Mindestbeitrag

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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heiliger
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Mindestbeitrag

Beitragvon heiliger » 23.11.2013, 15:05

Hallo,
bald endet mein befristeter Arbeitsvertrag, dann kommt ggf. ALG 1 #Restanspruch für ca. 6 Monate!
Danach verdiene ich evtl. nichts mehr.
Habe aber noch ein Großteil einer Abfindung auf meinem Konto von der ich ca. 1 3/4 jahr leben muss, bis zur Rente.
Meine Frage, da ich kein Einkommen mehr habe werde ich mich wohl freiwillig in GKV weiterversichern.
Hier muss ich wohl nur den MINDESTBEITRAG bezahlen oder?
Ist meine Frau (Hausfrau) dann weiter bei mir mitversichert?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.11.2013, 19:39

Hallo,
was deine Ehefrau angeht - "ja, solange diese selbst keine Einnahmen über 385,00 € bzw 450,00 € bei Mini-Job. hat.
Was den Mindestbeitrag angeht so kann dir das nur die Krankenkasse selbst beantworten. Abfindungen können teilweise beitragspflichtig sein - was Höhe und Dauer der Anrechnung angeht, gibt es dazu eine Berechnungsformel - dafür muss Grund der Abfindung, Dauer der Tätigkeit, Alter, Höhe der Abfindung und das letzte Bruttogehalt bekannt sein (wenn ich das noch alles richtig in Erinnerung habe) - dann erst kann man Höhe und Dauer der Beitragspflicht ausrechnen.
Gruss
Czauderna

heiliger
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Beitragvon heiliger » 23.11.2013, 22:29

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
was deine Ehefrau angeht - "ja, solange diese selbst keine Einnahmen über 385,00 € bzw 450,00 € bei Mini-Job. hat.
Was den Mindestbeitrag angeht so kann dir das nur die Krankenkasse selbst beantworten. Abfindungen können teilweise beitragspflichtig sein - was Höhe und Dauer der Anrechnung angeht, gibt es dazu eine Berechnungsformel - dafür muss Grund der Abfindung, Dauer der Tätigkeit, Alter, Höhe der Abfindung und das letzte Bruttogehalt bekannt sein (wenn ich das noch alles richtig in Erinnerung habe) - dann erst kann man Höhe und Dauer der Beitragspflicht ausrechnen.
Gruss
Czauderna


Da hast du Recht,
aber das mit der Abfindung ist schon 6 Jahre her. Ich war ein Jahr in einer Transfergesellschaft und danach 6 Jahre woanders beschäftigt bzw. Teilweise im ALG1 -Bezug auf die Abfindung hat die KK nach der langen Zeit keinen Zugriff mehr. Nach meinem Ausscheiden hätte die KK 1 Jahr und 4 Monate zugriff gehabt, wenn ich da schon von der Abfindung gelebt hätte. Das war aber nicht der Fall.
Da danach eine Transfergeellschaft kam und mehrere Monate ALG 1 sowie befristete Beschäftigungen.

Also die KK hat keinen gesetzl. Zugriff mehr auf mein "Vermögen."
Ich könnte mein "Vermögen" nach dieser langen Zeit sogar ungestraft als Sparvermögen deklarieren.

Da ich bei evtl. Arbeitslosigkeit und Auslauf vom befristeten Vertrag von diesem Geld die Zeit bis zur Rente überbrücken will die Frage nach dem Mindestbeitrag?
Wie hoch der Beitrag ist und wie das ist mit der Familienversicherung meiner Frau?


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