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Datenabgleich zwischen den Krankenkassen?

Verfasst: 10.11.2013, 14:29
von IKKfan
Hallo zusammen,

ich sitze gerade am "Fragebogen für die Familienversicherung", den wir jährlich zugeschickt bekommen.

Bisher hat den immer meine Frau ausgefüllt, da die Kinder bei ihr mitversichert waren. Seit letztem Jahr sind die Kinder mit zu meiner KK gewechselt, wegen der höheren Bonusleistungen.

Nun fällt mir anhand der Kopien der alten Fragebögen (machen wir immer, seit angeblich mal einer nicht bei der KK eingetroffen ist) auf, daß meine Frau immer die falsche KK bei mir angegeben hat (Techniker statt IKK).

Es kam aber nie eine Rückfrage von der KK. Da frage ich mich doch ernsthaft, was dieser Spaß dann jedes Jahr soll, denn offenbar werden die Angaben ja doch nicht überprüft, oder? Ist das wieder so ein Verwaltungsakt, der Arbeitsplätze sichern oder schaffen soll? Bisher war ich der Meinung, daß die Angaben zwischen den Krankenkassen abgeglichen werden, ggfs. sogar automatisiert (gemeinsame Datenbank?). Scheint aber wohl offensichtlich nicht der Fall zu sein.

Oder liege ich da falsch?

Grüße,
IKKfan

Verfasst: 10.11.2013, 15:42
von Czauderna
Hallo,
nun, es ist nicht unbedingt erforderlich die Mitgliedsdaten bzw. Versichertendaten nur anhand von KVK-Nummern zu identifizieren, das geht auch anhand von Namen und Geburtsdaten - ich nehme an, dass wurde in diesem Fall gerade so gemacht - ein Abgleich zwischen den Versichertenbeständen der Krankenkassen gibt es (gott sei Dank) nicht - es gibt lediglich eine Meldeverfahren zwischen den Kassen in dessen Rahmen das Ende bzw der Befginn einer Familienversicherung von Kasse zu Kasse B gemeldet wird.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.11.2013, 16:33
von IKKfan
Hallo Czauderna,

danke für die Antwort.

Wie ist das genau gemeint:

es ist nicht unbedingt erforderlich die Mitgliedsdaten bzw. Versichertendaten nur anhand von KVK-Nummern zu identifizieren, das geht auch anhand von Namen und Geburtsdaten - ich nehme an, dass wurde in diesem Fall gerade so gemacht


Die AOK kann doch nicht meinen Namen und Geburtsdatum im Datenbestand der IKK identifizieren (bzw. müßte sie das ja bei der fälschlich genannten Techniker probieren und dann merken, daß es mich dort gar nicht gibt)? Oder meinen Sie eine allgemeine Identifizierung im Melderegister?

Und wenn es keinen Abgleich der Versichertendaten zwischen den Kassen gibt, dann kann doch der Wahrheitsgehalt der Angaben im Fragebogen gar nicht überprüft werden? Das würde ja erklären, warum nie eine Nachfrage kam, daß ich bei der TK gar nicht gemeldet wäre.

Grüße,
IKKfan

Verfasst: 10.11.2013, 18:46
von Czauderna
Hallo,
es ist doch so, dass die Kinder von der Familienversicherung der AOK in die der deiner IKK) gewechselt ist ??. Wenn alles richtig damals gelaufen ist, dann hat die IKK damals der AOK mitgeteilt, dass nun eine Familienversicherung bei der IKK besteht - die AOK sollte dann die Kinder als Familien versicherte gestrichen haben. Wenn nun die Familienversicherung durch die IKK geprüft wird, dann steht auf dem Fragebogen die Frage nach der Kasse des Ehegatten und wenn dies eine GKV-Kasse ist (AOK), dann interessiert alles andere nicht mehr, da Kinder dem Grunde nach bei beiden Elternteilen Anspruch auf die Familienversicherung haben. .
Gruss
CZauderna

Verfasst: 10.11.2013, 20:06
von IKKfan
Hallo Czauderna,

ja, das ist richtig. Mir geht auch nicht um den Übergang der Familienversicherung von der AOK zur IKK, da scheint ja alles richtig gelaufen zu sein.

Ich frage mich vielmehr, was die Krankenkassen überhaupt mit den Angaben auf dem Fami-Fragebogen anfangen, wenn die AOK fünf Jahre lang nicht gemerkt hat, daß ich nicht -wie angegeben- in der TK versichert bin.

D.h. dieses Jahr gebe ich erstmals an, daß die Kinder bei mir und meine Frau bei der AOK versichert sind. Die letzten fünf Jahre hat meine Frau angegeben, daß die Kinder bei ihr und ich bei der TK versichert sind - und das wurde (wird?) ja offensichtlich nicht gegengecheckt - sonst hätte die AOK doch gemerkt, daß ich gar kein TK Mitglied bin.

Wenn da wirklich kein Datenabgleich der Fami-Fragebögen unter den versch. Krankenkassen erfolgt, dann ist doch m.E. dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet, z.B. geben privat Versicherte irgendeine gesetzliche KK an, in der sie angeblich versichert sind und gut ist??

Das meinte ich.


Grüße,
IKKfan

Verfasst: 11.11.2013, 16:19
von Czauderna
Hallo,
ja, da hast du natürlich recht - da kann schon Missbrauch betrieben werden.
Soweit ich das weiß, wird in den Fällen, bei denen Ungereimtheiten auftreten auch eine Rückfrage bei der anderen Kasse gehalten, aber das kann sich nur um Einzelfälle oder Stichproben handeln. Grundsätzlich wird das geglaubt was auf dem Bogen steht und unterschrieben wurde - das ist in etwa so wie bei der Einkommensteuerklärung - auch da akzeptiert die Behörde Finanzamt Angaben ohne Nachweis oder Nachfrage.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.11.2013, 10:49
von IKKfan
Hallo Czauderna,

Czauderna hat geschrieben:Soweit ich das weiß, wird in den Fällen, bei denen Ungereimtheiten auftreten auch eine Rückfrage bei der anderen Kasse gehalten, aber das kann sich nur um Einzelfälle oder Stichproben handeln.


- was für Ungereimtheiten könnten das denn sein? Dann stellt sich auch die Frage, ob die Auskunftserteilung durch die andere Kasse aus Datenschutzgründen überhaupt zulässig wäre. Der jeweilige Ehegatte unterschreibt ja auf dem Fami-Bogen nicht und gibt demzufolge auch kein Einverständnis. Auf welcher gesetzlichen Grundlage würde die Auskunft dann erfolgen?

Du siehst, ich bin immer noch sehr skeptisch, was den Sinn (und praktischen Nutzen) des Fami-Fragebogens angeht...

Czauderna hat geschrieben:Grundsätzlich wird das geglaubt was auf dem Bogen steht und unterschrieben wurde - das ist in etwa so wie bei der Einkommensteuerklärung - auch da akzeptiert die Behörde Finanzamt Angaben ohne Nachweis oder Nachfrage.

Na ja, das Finanzamt bekommt aber die wichtigsten Daten (z.B. Höhe des Einkommens) vorab schon vom Arbeitgeber mitgeteilt. Insofern ist die Möglichkeit des Betrügens vergleichsweise eingeschränkt.

Weil ich gerade Höhe des Einkommens schreibe - auf dem Fami-Fragebogen muß ich das nicht angeben, solange ich Mitglied einer gesetzlichen KK bin, oder?

Grüße,
IKKfan

Verfasst: 12.11.2013, 13:34
von Czauderna
Hallo,
das ist schon zulässig im Rahmen der Amtshilfe und es darf ja auch nicht sein, dass z.B. ein Kind gleichzeitig bei zwei Krankenkassen versichert ist, also zwei Krankenversichertenkarten hat. Ja, die Einkommenshöhe spielt in diesem Fall keine Rolle weil wie geschrieben der Angehörige (Kind) grundsätzlich Anspruch bei beiden Elternteilen hat, man sich eben nur für eine Kasse entscheiden muss. Die Überprüfung (Anfrageaktion) ist übrigens eine Vorschrift für alle Kassen, es geht da auch um viel Geld - Stichwort RSA.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.11.2013, 11:43
von IKKfan
Alles klar, danke für die Antworten.