Schuldenerlass bei GKV
Verfasst: 11.10.2013, 21:22
Hallo zusammen,
ich habe mich gerade neu registriert, weil ich nicht weiter weiß und hoffe, hier finde ich ein paar Ratschläge.
Folgender Fall:
Student, über 25 Jahre wird zum 01.04.2013 von der Uni exmatrikuliert.
Er macht gar nichts, lebt mehr oder weniger von seinen Ersparnissen und hat sich nicht krankenversichert.
Zum Oktober wird das Studium wieder aufgenommen, vorher wird für September noch ein Antrag auf ALG2 gestellt (es gibt aber noch keinen Bescheid dazu).
Der Student bzw. sein Vater meldete sich bei der Krankenkasse, weil er sowohl für den Antrag auf ALG2 als auch für die Immatrikulation eine Bescheinigung braucht, dass er krankenversichert ist.
Mit Hinweis auf das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden bittet der Vater für seinen Sohn um Erlass der Beitragsschulden.
Jetzt hat der Student von der KK ein Schreiben erhalten, in dem sinngemäß steht (das Schreiben liegt mir nicht vor):
Sie sind vom 1.04. bis 30.09. freiwillig krankenversichert und in der Pflegeversicherung pflichtversichert.
Ihr monatlicher Beitrag seit dem 1.04. beträgt KV 133,85, Pflegeversicherung 20,66.
Die KK fordert nun einen Beitrag von 927,06 Euro. Es steht dann noch der Hinweis auf Widerspruch drin.
Nun zu meinen Fragen:
Ich kenne mich mit ALG2 überhaupt nicht aus, aber wenn der Antrag positiv beschieden wird, müsste doch für September das Jobcenter den KK-Beitrag übernehmen, oder?
Wie sieht es denn mit einem Schuldenerlass für die Monate April bis August aus? Gibt es dazu eine Möglichkeit?
Mich verwirrt dieses hier:
http://www.gkv-spitzenverband.de/se.... ... setz_1.jsp
Dort steht:
Die Regelungen zu Schuldenerlass bzw. -ermäßigung betreffen ausschließlich Versicherungspflichtige nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V (die sogenannten "Nichtversicherten"). Freiwillig Versicherte profitieren laut Gesetz nicht davon.
Nun schreibt die KK ja, dass er freiwillig versichert war für die Zeit. Auf der anderen Seite ist der Student doch ein Versicherungspflichtiger nach & 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da er ja bis zum 30.03. in der Familienversicherung gesetzlich versichert war.
Mache ich einen Denkfehler? Und wenn nicht, wie könnte man einen Widerspruch formulieren?
Was vielleicht noch wichtig ist:
- Im Moment ist der Student wieder (bis Januar 2014) über die Familienversicherung versichert, da er Zivildienst geleistet hatte.
- Wird bei positivem Bescheid über ALG2 die KV direkt vom Jobcenter an die KK gezahlt?
Sorry, dass es so lang wurde.
VG, Josy
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ich habe mich gerade neu registriert, weil ich nicht weiter weiß und hoffe, hier finde ich ein paar Ratschläge.
Folgender Fall:
Student, über 25 Jahre wird zum 01.04.2013 von der Uni exmatrikuliert.
Er macht gar nichts, lebt mehr oder weniger von seinen Ersparnissen und hat sich nicht krankenversichert.
Zum Oktober wird das Studium wieder aufgenommen, vorher wird für September noch ein Antrag auf ALG2 gestellt (es gibt aber noch keinen Bescheid dazu).
Der Student bzw. sein Vater meldete sich bei der Krankenkasse, weil er sowohl für den Antrag auf ALG2 als auch für die Immatrikulation eine Bescheinigung braucht, dass er krankenversichert ist.
Mit Hinweis auf das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden bittet der Vater für seinen Sohn um Erlass der Beitragsschulden.
Jetzt hat der Student von der KK ein Schreiben erhalten, in dem sinngemäß steht (das Schreiben liegt mir nicht vor):
Sie sind vom 1.04. bis 30.09. freiwillig krankenversichert und in der Pflegeversicherung pflichtversichert.
Ihr monatlicher Beitrag seit dem 1.04. beträgt KV 133,85, Pflegeversicherung 20,66.
Die KK fordert nun einen Beitrag von 927,06 Euro. Es steht dann noch der Hinweis auf Widerspruch drin.
Nun zu meinen Fragen:
Ich kenne mich mit ALG2 überhaupt nicht aus, aber wenn der Antrag positiv beschieden wird, müsste doch für September das Jobcenter den KK-Beitrag übernehmen, oder?
Wie sieht es denn mit einem Schuldenerlass für die Monate April bis August aus? Gibt es dazu eine Möglichkeit?
Mich verwirrt dieses hier:
http://www.gkv-spitzenverband.de/se.... ... setz_1.jsp
Dort steht:
Die Regelungen zu Schuldenerlass bzw. -ermäßigung betreffen ausschließlich Versicherungspflichtige nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V (die sogenannten "Nichtversicherten"). Freiwillig Versicherte profitieren laut Gesetz nicht davon.
Nun schreibt die KK ja, dass er freiwillig versichert war für die Zeit. Auf der anderen Seite ist der Student doch ein Versicherungspflichtiger nach & 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da er ja bis zum 30.03. in der Familienversicherung gesetzlich versichert war.
Mache ich einen Denkfehler? Und wenn nicht, wie könnte man einen Widerspruch formulieren?
Was vielleicht noch wichtig ist:
- Im Moment ist der Student wieder (bis Januar 2014) über die Familienversicherung versichert, da er Zivildienst geleistet hatte.
- Wird bei positivem Bescheid über ALG2 die KV direkt vom Jobcenter an die KK gezahlt?
Sorry, dass es so lang wurde.
VG, Josy
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