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KV für geschäftsführenden Gesellschafter mit einem HAuptjob

Verfasst: 23.11.2013, 14:28
von haunsteg
Ich habe aktuell im Forum "Beitragsschulden GKV freiw. Vers. - Handlungsmöglichkeiten?" eine Frage gestellt. Auf diese Frage baut diese Frage auf.

Aufgrund der Tatsache, dass die Limited nicht mehr genügend Geld abwarf, musste ich mir einen neue Job suchen, der jetzt vom Zeitaufwand und vom Verdienst über dem Geschäftsführerjob liegt.

Ich habe gelesem, dass ich den Geschäftsführerhob nicht als Minijob ausüben kann, also auch keine sozialsversicherungsbeiträge zahlen muss (warum eigentlich werde ich daran gehindert ?)

Wenn ich richtig informiert bin, bin ich über meinen Hauptjob gesetzlich krankenversichert, brauche also auch nicht mich freiwillig krankenversichern ?

Aber was ist dann mit dem einkommen als Geschäftsführer. Fliessen dann zusätzloche Beträge an die gesetzliche Krankenversicherung ?

Verfasst: 23.11.2013, 19:30
von Czauderna
Hallo,
zunächst muss geklärt werden ob bei Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit nicht doch noch die hauptberufliche Selbständigkeit besteht - das macht die Kasse und/oder ggf. die Rentenversicherung. Wenn dies nämlich der Fall ist tritt keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein und damit sind grundsätzlich alle Einnahmen , also Arbeitnehmergehalt, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und sonstige Einnahmen
(z.B. Kapitalerträge) beitragspflichtig.
Liegt dagegen die hauptberufliche Selbständigkeit nicht vor, dann kann natürlich auch bei der GmbH. eine geringfügige Tätigkeit als Arbeitnehmer (Geschäftsführer) durchgeführt werden. In diesem Falle müsste die GmbH. als Arbeitgeber die pauschalen Beiträge an die Mini-Job-zentrale abführen.
Gruss
Czauderna