Wie soll das jetzt begründet werden? - Hilfe-

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Susi37
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Wie soll das jetzt begründet werden? - Hilfe-

Beitragvon Susi37 » 29.11.2013, 02:45

Guten Tag an die Runde,

nachdem ich mich ja den Sommer hier schon erkundigt hatte, und viele nützliche Tipps bekam, möchte ich mich erneut melden.

Die Vorgeschichte ist lesbar hier:
viewtopic.php?t=5797

Kurz zusammengefasst:
Seit 2008 keine KV. Selbständig gearbeitet (Kleingewerbe), Auslandsaufenthatle, keinerlei Arztbesuche. Jezt seit Juli 2013 GKV über Arbeitgeber.


Ich habe eigentlich nur 2 Fragen, die mich vorweihnachtlich ganz wirr machen.

Habe ein Schreiben von der GKV erhalten bzgl. Vorversicherungszeit. Das neue Gesetz zum Beitragsnachlass ist endgültig im August in Kraft getreten, aber ich bin schon seit Juli pflichtversichert.

1. Gilt das Gesetz zur Beitragserlassung auch in meinem Falle, da ich 2 Wochen vorzeitig vor Gesetzesbeschluß aufgenommen wurde?

2. Muss ich das schriftlich bis zum Dezember diesen Jahres so deklariert haben, dass ich den Erlass wünsche, oder gilt mit dem Eintritt in die KK als Datum?

Ich frage daher, weil ich diesen Monat nicht in der Lage bin, ein Schreiben an die KK aufzusetzen, und Sorge habe, wenn ich das im Januar einreiche, dass ich Probleme kriegen könnte.

3. Haben die GKV ein gesondertes Formular bzgl. Erlass der nachzuzahlen Beiträge? Ich konnte nichts auf der Website sehen, las aber, das es das geben soll.

Ich danke für Eure Hilfe!!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.11.2013, 08:00

Hallo,
auch für dich greift diese Gesetz, d.h. wenn der Beitragsrückstand mehr als drei Monate beträgt, dann kannst du unter Hinweis auf dieses Gesetz den Erlass der Beiträge und Säumniszuschläge für die Zeit ab Beginn der Pflicht zur Versicherung (frühestens der 01.04.2007) bis zum Monat vor dem Tag der Meldung bei der Kasse beantragen.
Gruss
Czauderna


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