Hallo, brauch einmal eure Hilfe:Also habe folgendes Problem:
Ein Kind meiner Schwiegertochter lebt jetzt bei uns als Pflegekind. Da meine Schwiegertochter noch nie arbeiten war, und vor der Ehe mit meinem Sohn,
bei ihrem Vater gesetzlich versichert war, war das Kind ebenfalls über den Vater versichert.
Blieb auch bis heute so. Jetzt hat der Vater neu geheiratet, und dessen Ehefrau ist privat versichert. Meine Schwiegertochter ist über meinen Sohn gesetzlich familienversichert,jetzt soll er das Kind in seine Krankenkasse nehmen, kann seine Kasse das ablehnen?(wegen Pflegekind)
Außerdem gibt es mir das Problem, das ich Privatversichert und mein Mann gesetzlich versichert sind.
Kann mein Mann beantragen, das das Pflegekind in seiner gesetzlichen Kasse aufgenommen wird? Oder muss ich es sogar privat versichern.
Hat jemand Ahnung , wie der Hase hier läuft? LG Steffi
Frage zur Krankenkasse eines Pflegekindes
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- Postrank7
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§ 10 Abs 4) SGB V.Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern. Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds.
(2) Als Kinder im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 gelten auch
1. Stiefkinder und Enkel, die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen sind,
$ 56 Abs 2 SGB I. Pflegekinder (Personen, die mit dem Berechtigten durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind.
Grundsätzlich geht das.
(2) Als Kinder im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 gelten auch
1. Stiefkinder und Enkel, die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen sind,
$ 56 Abs 2 SGB I. Pflegekinder (Personen, die mit dem Berechtigten durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind.
Grundsätzlich geht das.
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- Postrank7
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DAS MUSS DIE KASSE DEINES MANNES PRÜFEN, wenn die vorraussetzungen für die Familienversicherung gegeben sind muss die Familienversichrung durchgeführt wrden. Wenn die Vorrausetzungen nicht vorliegen denn nicht, stellt einen Antrag auf Familienversicherung und denn schaun wir mal. Setzt euch mit der Kasse deines Mannes in Verbindung und redet miteinander.
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