warst....

Verfasst: 10.10.2013, 19:33
von heinrich
in der privaten Versicherung müsste aber auch der Schuldenerlass für die nachzuzahlenden Beiträge funktionieren.

Verfasst: 10.10.2013, 21:46
von Rossi
Nun ja, der Schuldenerlasse müsste nicht nur möglich sein, er ist sogar ohne wenn und aber zwingend vorgeschrieben. Es gibt dort keinerlei Ermessenspielraum.

Wenn Du bis zum 31.12.2013 den Versicherungsvertrag beantragst, musst Du keinen Prämienzuschlag zahlen.

Dies ist in § 193 Abs. 4 VVG geregelt.

Zitat:

(4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen. Wird der Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2013 beantragt, ist kein Prämienzuschlag zu entrichten. Dies gilt für bis zum 31. Juli 2013 abgeschlossene Verträge für noch ausstehende Prämienzuschläge nach Satz 1 entsprechend.

Verfasst: 11.10.2013, 12:22
von Dipling
Der Haken ist, dass eine Aufnahmepflicht nur im Basistarif besteht - und der kostet -solange kein SGB II- oder SGB XII-Bezug vorliegt (d.h. "Hartz IV" oder Sozialhilfe), über 600 EUR pro Monat plus Pflegeversicherung.

In der GKV würde der Beitrag bei weitgehend identischen Leistungen als hauptberuflich Selbständiger je nach Einkommen ab ca. 200-300 monatlich betragen, nur im Höchstfall ca. 600 EUR wie im Basistarif.

Eine Aufnahme in einen in der Regel deutlich günstigeren Normaltarif ist nach Jahren der Nichtversicherung schwierig und zusätzlich vom Gesundheitszustand und der Bonität abhängig.