Ausland ohne KV in D, Rückkehr und Nachzahung wg. Pflichtv.?
Verfasst: 22.07.2007, 08:33
Hallo,
eine Frage zwecks Pflichtversicherung in meinem Fall:
Ich bin seit mehreren Jahren im Nicht-EU Ausland (auch versichert vor Ort), es besteht kein Sozialversicherugsabkommen mit Deutschland. Mein Erstwohnsitz hatte ich in Deutschland nicht abgemeldet.
Ich ziehe im Herbst zurück nach Deutschland. Bei der GKV kann ich mich freiwillig versichern (nachgefragt). Ich frage mich jedoch wie das mit der Versicherungspflicht seit Apr. 07 ist. Bevor ich ins Ausland ging war ich Privat über die Eltern mitversichert, dann kündigte ich die Versicherung in D. Kann es sein, dass die GKV wenn ich zurückkomme Beiträge bis Apr 07 nachfordert?
Danke!
eine Frage zwecks Pflichtversicherung in meinem Fall:
Ich bin seit mehreren Jahren im Nicht-EU Ausland (auch versichert vor Ort), es besteht kein Sozialversicherugsabkommen mit Deutschland. Mein Erstwohnsitz hatte ich in Deutschland nicht abgemeldet.
Ich ziehe im Herbst zurück nach Deutschland. Bei der GKV kann ich mich freiwillig versichern (nachgefragt). Ich frage mich jedoch wie das mit der Versicherungspflicht seit Apr. 07 ist. Bevor ich ins Ausland ging war ich Privat über die Eltern mitversichert, dann kündigte ich die Versicherung in D. Kann es sein, dass die GKV wenn ich zurückkomme Beiträge bis Apr 07 nachfordert?
Danke!