Hallo,
ich brauche einen Rat für folgende Situation:
Meine Frau ist Beamtin und als solche freiwillig gesetzlich versichert. Nach der Geburt unseres zweiten Kindes im Mai ist sie nun in Elternzeit.
Bislang gab es von der Krankenkasse immer wieder unterschiedliche Mitteilungen, wie sie nun versichert ist: Familienversicherung oder beitragsfrei weiterversichert. Heute kam die Mitteilung, daß sie als Beamtin nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden kann und sie den Mindestversicherungsbeitrag zu zahlen hätte. Wir gehen davon aus, daß sie in der GKV beitragsfrei weiterversichert ist. Wie ist da die genaue Lage?
Einer der Hauptgründe für die Wahl der GKV statt der PKV war, daß während einer Beschäftigungspause keine Beiträge fällig werden. Wir fühlen uns nun dementsprechend ziemlich verschaukelt, denn der Beitrag für die GKV war höher als die Angebote der PKV mit besserer Leistung!
Gruß
Jens
Freiwillige gesetzlich versichert und Beitrag Elternzeit?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Krusty,
ich kann nur von einer anderen Konstellation berichten, aber vielleicht ergeben sich für einen Kollegen dadurch Rückschlüsse auf Ihren Fall:
Bei Angestellten ist es auf jeden Fall so, dass nur GKV-Pflichtversicherte Anspruch auf eine beitragsfreie Fortführung Ihres Versicherungsschutzes haben. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen während der Elternzeit wie von Ihnen erwähnt weiterhin Beiträge.
Inwieweit das auf Beamte übertragbar ist, vermag ich nicht abzuschätzen. Erbitten Sie von Ihrer GKV doch mal die gesetzlichen Grundlagen für die Aussage - dann haben wir's überprüfbar vorliegen.
Frank Wilke
ich kann nur von einer anderen Konstellation berichten, aber vielleicht ergeben sich für einen Kollegen dadurch Rückschlüsse auf Ihren Fall:
Bei Angestellten ist es auf jeden Fall so, dass nur GKV-Pflichtversicherte Anspruch auf eine beitragsfreie Fortführung Ihres Versicherungsschutzes haben. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlen während der Elternzeit wie von Ihnen erwähnt weiterhin Beiträge.
Inwieweit das auf Beamte übertragbar ist, vermag ich nicht abzuschätzen. Erbitten Sie von Ihrer GKV doch mal die gesetzlichen Grundlagen für die Aussage - dann haben wir's überprüfbar vorliegen.
Frank Wilke
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