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Neuberechnung von Säumniszuschlägen: Wie läuft das konkret?

Verfasst: 19.10.2013, 09:56
von MichaHAJ
Hallo,

meine Krankenkasse nimmt derzeit bei mir eine Gehaltspfändung vor, die sich auf rückständige Beiträge im Zeitraum einer freiwilligen Krankenversicherung zwischen dem 01.10.2006 und 30.04.2009 bezieht. Seit 01.05.2009 bin ich (wieder) pflichtversichert. Aktuell werden jeweils monatlich rund 730 Euro eingezogen. Als das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung am 01.08.2013 in Kraft getreten ist, waren noch rund 4.900 Euro offen.

Nun brauche ich - theoretisch - laut GKV-Spitzenverband nichts weiter zu unternehmen, denn

"Die Krankenkassen werden die in Betracht kommenden Fälle, in denen eine laufende Mitgliedschaft besteht, von sich aus sukzessive aufgreifen."

Nach meinen überschlägigen Berechnungen mit neuem Säumniszuschlag von monatlich 1% statt 5% hat sich der am 01.08.2013 noch offene Betrag soweit reduziert, dass ich nunmehr im Oktober praktisch schuldenfrei bin.

Vom "sukzessiven Aufgreifen" meiner Krankenkasse habe ich bislang nichts bemerkt, d. h. die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen sind nach wie vor in Kraft und ab November wird nach Lage der Dinge eine Überpfändung eintreten.

Selbstverständlich hatte ich bei der Kasse bereits eine Aussetzung der Vollstreckung bis zum Abschluss der Neuberechnung der Säumniszuschläge beantragt, womit ich jedoch abgeblitzt war.

Von einem Gang zum Anwalt scheue ich jedoch noch zurück, um keine weiteren Kostenrisiken auf die Sache draufzusatteln.

Über Tipps, wie ich hier vorgehen sollte, würde ich mich freuen. Gibt es noch Alternativen zum Rechtsanwalt? Eine Schuldnerberatungsstelle kommt wohl eher weniger in Frage, wo ich ja keine Schulden mehr habe...

Grüße, M.

Verfasst: 19.10.2013, 14:36
von Rossi
Du solltest im Schweinsgalopp Kontakt mit der Kasse aufnehmen und auf die neuen Regelungen in § 256a SGB V verweisen.

Denn eins ist klar, wenn die Kasse bereits alle Säumniszuschläge eingetrieben hat, dann bekommst Du nichts zurück.