Und wieder Familienversicherung

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Saulheimer
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Und wieder Familienversicherung

Beitragvon Saulheimer » 27.11.2013, 09:43

Hallo und guten Tag,

nach dem Studium der Forumsbeiträge zum o.g. Thema bin ich leider noch nicht fündig geworden, wie ich mein Problem aus der Welt bekomme. Daher hoffe ich hier auf professionelle Hilfestellung.

Ich bin seit 2009 Altersrentner und habe meine gesetzliche Krankenversicherung bei der R+V BKK. Meine Frau war bis 1990 berufstätig, ist seitdem Hausfrau und über mich familienversichert.

Im September 2013 wurde meine Frau 65 Jahre alt und hat per 01.12.2013 die Altersrente beantragt. Die eigene KVdR hat sie ebenfalls bei der R+V BKK ab 01.12.2013 beantragt. Dieses wurde sowohl von der Deutschen Rentenversicherung als auch von der R+V BKK so bestätigt.

Aus ihrer eigenen Berufstätigkeit hat meine Frau auch einen Anspruch auf eine Pensionsversicherung. Diese zahlte ihr bereits ab 01.10.2013 brutto 250,52 EUR monatlich und hat die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die R+V BKK abgeführt.

Jetzt schreibt uns die R+V BKK, dass sie weitere 156,01 EUR (135,35 KV, 20,66 PV) haben will, da die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage 898,33 EUR monatlich beträgt. Der gleiche Betrag für November wurde ebenfalls sofort fällig gestellt, so dass bis zum 15.12.2013 312,02 EUR zu zahlen sind.

Nach den Informationen hier im Forum habe ich gelesen, dass der Betrag von 898,33 EUR bei einer freiwilligen Mitgliedschaft (von Selbständigen??) zugrunde gelegt wird. Hiervon ist im Schreiben der R+V BKK aber keine Rede. Auch von einer 'Bezugsgröße' habe ich erstmals hier im Forum gelesen. Danach bleibt jemand familienversichert, wenn sein Einkommen 1/7 der Bezugsgröße - das wären z. Zt. 385,00 EUR monatlich - nicht überschreitet. Da meine Frau im Okt. und Nov. 2013 jeweils 250,52 EUR brutto bekommt, liegt sie doch darunter und es müsste weiter die Familienversicherung gelten.

Bringe ich hier vielleicht spezielle Regelungen der Krankenversicherung durcheinander? Wie soll ich mich verhalten bezw. welche Argumente kann ich der R+V BKK gegenüber anführen, um die geforderte Nachzahlung zu verhindern? Eine 'freiwillige Mitgliedschaft' wurde ja nie beantragt.

Vielen Dank für Tipps, Hinweise und Ratschläge.

GS
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Versicherung während Beschäftigung?

Beitragvon GS » 27.11.2013, 10:41

Hallo Saulheimer, 2 Fragen.

1) Wann ist Deine Frau ins Berufleben eingetreten (Monat/Jahr)?
2) Wo war sie bis zu ihrem Ausscheiden 1990 zuletzt krankenversichert - und wie lange?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Saulheimer » 27.11.2013, 10:55

Hallo Gerhard,

zu 1) 01.04.1964
zu 2) 01.01.1984 - 30.06.1990 BKK Continental
01.07.1990 - 14.08.1990 AOK (arbeitslos)
15.08.1990 - 30.09.1990 KKH
ab 01.10.1990 Hausfrau, familienversichert bei mir,
01.10.1990 - 31.12.1991 Hamb. Münchener Ersatzk
ab 01.01.1992 R+V BKK

Danke und Gruß
Saulheimer

GS
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Eine lupenreine ...

Beitragvon GS » 27.11.2013, 23:04

... GKV-Karriere hat Deine Holde damit absolviert. Kein Tag nicht versichert, null Monate in der PKV.

Hallo Saulheimer,

vielen Dank für die präzisen Angaben.

Damit ist m. E. die BKK R+V an der Reihe zu begründen, warum sie die Elle einer freiwilligen Mitgliedschaft "sonstiger (nicht selbständiger) Versicherter" anlegt. Das schreit doch alles nach KVdR.

Und selbst wenn sie die BKK Conti mit der Conti höchstselbst verwechselt, wären es ab dem Halbzeitpunkt 1.1.89 nur 18 Monate "privat". Zuwenig also, um die KVdR auszuschließen.

Wie begründen sie den Beitragsansatz "freiwillig" bei einer zweifelsfreien KVdR-Rentnerin?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Czauderna » 28.11.2013, 07:06

Hallo,
bei erfüllter Vorversicherungszeit muss sie ab dem Tag der Rentenantragstellung pflichtversichert werden als Rentenantragstellerin und weil sie ohne diese Rentenantragstellung Anspruch auf die Familienversicherung hätte, bleibt sie auch für die Dauer des Zeitraums zwischen Rentenantragstellung und Rentenbeginn beitragsfrei, so kenne ich es. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beginnt mit Rentenbeginn, frühestens mit Tag der Rentenantragstellung.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitragvon heinrich » 28.11.2013, 07:48

wahrscheinlich hat die BKK eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller eingerichtet.

Ab dem Tage des Rentenantrages nämlich.
Diese hat die BKK dann beitragspflichtig gewertet.
Dies ist aber falsch, wenn ein Anspruch auf FAMI besteht.
Dieser besteht ja bis 30.11.2013.
Mit diesem Anspruch auf FAMI ist die Rentenantragstellermitgliedschaft BEITRAGSFREI.

Die BKK hat höchstwahrscheinlich vergessen, die eigenständige Rentenantragstellermitgliedschaft (die grundsätzlich beitragspflichtig ist)
mit dem FAMI-Anspruch zu kombinieren (der im Hintergrund bestehen würde) und hätte dann die Rentenantragstellermitgliedschaft BEITRAGSFREI laufen lassen müssen.

Ein einziges Gespräch mit der BKK dürfte dies klären. Tu es und Dir wird geholfen.

Saulheimer
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Beitragvon Saulheimer » 28.11.2013, 12:01

Vielen Dank für die Hinweise und Ratschläge.

Die R+V BKK hatte erstmals am 03.09.2013 geschrieben, dass meine Frau 'nach Überprüfung der Voraussetzungen ab 16.08.2013 als Rentenantragstellerin kostenfrei versichert ist.' An diesem Tag hatte sie den Antrag auf Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.

Nachdem die Pensionskasse der Conti dann bereits für Oktober 2013 zahlte und die KV + PV-Beiträge an die BKK abführte, kam von dort das Schreiben, es sollten mtl. 156,01 EUR für Okt. + Nov. direkt an die BKK gezahlt werden. Die bereits abgeführten Beiträge für Oktober hat die Pensionskasse zwischenzeitlich mit der November-Abrechnung und dem Hinweis, bei Rückfragen die BKK anzusprechen, wieder erstattet.

Stutzig macht mich der Hinweis der BKK im Forderungsschreiben, dass nach § 225 Abs. 2 Satz 2 SGB V keine Beitragsfreiheit besteht, wenn der Rentenantragsteller Versorgungsbezüge erhält. Zu den 15,5 % KV und 2,3 % PV will die BKK zusätzlich 14,9 % KV aus der Differenz bis zur gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage. Das ist mir unverständlich.

Ist es denn richtig, dass bis zu 385,00 EUR (1/7el-Regelung) Versorgungsbezug im Monat bei familienversicherten keine Beiträge zu zahlen sind?

Gegen den 'Bescheid' der R+V-BKK werden wir, wie von dort gefordert, Widerspruch einlegen und die Reaktion abwarten. Nochmals vielen Dank für die Hilfe.

Freundliche Grüße
Saulheimer


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