Und wieder Familienversicherung
Verfasst: 27.11.2013, 09:43
Hallo und guten Tag,
nach dem Studium der Forumsbeiträge zum o.g. Thema bin ich leider noch nicht fündig geworden, wie ich mein Problem aus der Welt bekomme. Daher hoffe ich hier auf professionelle Hilfestellung.
Ich bin seit 2009 Altersrentner und habe meine gesetzliche Krankenversicherung bei der R+V BKK. Meine Frau war bis 1990 berufstätig, ist seitdem Hausfrau und über mich familienversichert.
Im September 2013 wurde meine Frau 65 Jahre alt und hat per 01.12.2013 die Altersrente beantragt. Die eigene KVdR hat sie ebenfalls bei der R+V BKK ab 01.12.2013 beantragt. Dieses wurde sowohl von der Deutschen Rentenversicherung als auch von der R+V BKK so bestätigt.
Aus ihrer eigenen Berufstätigkeit hat meine Frau auch einen Anspruch auf eine Pensionsversicherung. Diese zahlte ihr bereits ab 01.10.2013 brutto 250,52 EUR monatlich und hat die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die R+V BKK abgeführt.
Jetzt schreibt uns die R+V BKK, dass sie weitere 156,01 EUR (135,35 KV, 20,66 PV) haben will, da die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage 898,33 EUR monatlich beträgt. Der gleiche Betrag für November wurde ebenfalls sofort fällig gestellt, so dass bis zum 15.12.2013 312,02 EUR zu zahlen sind.
Nach den Informationen hier im Forum habe ich gelesen, dass der Betrag von 898,33 EUR bei einer freiwilligen Mitgliedschaft (von Selbständigen??) zugrunde gelegt wird. Hiervon ist im Schreiben der R+V BKK aber keine Rede. Auch von einer 'Bezugsgröße' habe ich erstmals hier im Forum gelesen. Danach bleibt jemand familienversichert, wenn sein Einkommen 1/7 der Bezugsgröße - das wären z. Zt. 385,00 EUR monatlich - nicht überschreitet. Da meine Frau im Okt. und Nov. 2013 jeweils 250,52 EUR brutto bekommt, liegt sie doch darunter und es müsste weiter die Familienversicherung gelten.
Bringe ich hier vielleicht spezielle Regelungen der Krankenversicherung durcheinander? Wie soll ich mich verhalten bezw. welche Argumente kann ich der R+V BKK gegenüber anführen, um die geforderte Nachzahlung zu verhindern? Eine 'freiwillige Mitgliedschaft' wurde ja nie beantragt.
Vielen Dank für Tipps, Hinweise und Ratschläge.
nach dem Studium der Forumsbeiträge zum o.g. Thema bin ich leider noch nicht fündig geworden, wie ich mein Problem aus der Welt bekomme. Daher hoffe ich hier auf professionelle Hilfestellung.
Ich bin seit 2009 Altersrentner und habe meine gesetzliche Krankenversicherung bei der R+V BKK. Meine Frau war bis 1990 berufstätig, ist seitdem Hausfrau und über mich familienversichert.
Im September 2013 wurde meine Frau 65 Jahre alt und hat per 01.12.2013 die Altersrente beantragt. Die eigene KVdR hat sie ebenfalls bei der R+V BKK ab 01.12.2013 beantragt. Dieses wurde sowohl von der Deutschen Rentenversicherung als auch von der R+V BKK so bestätigt.
Aus ihrer eigenen Berufstätigkeit hat meine Frau auch einen Anspruch auf eine Pensionsversicherung. Diese zahlte ihr bereits ab 01.10.2013 brutto 250,52 EUR monatlich und hat die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die R+V BKK abgeführt.
Jetzt schreibt uns die R+V BKK, dass sie weitere 156,01 EUR (135,35 KV, 20,66 PV) haben will, da die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage 898,33 EUR monatlich beträgt. Der gleiche Betrag für November wurde ebenfalls sofort fällig gestellt, so dass bis zum 15.12.2013 312,02 EUR zu zahlen sind.
Nach den Informationen hier im Forum habe ich gelesen, dass der Betrag von 898,33 EUR bei einer freiwilligen Mitgliedschaft (von Selbständigen??) zugrunde gelegt wird. Hiervon ist im Schreiben der R+V BKK aber keine Rede. Auch von einer 'Bezugsgröße' habe ich erstmals hier im Forum gelesen. Danach bleibt jemand familienversichert, wenn sein Einkommen 1/7 der Bezugsgröße - das wären z. Zt. 385,00 EUR monatlich - nicht überschreitet. Da meine Frau im Okt. und Nov. 2013 jeweils 250,52 EUR brutto bekommt, liegt sie doch darunter und es müsste weiter die Familienversicherung gelten.
Bringe ich hier vielleicht spezielle Regelungen der Krankenversicherung durcheinander? Wie soll ich mich verhalten bezw. welche Argumente kann ich der R+V BKK gegenüber anführen, um die geforderte Nachzahlung zu verhindern? Eine 'freiwillige Mitgliedschaft' wurde ja nie beantragt.
Vielen Dank für Tipps, Hinweise und Ratschläge.